Forum-Gewerberecht

» Erlaubnis trotz unterschreitung des Mindestabstandes ! «

Was heisst denn hier gerechte Aufteilung , schon mal was von Wettbewerb gehört ? , ja soetwas soll es tatsächlich auch unter Kommunen und Bundesländern geben , siehe unterschiedliche Vergnügungssteuern ( Bayern garkeine !! 9 oder Gewerbesteuern Grunderwerbssteuern ( Bayern 3.5% rotes NRW 6,5% ) , so liesse sich der wttbewerb weiter aufzählen , warum sollte darum überall eine Gebühr von 5000.- Euro für Gewerbeerlaunisse erhoben werden , auf die Erklärung bin ich gespannt .



Gepostet am 24.05.2017 um 17:35 von:
Benutzer: KARO
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