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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Erlaubnis trotz unterschreitung des Mindestabstandes ! » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Erlaubnis trotz unterschreitung des Mindestabstandes !
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petergaukler petergaukler ist männlich
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Erlaubnis trotz unterschreitung des Mindestabstandes !

das spielhallen in bw. anscheinend alle eine erlaubnis nach dem neuen bw. glücksspielgesetz erhalten ist ein witz
siehe folgendes aus einer kleinstadt ,mit gesetzestreue hat das nichts zu tun !

Insofern geht es auch den beiden Spielhallen in Beilstein nicht an den Kragen. „Solange die an ihrem derzeitigen Standort bleiben und der Betreiber nicht wechselt, wird es da keine Veränderungen geben“, sagt der Bauamtsleiter Tim Breitenöder. Dabei sei das eine Casino im Ortskern angesiedelt und somit innerhalb eines500-Meter-Radius zu Schulen, Kindergärten und dem Jugendhaus. Das andere im Gewerbegebiet unterschreite den Mindestabstand zu einem Kindergarten.


Ähnlich ist der Fall in Marbach gelagert, wo ebenfalls zwei Glücksspiel-Häuser beheimatet sind, eines am Bahnhof, eines in der Wildermuthstraße. „Für beide kann alller Voraussicht nach eine Genehmigung erteilt werden“, sagt der Ordnungsamtsleiter Andreas Seiberling. Denn die Betreiber seien schon längere Zeit am Ruder. Dabei liegen die beiden Casinos laut Andreas Seiberling innerhalb einer 500-Meter-Zone zueinander. Und das Gebäude in der Wildermuthstraße sei Luftlinie auch keine 500 Meter von der Schule entfernt.



gesehen :

http://www.marbacher-zeitung.de/inhalt.b...a394bc4112.html

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von petergaukler: 17.05.2017 18:54.

1 17.05.2017 18:51 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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RE: Erlaubnis trotz unterschreitung des Mindestabstandes !

Und was ist jetzt deine Frage ?

Gesetz nicht gelesen, gefunden oder verstanden?
2 17.05.2017 19:34 tfis ist offline Beiträge von tfis suchen
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petergaukler petergaukler ist männlich
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RE: Erlaubnis trotz unterschreitung des Mindestabstandes !

Zitat:
Original von tfis
Und was ist jetzt deine Frage ?

Gesetz nicht gelesen, gefunden oder verstanden?


re,

für was brauchen wir überhaupt gesetze , wenn sich im nachhinein keiner

dran (hält)halten muss? Weißnicht
3 17.05.2017 19:42 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
sunrise sunrise ist männlich
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Bei der unterschiedlichen Auslegung der verschiedenen Landesglückspielgesetze wird mal wieder einiges durcheinander geworfen.

In BW ist der Abstand zu Schulen und Kindergärten für Altspielhallen vollkommen ohne Bedeutung.

Dass allerdings ein Ordnungsamtsleiter -hier Herr Andreas Seiberling aus Marbach- mit der Aussage zitiert wird, für zwei Casinos innerhalb der 500-Meter-Zone eine Genehmigung zu erteilen weil "die Betreiber schon länger am Ruder seien" ist schon dreist.

Vielleicht sollte dieser Beamte sich einmal das LGlüG BW zu Gemüte führen. Seine Interpretation ist in diesem Gesetz für eine Genehmigung nicht vorgesehen.

es grüßt sunrise
4 17.05.2017 22:37 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
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RE: Erlaubnis trotz unterschreitung des Mindestabstandes !

Zitat:
Original von petergaukler
Zitat:
Original von tfis
Und was ist jetzt deine Frage ?

Gesetz nicht gelesen, gefunden oder verstanden?


re,

für was brauchen wir überhaupt gesetze , wenn sich im nachhinein keiner

dran (hält)halten muss? Weißnicht


Also letzteres... Augen rollen
5 18.05.2017 12:50 tfis ist offline Beiträge von tfis suchen
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Wenn "Gesetze" derart umständlich und blöde gemacht sind, muss sich auch keiner wundern, dass diese nicht jeden interessieren
6 18.05.2017 16:13 Rooobert ist offline E-Mail an Rooobert senden Beiträge von Rooobert suchen
petergaukler petergaukler ist männlich
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Zitat:
Original von sunrise
Bei der unterschiedlichen Auslegung der verschiedenen Landesglückspielgesetze wird mal wieder einiges durcheinander geworfen.

In BW ist der Abstand zu Schulen und Kindergärten für Altspielhallen vollkommen ohne Bedeutung.

Dass allerdings ein Ordnungsamtsleiter -hier Herr Andreas Seiberling aus Marbach- mit der Aussage zitiert wird, für zwei Casinos innerhalb der 500-Meter-Zone eine Genehmigung zu erteilen weil "die Betreiber schon länger am Ruder seien" ist schon dreist.

Vielleicht sollte dieser Beamte sich einmal das LGlüG BW zu Gemüte führen. Seine Interpretation ist in diesem Gesetz für eine Genehmigung nicht vorgesehen.

es grüßt sunrise



hallo sunrise

auch in anderen gemeinden (siehe unten) gibt es genehmig. trotz verbot !

-In den nächsten Wochen könnte es in einigen Städten und Gemeinden noch zu Ausnahmen kommen. Die Gemeinde Kriftel hat schon beschlossen, alle Anträge auf Mehrfachkonzessionen für fünfzehn weitere Jahre zu bewilligen. Solche noch erteilten Ausnahmen würden durch das neu geplante Gesetz nicht hinfällig, erklärte der Sprecher des Wirtschaftsministeriums. Mehrfachspielhallen könnten in Hessen also bis 2032 operieren
Kopfkratz
7 19.05.2017 10:29 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Siehe §15 Abs.1 S.3
8 19.05.2017 13:06 tfis ist offline Beiträge von tfis suchen
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Zitat:
Original von tfis
Siehe §15 Abs.1 S.3




welches gesetz ?
im hessischen glücksspielg. steht hier unter §15 was von spielvermittler ???
9 19.05.2017 14:10 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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hi,

nichts wird so heiss gegessen, wie es gekocht wurde.

Fast sämtliche Spielhallen(Einfach- und Mehrfachkonzessionen) im Grossraum Stuttgart haben eine weitere Erlaubnis bis 2021 bekommen (vorläufig).


Grüsse
10 24.05.2017 14:14 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
petergaukler petergaukler ist männlich
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nichts wird so heiss gegessen, wie es gekocht wurde.

Fast sämtliche Spielhallen(Einfach- und Mehrfachkonzessionen) im Grossraum Stuttgart haben eine weitere Erlaubnis bis 2021 bekommen (vorläufig).


Grüsse



hi
ist bekannt , wieviel die hallen für diese genehmigung /duldung/härtefall
bezahlt haben ?
gruss pg.
11 24.05.2017 15:48 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
rosebud rosebud ist männlich
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Zitat:
Original von petergaukler
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Original von rosebud
hi,

nichts wird so heiss gegessen, wie es gekocht wurde.

Fast sämtliche Spielhallen(Einfach- und Mehrfachkonzessionen) im Grossraum Stuttgart haben eine weitere Erlaubnis bis 2021 bekommen (vorläufig).


Grüsse



hi
ist bekannt , wieviel die hallen für diese genehmigung /duldung/härtefall
bezahlt haben ?
gruss pg.



hi,

war nicht nötig.
Alle Mitarbeiter sind froh, dass sie die Sache für die nächsten 4 Jahre vom Hals haben !


Grüsse
12 24.05.2017 15:59 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
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Zitat:
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Zitat:
Original von rosebud
hi,

nichts wird so heiss gegessen, wie es gekocht wurde.

Fast sämtliche Spielhallen(Einfach- und Mehrfachkonzessionen) im Grossraum Stuttgart haben eine weitere Erlaubnis bis 2021 bekommen (vorläufig).


Grüsse



hi
ist bekannt , wieviel die hallen für diese genehmigung /duldung/härtefall
bezahlt haben ?
gruss pg.



hi,

war nicht nötig.
Alle Mitarbeiter sind froh, dass sie die Sache für die nächsten 4 Jahre vom Hals haben !


Grüsse



re,


das amt wird ja wohl eine gebühr für ihren aufwand verlangt haben
bei uns sind es 5000,- € !

gruss
13 24.05.2017 16:08 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Unverschämt , 5500.- Euro , für welchen Aufwand? , schlimmer gehts nimmer ,

aber die Zeiten werden sich irgendwann ändern davon geheich aus .
14 24.05.2017 16:46 KARO ist offline E-Mail an KARO senden Beiträge von KARO suchen
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Original von KARO
Unverschämt , 5500.- Euro , für welchen Aufwand? , schlimmer gehts nimmer ,

aber die Zeiten werden sich irgendwann ändern davon geheich aus .





es sind 5000€ und nicht 5500 wie oben beschrieben

aber hier geht es um gerechte aufteilung

in der einen stadt 5000 und in einer anderen für umme -das kann es nicht geben !

pg.
15 24.05.2017 17:03 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Was heisst denn hier gerechte Aufteilung , schon mal was von Wettbewerb gehört ? , ja soetwas soll es tatsächlich auch unter Kommunen und Bundesländern geben , siehe unterschiedliche Vergnügungssteuern ( Bayern garkeine !! 9 oder Gewerbesteuern Grunderwerbssteuern ( Bayern 3.5% rotes NRW 6,5% ) , so liesse sich der wttbewerb weiter aufzählen , warum sollte darum überall eine Gebühr von 5000.- Euro für Gewerbeerlaunisse erhoben werden , auf die Erklärung bin ich gespannt .
16 24.05.2017 17:35 KARO ist offline E-Mail an KARO senden Beiträge von KARO suchen
petergaukler petergaukler ist männlich
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Zitat:
Original von KARO
Was heisst denn hier gerechte Aufteilung , schon mal was von Wettbewerb gehört ? , ja soetwas soll es tatsächlich auch unter Kommunen und Bundesländern geben , siehe unterschiedliche Vergnügungssteuern ( Bayern garkeine !! 9 oder Gewerbesteuern Grunderwerbssteuern ( Bayern 3.5% rotes NRW 6,5% ) , so liesse sich der wttbewerb weiter aufzählen , warum sollte darum überall eine Gebühr von 5000.- Euro für Gewerbeerlaunisse erhoben werden , auf die Erklärung bin ich gespannt .


re,
es geht eigentlich darum , dass die grossspielhallen mit 5 konzessionen = 60
geldspielgeräte und härtefall bis 2021 nichts bezahlen soll und eine kleine halle
z.b. mit 8 geräten soll IN DER GLEICHEN GEMEINDE (Stadtverwaltung/Ordnungsamt /gleiches Zimmer /gleicher Beamte ect.)
dann 5000€ bezahlen für zulassung der Spielhalle nach Gesetz
aber ebenfalls beristet ,
begründung : grosser Aufwand !
Sorry,
aber das kann nicht angehen ,das hat mit gar nichts etwas zu tun !




pg.
17 24.05.2017 18:22 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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hi,

die Gebühr ist doch kein Problem.
Wir nehmen seit mehreren Wochen Geld für Kaffee und Getränke.

Das reicht dicke für die Gebühren und es bleibt sogar noch was übrig .

Wir haben die Kosten kalkulatorisch auf die Spieler abgewälzt.


Grüsse
18 24.05.2017 18:50 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
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Zitat:
Original von rosebud
hi,

die Gebühr ist doch kein Problem.
Wir nehmen seit mehreren Wochen Geld für Kaffee und Getränke.

Das reicht dicke für die Gebühren und es bleibt sogar noch was übrig .

Wir haben die Kosten kalkulatorisch auf die Spieler abgewälzt.


Grüsse



schon klar smile
aber ich möchte hier im forum einmal zahlen hören
wieviel musste jemand für eine konzession bzw härtefall bezahlen
das wäre die frage? Augen rollen

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von petergaukler: 24.05.2017 19:32.

19 24.05.2017 19:31 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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