Forum-Gewerberecht

» Erlaubnis trotz unterschreitung des Mindestabstandes ! «

[quote][i]Original von sunrise[/i]
Bei der unterschiedlichen Auslegung der verschiedenen Landesglückspielgesetze wird mal wieder einiges durcheinander geworfen.

In BW ist der Abstand zu Schulen und Kindergärten für Altspielhallen vollkommen ohne Bedeutung.

Dass allerdings ein Ordnungsamtsleiter -hier Herr Andreas Seiberling aus Marbach- mit der Aussage zitiert wird, für zwei Casinos innerhalb der 500-Meter-Zone eine Genehmigung zu erteilen weil "die Betreiber schon länger am Ruder seien" ist schon dreist.

Vielleicht sollte dieser Beamte sich einmal das LGlüG BW zu Gemüte führen. Seine Interpretation ist in diesem Gesetz für eine Genehmigung nicht vorgesehen.

es grüßt sunrise[/quote]


hallo sunrise

auch in anderen gemeinden (siehe unten) gibt es genehmig. trotz verbot !

-[B]In den nächsten Wochen könnte es in einigen Städten und Gemeinden noch zu Ausnahmen kommen. Die Gemeinde Kriftel hat schon beschlossen, alle Anträge auf Mehrfachkonzessionen für [U]fünfzehn weitere Jahre[/U] zu bewilligen. Solche noch erteilten Ausnahmen würden durch das neu geplante Gesetz nicht hinfällig, erklärte der Sprecher des Wirtschaftsministeriums. Mehrfachspielhallen könnten in Hessen also bis[U] 2032[/U] operieren[/B]
 Kopfkratz  



Gepostet am 19.05.2017 um 10:29 von:
Benutzer: petergaukler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=106101#post106101


Beitrags-Print by Breuer76