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» Erlaubnis trotz unterschreitung des Mindestabstandes ! «

[quote][i]Original von KARO[/i]
Was heisst denn hier gerechte Aufteilung , schon mal was von Wettbewerb gehört ? , ja soetwas soll es tatsächlich auch unter Kommunen und Bundesländern geben , siehe unterschiedliche Vergnügungssteuern ( Bayern garkeine !! 9 oder Gewerbesteuern Grunderwerbssteuern ( Bayern 3.5% rotes NRW 6,5% ) , so liesse sich der wttbewerb weiter aufzählen , warum sollte darum überall eine Gebühr von 5000.- Euro für Gewerbeerlaunisse erhoben werden , auf die Erklärung bin ich gespannt .[/quote]

re,
es geht eigentlich darum , dass die grossspielhallen mit 5 konzessionen = 60
geldspielgeräte und härtefall bis 2021 nichts bezahlen soll und eine kleine halle
z.b. mit 8 geräten soll IN DER GLEICHEN GEMEINDE (Stadtverwaltung/Ordnungsamt /gleiches Zimmer /gleicher Beamte ect.)
dann 5000€ bezahlen für zulassung der Spielhalle nach Gesetz
aber ebenfalls beristet ,
begründung : grosser Aufwand !
Sorry,
aber das kann nicht angehen ,das hat mit gar nichts etwas zu tun !




pg.



Gepostet am 24.05.2017 um 18:22 von:
Benutzer: petergaukler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=106175#post106175


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