Forum-Gewerberecht

» Erlaubnis trotz unterschreitung des Mindestabstandes ! «

das spielhallen in bw. anscheinend alle eine erlaubnis nach dem neuen bw. glücksspielgesetz erhalten ist ein witz
siehe folgendes aus einer kleinstadt ,mit gesetzestreue hat das nichts zu tun !

[B]Insofern geht es auch den beiden Spielhallen in Beilstein nicht an den Kragen. „Solange die an ihrem derzeitigen Standort bleiben und der Betreiber nicht wechselt, wird es da keine Veränderungen geben“, sagt der Bauamtsleiter Tim Breitenöder. Dabei sei das eine Casino im Ortskern angesiedelt und somit innerhalb eines500-Meter-Radius zu Schulen, Kindergärten und dem Jugendhaus. Das andere im Gewerbegebiet unterschreite den Mindestabstand zu einem Kindergarten.


Ähnlich ist der Fall in Marbach gelagert, wo ebenfalls zwei Glücksspiel-Häuser beheimatet sind, eines am Bahnhof, eines in der Wildermuthstraße. „Für beide kann alller Voraussicht nach eine Genehmigung erteilt werden“, sagt der Ordnungsamtsleiter Andreas Seiberling. Denn die Betreiber seien schon längere Zeit am Ruder. Dabei liegen die beiden Casinos laut Andreas Seiberling innerhalb einer 500-Meter-Zone zueinander. Und das Gebäude in der Wildermuthstraße sei Luftlinie auch keine 500 Meter von der Schule entfernt. [/B]


gesehen :

[URL]http://www.marbacher-zeitung.de/inhalt.bottwartal-spielhallen-sind-auf
-dem-pruefstand.7a9315b4-0fa1-4da2-9323-5fa394bc4112.html[/URL]



Gepostet am 17.05.2017 um 18:51 von:
Benutzer: petergaukler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=106026#post106026


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