Gestattungen nach § 12 GastG |
Manfred Geers
Grünschnabel
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Gestattungen nach § 12 GastG |
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aus Münster!
Anlässlich der zur Zeit stattfindenden Weihnachtsmärkte hätte ich eine Frage an das geschätzte Forum. Hier in Münster finden sich immer mehr gemeinnützige Vereine, die auf Privatgelände in unmittelbarer Nähe der Weihnachtsmärkte einen Glühweinstand betreiben möchten. Der Gewinn wird vollständig einem sozialen Projekt zugeführt, was durch eine Spendenquitttung belegt wird. Meine Frage, ist in einem solchen Falll überhaupt eine Gestattung erforderlich oder fehlt es an der gewerblichen Ausrichtung?
Vielen Dank schon mal für die Antworten
Beste Grüße aus MS
Manfred
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1
12.12.2016 12:00 |
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Solon
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Runge
Kaiser
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Hallo aus Bad Fallingbostel
maßgeblich für das vorliegen einer gewerblichen Ausrichtung ist m.E. die Gewinnerzielungsabsicht. Wofür der erzielte Gewinn dann verwendet werden soll, spielt keine Rolle.
Fraglich könnte aber sein, ob das auch ausreichend nachhaltig ist.
Regina Runge
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2
12.12.2016 12:20 |
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Solon
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Roland Kissau
Kaiser
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Sicher doch, außer der Bürgermeister sieht das anders
!
Viele Grüße aus dem Bergischen ins Wittgensteiner Land,
Roland Kissau
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5
14.12.2016 11:19 |
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