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aus Münster!
Anlässlich der zur Zeit stattfindenden Weihnachtsmärkte hätte ich eine Frage an das geschätzte Forum. Hier in Münster finden sich immer mehr gemeinnützige Vereine, die auf Privatgelände in unmittelbarer Nähe der Weihnachtsmärkte einen Glühweinstand betreiben möchten. Der Gewinn wird vollständig einem sozialen Projekt zugeführt, was durch eine Spendenquitttung belegt wird. Meine Frage, ist in einem solchen Falll überhaupt eine Gestattung erforderlich oder fehlt es an der gewerblichen Ausrichtung?
Vielen Dank schon mal für die Antworten
Beste Grüße aus MS
Manfred
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