Forum-Gewerberecht
» Gestattungen nach § 12 GastG «
Hallo aus Bad Fallingbostel
maßgeblich für das vorliegen einer gewerblichen Ausrichtung ist m.E. die Gewinnerzielungsabsicht. Wofür der erzielte Gewinn dann verwendet werden soll, spielt keine Rolle.
Fraglich könnte aber sein, ob das auch ausreichend nachhaltig ist.
Regina Runge
Gepostet am 12.12.2016 um 12:20 von:
Benutzer: Runge
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=104019#post104019
Beitrags-Print by Breuer76