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Hallo aus Bad Fallingbostel

maßgeblich für das vorliegen einer gewerblichen Ausrichtung ist m.E. die Gewinnerzielungsabsicht. Wofür der erzielte Gewinn dann verwendet werden soll, spielt keine Rolle.

Fraglich könnte aber sein, ob das auch ausreichend nachhaltig ist.

Regina Runge



Gepostet am 12.12.2016 um 12:20 von:
Benutzer: Runge
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