Forum-Gewerberecht

» Gestattungen nach § 12 GastG «

 Moin   aus Hückeswagen!

Solche Vereine bekommen von uns zwar eine Gestattung, brauchen aber keine Verwaltungsgebühr zu bezahlen.
Diese Möglichkeit räumt sowohl das Gebührengesetz, die allg. VerwGebO und auch unsere städtische Gebührensatzung ein.
Eine Nachhaltigkeit liegt sicherlich auch nicht beim Hühnerverein o.ä. für das jährliche Sommerfest vor; und die brauchen sicherlich unstrittig eine Gestattung.

Eine schöne Restwoche wünscht
Roland Kissau



Gepostet am 12.12.2016 um 12:54 von:
Benutzer: Roland Kissau
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=104020#post104020


Beitrags-Print by Breuer76