Ladenöffnungszeitengesetz Sachsen-Anhalt |
schnuffi87
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Ladenöffnungszeitengesetz Sachsen-Anhalt |
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Guten Morgen,
wir haben in einer Gemeinde eine kleine Verkaufsstelle, die Obst aus eigenem Anbau verkauft.
Nun musste ich gestern feststellen, dass das Geschäft zum Totensonntag geöffnet war. Ich war der Auffassung das dies am Totensonntag nicht gestattet ist, aber leider finde ich im Gesetz nichts genau darüber geschrieben.
Nun brauche ich Hilfe wie ich mich in dem Fall verhalten soll, da ich die Gewerbetreibenden gern anschreiben will.
Vielen Dank
Liebe Grüße
Janet
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1
21.11.2016 09:40 |
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Solon
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Franzose
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RE: Ladenöffnungszeitengesetz Sachsen-Anhalt |
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Hallo Janet,
ist doch in eurem LadÖffZeitG LSA geregelt?!
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 dürfen an Sonn- und Feiertagen unter anderem überwiegend selbst erzeugte oder verarbeitete landwirtschaftliche Produkte für die Dauer von fünf zusammenhängenden Stunden nach der Entscheidung des Handelstreibenden zum Verkauf angeboten werden.
Wenn sich die Gewerbetreibenden daran gehalten haben, iss doch alles schick
!
Lediglich wenn die Verkaufsstelle am Totensonntag länger geöffnet war, kommst Du in den Owi-Bereich.
Eine Verständnisfrage noch:
Bieten die Gewerbetreibenden außer dem selbst erzeugten Obst noch andere Artikel/Waren zum Verkauf an und, falls ja, in welchem Umfang?
Grüße aus´m Oderbruch
, der
__________________ Franzose
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2
21.11.2016 11:28 |
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Solon
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schnuffi87
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Themenstarter
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Ok da weiß ich bescheid. Ich dachte das am Totensonntag generell für alle geschlossen ist.
Momentan werden dort nur Äpfel und Honig verkauft.
In der Haupterntezeit noch andere Obstsorten.
Liebe Grüße
Janet
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3
21.11.2016 11:55 |
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