kopeiki
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Hallo,
mich würde mal interessieren, wie die Meinung hier im Forum zu den von der CDU geforderten Einführung von Chipkartenzugängen zu Glücksspielautomaten ist, um den Jugendschutz besser gewährleisten zu können.
Gibt es dazu Meinungen?
Viele Grüße,
kopeiki
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1
22.07.2010 13:05 |
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Solon
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Anna
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RE: Chipkarte für Automaten |
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Hi,
Glücksspielautomaten sollten generell nicht an Orten aufgestellt werden, zu denn Jugendliche Zutritt haben. Mit Chipkarten lässt sich aus meiner Sicht zu leicht schummeln.
viele Grüße
Anna
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2
22.07.2010 15:50 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo Kopeiki,
kannst Du bitte den link auf den du dich beziehst einstellen?
Gruß
Meike
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3
22.07.2010 17:28 |
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jasper
Kaiser
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4
22.07.2010 19:45 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Jasper,
Gruß an alle,
diesen Antrag kannte ich nicht, aber er zeigt eine ziemliche Gemengelage.
Da wurde Ursache und Wirkung z.B. gar nicht berücksichtigt.
Die Paysafecard zu "beklagen", weil damit die Teilnahme am illegalem Glücksspiel im Internet finanziert wird,
anstatt aufzufordern gg. die Finanzdienstleister vorzugehen, damit die Transfer gestoppt werden, da der Transfer
von inkriminierten Geldern nun mal rechtlich nicht "unproblematisch" ist und dann den Schwenk zu Chipkarten
für Glücksspielautomaten im Gastrobereich ist schon sonderbar.
Bei den Paysafecards gibt es im Übrigen diese für Jugendliche und die für Erwachsene und der Verkäufer ist
verpflichtet darauf zu achten. Die Problematik entsteht durch den nicht kontrollierten e-commerce.
Anstatt die Ursachen anzupacken, beklagt man die Wirkung, leider eine Tendenz von vielen, da es auch wesentlich einfacher ist.
Wenn die Automaten nach Auflagen so stehen, dass Sie einer tatsächlichen ständigen Kontrolle einer Aufsicht
unterliegen, müsste es eigentlich ausreichend sein.
Der Vergleich mit Zigarettenautomaten hinkt nach meiner Meinung völlig, da diese ja immer unbeaufsichtigt
irgendwo hängen.
Gruß
Meike
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5
23.07.2010 04:59 |
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kopeiki
Jungspund
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Hallo jasper,
vielen Dank für deine Unterstützung, da bist du mir tatsächlich zuvor gekommen.
Hallo Meike, hallo Anna,
wenn ich euch richtig verstehe, haltet ihr die Chipkartenzugänge also für unnötig, sofern die entsprechenden Auflagen in den Spielhallen/Kneipen richtig umgesetzt sind. Mag sein. Dennoch (und auch, wenn das sicherlich keine Bekämpfung der Ursachen ist) müsste jede weitere Erschwerung des Zugangs zu Geldspielautomaten doch dazu führen, das Spielen unattraktiver zu machen und im besten Fall dazu führen, dass weniger gespielt wird. Oder?
Viele Grüße
Kopeiki
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6
23.07.2010 10:37 |
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jasper
Kaiser
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@Kopeiki, bitte, gern geschehen.
Worum geht es Dir,
dass Spiel unattraktiver zu machen oder das Spiel sicherer zu machen?
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7
23.07.2010 11:47 |
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kopeiki
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Hallo Jasper,
im vorliegenden Fall geht das doch Hand in Hand. Sicherheit bzw. Jugendschutz muss natürlich oberstes Ziel sein, und um das umzusetzen, gibt es natürlich mehrere Möglichkeiten. Eine davon, und dazu kann man die Chip-Idee durchaus zählen, ist die, dafür zu sorgen, dass das Spielen unattraktiver wird, indem der Zugang erschwert wird.
Ich kann mich auch noch an unzählige Situationen erinnern, in denen Raucher ratlos vorm Zigarettenautomat standen, weil sie das mit der Chip-Karte nicht hinbekommen haben.
Aber im Grunde steht hier natürlich die Sicherheitidee im Vordergrund, ganz klar.
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8
23.07.2010 19:26 |
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Meike
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Hallo Kopeiki,
wie soll denn die Chipkarte aussehen?
Spieler geht zum Wirt lässt sich Entsperrungschip geben, geht zum Automaten, schiebt den Chip ein, Kontakt wird geschlossen, Gerät bespielbar?
Dann hast Du wieder den Faktor Mensch, die Aufsichtspflicht, dazwischen. Um die Aufsicht kommst Du nicht herum.
Hinzu kommt aber der Faktor der Möglichkeit des Player Trackings, wie von Jasper bereits verlinkt.
- die Problematik mit "Spielerkarten" kennen hier viele.
Und wenn man dann eine Nutzen-Risiko-Abwägung macht, ist das Risiko einer dadurch neu entstehenden Mißbrauchsmöglichkeit
wesentlich größer, als ein eventueller Nutzen.
Dein Vergleich mit den Zigarettenautomaten hinkt wie gesagt völlig.
Und wenn Du Dich nur noch an die Bilder der hilflosen Raucher vor dem Automaten erinnern kannst
- die ja nun einige Jahre alt sind- solltest Du vielleicht nochmal aktuell schauen gehen. - das hemmt niemanden mehr
Aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur ein absolutes Raucherhemmniss nennen,
welches bei uns 30 % der Raucher zu absoluten Nichtrauchern machte.
Das war das strikte Verbot des Rauchens am Arbeitsplatz, mit der Auflage des
"Ausstempelns", wenn man Rauchen geht.
Damit bekam man aber auch nur die Kettenraucher "in den Griff", der Rest "stempelt, läuft zum Raucherpunkt und raucht" weiter.
Gruß
Meike
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9
24.07.2010 05:43 |
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gmg
Foren Gott
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schon mal in eine Bauartzulassung eines GSG unter der lfd. Nr. 6 geguckt ?
Diese Chipkarten gibt es doch längst ! (Chipkarte für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes).
Grüße
__________________ gmg
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10
24.07.2010 12:47 |
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jasper
Kaiser
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@gmg
………….. richtig, und damit auch die daraus resultierende nicht überprüfbare Problematik der Spielerverfolgung und viele andere Sachen mehr ………
@kopeiki
du meinst also, dass durch die „Chip-Idee“ das Spielen unattraktiver wird, weil dadurch der Zugang erschwert wird.
Meike hat es bereits erklärt, zunächst ist es die Ursache und dann die Wirkung !
Merke Dir 1.)
Wir schreiben hier ausschließlich über legales, weil zugelassenes, Glücksspiel!
Merke Dir 2.)
Gib Dich nicht der Illusion hin, dass Du durch einen erschwerten Zugang zum legalen Spiel, dass Spiel insgesamt unattraktiver machen würdest.
Merke Dir 3.)
Das einzige was Du erreichen wirst, dass auf andere Spiele ausgewichen wird und zwar auch auf solche die weder zugelassenen noch irgendwie kontrollierbar sind.
Du kannst den Spieler nicht wegschließen und somit seine Teilnahme am täglichen Leben hindern.
Schau mal z.B. hier was passiert, wenn auf andere Spiele ausgewichen wird:
http://www.gaming_betruegerische_poker_bots_bei_pokerstars.html
Ich glaube nicht, dass kopeiki mit seiner "Idee" das illegale Spiel fördern will.
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11
24.07.2010 16:05 |
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gmg
Foren Gott
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Verstehe ich nicht, Jasper !
Wir reden hier von GS-Geräten in der Gastroaufstellung, an denen eine Jugendschutzkarte benutzt wird.
Der Einsatz der Jugendschutzkarte blockiert den Geldeinwurf.
Der Einsatz der Jugendschutzkarte entriegelt den Geldeinwurf.
Die Karte erhalt ich vom Wirt oder dessen beauftragten Personal. Die können das Alter des Spielgastes überprüfen.
Spielertrekking sehe ich hier nicht. Oder ist Dir schon mal Spielertrekking im Gastrobereich untergekommen ??
Grüße
__________________ gmg
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24.07.2010 16:42 |
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Walter B
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Es ist ein Witz, dass in Imbisssstuben drei GGSG aufgestellt werden dürfen!
Da müsste sofort eine Änderung eintreten!
Das dritte Gerät unterliegt zwar den neuen Bestimmungen, wird aber überhaupt nicht umgesetzt!
Trifft auch für die meisten Gastrobetriebe zu, obwohl die das dritte Gerät kaum in Anspruch nehmen.
Außer es sind ausländische Betreiber im Spiel.
für Eure Aufmerksamkeit.
__________________ Gruß vom Walter
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24.07.2010 17:23 |
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jasper
Kaiser
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@gmg/alle#
Es geht nicht um die Möglichkeit des Spielertrekkings im Gastrobereich, sondern allein darum, was durch solch ein „Chipkarten-System“ für unkontrollierbare technische Möglichkeiten geschaffen werden können und zwar völlig unabhängig davon, wo die Geldspielgeräte betrieben werden.
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14
24.07.2010 19:13 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Walter,
die Problematik, die du angesprochen hast, benötigt keine Änderung der Spielverordnung, sondern kann bereits heute sehr leicht
mit Hilfe der Gewerbeordnung geklärt werden.
Wie bekannt, benötigt der Aufsteller gem. §33 c Abs.3 GewO eine Bescheinigung des zuständigen Ordnungsamts zur Geeignetheit
der Örtlichkeit.
In dieser Geeigneheitsbescheinigung können auch Auflagen stehen, z.B. "nur ein Geldspielgerät mit Gewinnmöglichkeit darf aufgestellt werden, da
ansonsten der Gaststättencharakter der Örtlichkeit nicht erhalten bleibt"
Dies wird von einigen Ordnungsämtern bereits parktiziert und es gibt auch schon entsprechende Beschlußlagen dazu, so VG Berlin vom 20.01.2010, 4 L 357.09.
Hallo Jasper,
Dein Argument mit dem Ausweichen auf das illegale Spiel musste ich mir schon so oft anhören und lesen.
Bei diesem Argument werde ich sehr ungehalten. - Bitte auch hier Ursache und Wirkung beachten!
Da wurden Spieler über Jahre durch die von Euch aufgestellten Fungames auf schnelle Spiele angefüttert/erzogen
und plötzlich schreien alle, dass dem Spieler diese Möglichkeiten in zugelassener Form geboten werden müssen,
sonst sucht er sich diese im illegalen Bereich, d.h. die alten Automaten, die ihr aus den Hallen geschmissen habt und
die dann in anderen "Hallen" und sonstigen Spielstätten gelandet sind.
Die Geschichten könnt ihr Leuten erzählen, die nur 1-2 mal wegen der Häppchen und eines netten Events in einer Halle waren
und sich wahrscheinlich noch nie mit einem Zocker unterhalten haben.
Welchen Zocker aus dem illegalen Bereich, d.h. der vor Euren Anfütteraktionen auf schnelle Automatenspiele bereits im illegalen Bereich war,
kennt ihr denn, der dann in den legalen Bereich wechselte?
Und damit mir hier nicht eine eingeschränkte Sichtweise vorgeworfen wird,
das gilt natürlich auch im Lebendspielbereich und im Internetbereich.
Da wurden Menschen, die noch nie etwas mit der Illegalität, dem illegalem Glücksspiel zu tun hatten, mit einem angeblichen Kompetenzspiel (Poker)
und angeblich unproblematisch "Kostenlos-Pokerturnieren" angefüttert, damit sie dann schön "üben gehen" in illegalen-Online-casinos.
Auch einige konzessionierte Spielbanken halfen mit, in dem sie in Kooperation mit Veranstaltern von illegalen online-Glücksspiel entsprechende Turniere in
ihren u.a. Räumlichkeiten ausrichteten und plötzlich will Mann (habe so etwas noch nie eine Frau sagen gehört/gelesen)
die "Angefütterten" vor der Illegalität schützen, indem man das Illegale legal macht.
Und diese Argumentation musste ich dann tatsächlich schon in "wissenschaftlichen" Studien lesen.
Da hinterfragte ich dann, wie man darauf kam und hörte immer wieder
- es wurde die "Delphi Methodik über Befragung von Experten" angewandt
Aber wenn man dann nach der Zusammensetzung dieser "Expertengruppe" fragt, bekommt man nicht einmal gesagt, wie hoch der Anteil der Experten war,
die aus dem Bereich der Judikative stammten und aus dem Bereich der Exekutive stammten, geschweige denn, um welche Experten es sich handelte.
Gruß
Meike
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15
25.07.2010 07:11 |
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kopeiki
Jungspund
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Hallo Jasper,
ich halte es für vollkommen irrelevant, ob es um legales oder illegales Glücksspiel geht und auch die Frage nach Ursache und Wirkung hat mit meiner Einschätzung, dass ein Erschweren des Zugangs zu Glücksspiel (gleich welcher Art) zu weniger Glücksspiel führt, nichts zu tun. Du musst selbstverständlich nicht meiner Meinung sein, aber dennoch halte ich das für vollkommen logisch. Sicher, einen pathologischen Spieler wird das nicht abhalten. Aber eine Spielhalle, die außerhalb liegt, zieht auch weniger Kunden an, als eine, die im Zentrum liegt. Warum? Weil der Zugang zur außerhalb liegenden Spielhalle erschwert wird.
Ich habe außerdem niemals behauptet, dass eine Zugangserschwerung das Spiel uninteressanter machen würde, aber das Spielen mit Sicherheit. Wobei es sicherlich richtig ist, dass ein Chip keine solche Erschwerung darstellt, die eine große Hürde bedeutet.
Angenehmen Sonntag
Kopeiki
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16
25.07.2010 12:29 |
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gmg
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Ich fasse noch einmal zusammen:
Die Chipkarte für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes gibt es technisch bereits.
Insofern müsste der o. a. Antrag lediglich etwas modifiziert werrden:
Bei GSG, deren Aufstellort sich in der Sekundäraufstellung befindet, ist die Geldeinwurfsmöglichkeit immer durch den Einsatz einer Jugendschutzkarte zu blockieren.
Der Geldeinwurf darf durch den Wirt oder dessen beauftragtes Personal erst - durch den Einsatz der Jugendschutzkarte - freigeschaltet werden, nachdem eine Alterskontrolle des Spielgastes stattgefunden hat.
Dieser Vorgang ist bei Nichtbefolgung mit Sanktionen für den Wirt und dessen Personal zu belegen.
Grüße
__________________ gmg
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17
25.07.2010 17:20 |
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rosebud
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Zitat: |
Original von gmg
Ich fasse noch einmal zusammen:
Die Chipkarte für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes gibt es technisch bereits.
Insofern müsste der o. a. Antrag lediglich etwas modifiziert werrden:
Bei GSG, deren Aufstellort sich in der Sekundäraufstellung befindet, ist die Geldeinwurfsmöglichkeit immer durch den Einsatz einer Jugendschutzkarte zu blockieren.
Der Geldeinwurf darf durch den Wirt oder dessen beauftragtes Personal erst - durch den Einsatz der Jugendschutzkarte - freigeschaltet werden, nachdem eine Alterskontrolle des Spielgastes stattgefunden hat.
Dieser Vorgang ist bei Nichtbefolgung mit Sanktionen für den Wirt und dessen Personal zu belegen.
Grüße |
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hi,
Gaststätten sind keine "sekundäraufstellung" !
grüsse
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18
25.07.2010 19:41 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Kopeiki,
schade, dass Du meine Fragen nicht beantwortet hast.
Was Du schreibst, liest sich sehr theoretisch, als wenn Du sehr selten in Spielstätten egal welcher Art bist, kann das sein?
Wie kommst Du denn darauf, dass eine Spielhalle im Außenbereich weniger frequentiert würde und quasi "positiver" zu betrachten ist,
weil der Zugang erschwert sei?
Denkst Du Dir das so oder hast Du das selbst feststellen können?
Gruß
Meike
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19
27.07.2010 06:01 |
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kopeiki
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Liebe Meike,
du hast vollkommen Recht, mein Zugang zum Spielrecht ist eher ein theoretischer. Ich arbeite nicht in dem Metier, habe aber aus privaten Gründen ein persönliches Interesse daran.
Ob außerhalb liegende Spielhallen tatsächlich weniger frequentiert werden, darüber habe ich natürlich keine Studien durchgeführt, es klingt für mich aber sehr logisch. Aus anderen Bereichen kennt man das ja auch.
Mehr Laufkundschaft (spontane Spielentscheidung) und eine gute Erreichbarkeit müssten aus meiner Sicht die Rentabilität einer Spielhalle steigern. Oder hast du/habt ihr da tatsächlich andere Erfahrungen gemacht? Und wenn ja: Woher kommt das?
Gruß
Kopeiki
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20
28.07.2010 13:49 |
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