Kramer-Cloppenburg
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Photo Play |
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Hallo! ...... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Nachdem offensichtlich nicht nur bei mir, sondern auch bei anderen Kolleginnen und Kollegen aufgrund unterschiedlicher Informationen von Seiten der Aufsteller und Spielhallenbetreiber (Aufsichten etc.) das Gerät "Photo-Play" und "Trendy" im Prinzip gleich (und damit als sog. "Fun-Games") beurteilt wurden, habe ich mich weitergehend informiert.
Zuvor hatte mir (aufgrund des Schreibens eines Spielhallenbetreibers an die für Deutschland zuständige Vertreiberfirma) das Unternehmen fun.net Germany GmbH entsprechende Unterlagen übersandt und signalisiert, dass dieses für weitergehende Gespräche jederzeit zur Verfügung steht.
Mit dem Vertriebsleiter habe ich dann ein längeres, offenes Gespräch geführt, in dessen Verlauf deutlich wurde, dass das Gerät "Photo-Play" in seinen unterschiedlichen Gehäuseformen in der Tat ein reines Unterhaltungsspielgerät darstellt und somit auch nicht als ein sog. "Fun-Game", wie z. B. das "Merkur-Trendy" einzustufen ist.
Denn:
1.) hat das Gerät zu keinem Zeitpunkt eine Auszahlungs-, Rückgewähr- oder sonstige Vergünstigungs- oder Gewinnmöglichkeit geboten. Es war von anfang an als reines Unterhaltungsgerät konzipiert und ist auch bewusst nicht um- oder aufgerüstet worden, um entsprechende Vergünstigungen bieten zu können.
2.) wurden über dieses Gerät keine "Gewinnspiele" in herkömmlicher Weise durchgeführt; d. h. es wurden keine Geldgewinne oder hohe materielle Gewinne angeboten. Lediglich im Zeitraum von 2002 bis ca. 2004 wurde die Teilnahmemöglichkeit an "Gewinnen" angeboten, die jedoch mehr ideeller Art denn materieller Art (z. B. Ansaugstutzen von einem Renn-Ferarri) waren. Diese waren aber in aller Regel mit Aktionen verbunden, deren Erlös für die Allgemeinheit bestimmt waren. Seit 2005 gibt es diese Dinge jedoch nicht mehr.
3.) die Spielhallenbetreiber und Aufsteller haben zu keiner Zeit irgendwelche Beträge (z. B. mtl. 30,00 oder 50,00 €) dafür entrichtet, dass hier entsprechende Gewinne (wie beim Jackpot, z. B. "Big-Cash" o. ä. etc.) ausgelobt werden konnten.
4.) das Konzept von Photo-Play war von Anfang an darauf ausgerichtet, "Positive Games" zur Verfügung zu stellen, die in allen Software-Versionen von der ASK ohne Altersbeschränkung freigegeben
sind und auf Gewalt, Sex und Glücksspiel verzichten. In diesem Zusammenhang wurde auch deutlich gesagt, dass dem Hersteller und Vertreiber mehr daran lag, die ASK-Freigabe zu erhalten als vielleicht irgendwelche späteren Anforderungen an die SpielV zu erfüllen.
5.) durch die Vernetzung (nach Vertreiberangaben Intranet, kein Internet) können sich die Spieler mit anderen Spielern im Wettkampf messen und sich so in die Highscore-Listen eintragen. Im Klartext heißt dieses: ich kann mich an einem Photo-Play einloggen und dann mit einem anderen Teilnehmer z. B. "Schiffe versenken" spielen. Auch kann ich im Rahmen der angebotenen Spiele an Turnieren teilnehmen. Im Rahmen dieser Turniere kann ein Spieler, je nach Platzierung - eine Anerkennung in Form einer Urkunde oder eines Pokals erhalten. Im Rahmen dieser Turniere werden bis zu 6 Freispielen gewährt.
Da die zur Verfügung gestellten Spiele zudem ganz überwiegend auf Geschick, Logik und Wissen aufgebaut sind (ähnlich wie Flipper, Kicker, Billard usw.) spricht auch dieses dafür, dass hier tatsächlich die Ausrichtung auf ein reines Unterhaltungsspiel zielte und auch heute noch zielt.
Auf der Internetseite der Vertreiberfirma können weiter Informationen sowohl zu den unterschiedlichen Gerätetypen als auch zu dem Konzept, welches den angebotenen Spielen zugrunde liegt, eingesehen werden.
Vom Vetriebsleiter wurde aber auch deutlich gemacht, dass Manipulationen der Geräte oder der angebotenen Spiele (z. B. Barauszahlungen beim Überschreiten von Highscoreeinträgen etc.) nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden können. Dieses läge dann aber allein beim rechtswidrig handelnden Gewerbetreibenden. Auch der Vertreiberfirma ist daran gelegen, solche "schwarzen Schafe" zu erkennen und sich mit Ihnen "zu unterhalten".
Nach diesen Erklärungen und den mir zuvor schon übermittelten Informationen von anderer Seite komme ich zu dem Ergebnis, dass es sich bei den Geräten "Photo-Play", unabhängig von der jeweiligen Software-Version oder einer evtl. Verbindung zum Internet / Intranet um reine Unterhaltungsgeräte handelt, die auch in den Spielhallen verbleiben dürfen, wenn an Ihnen nicht manipuliert wurde oder aber (illegalerweise) sonstige Gewinne oder Vergünstigungen wie Barauszahlungen bei Erreichen bestimmter Punktestände etc. gewährt werden.
Aber solche illegalen Aktionen sind ja auch bei anderen Geräten wie Flipper, Billard, Kicker usw. verboten und machen den Spielhallenbetreiber unzuverlässig.
Uuuuuuppppppppppsssssssssssssss, hätte ich fast vergessen: Wem diese Erläuterungen noch nicht reichen oder wer noch Fragen bzw. Erkenntnisse zu dem Gerät Photo Play hat, darf sich auch gerne direkt an die Vertreiberfirma wenden.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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1
27.04.2006 13:35 |
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Solon
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Felix Krämer
Doppel-As
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Hallo aus Alzenau,
vielen Dank für diese ausführliche Einschätzung
!
Ich habe das auch immer so gesehen, mit einem kleinen wesentlichen Unterschied:
Bei diesen Turnieren kann man sich für die "Nationalmanschaft" qualifizieren. Diese Spieler spielen dann bei einem Finalturnier auf Mallorca mit. Ich bin immer davon ausgegangen, jedenfalls hat der Betreiber der Spielhalle mir das nicht widerlegt, dass die Reise und der Aufenthalt bei diesen Turnieren für die Spieler kostenlos ist.
Demnach wäre dies dann in meinen Augen schon ein zusätzlicher Gewinn.
Oder sehe ich das jetzt falsch?
gruß
Felix Krämer
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2
27.04.2006 13:49 |
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Solon
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Marthy
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Danke!
Nächtes mal mehr!!
Grüsse Marty
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4
27.04.2006 20:18 |
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der_fragende
Doppel-As
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5
16.05.2006 12:06 |
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Der_Rolf
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Hallo, und guten Morgen.
Ich lese hier schon seit längerem mit. Heute will ich dann das erste mal aktiv an der Diskussion teilnehmen.
Die sog. Fun-Games müssen ja abgeräumt werden weil die Ordnungsbeamten nicht befugt sind zu beurteilen ob ein umgebautes Gerät dann 6a konform betrieben wird. Oder ob es nicht, durch das umlegen eines Schalters oder ähnlichem, nicht doch wieder Token auszahlt sobald der Beamte die Halle verlassen hat. Das ist sicher richtig. Ein Ordnungsbeamter ist sicher nicht so sehr in die Technik dieser Geräte vertieft um das mit einem schnellen Blick ins Geräteinnere beurteilen zu lkönnen. Ich persönlich traue aber den wenigsten Spielhallenbetreibern so viel kriminelle Energie zu. Ich denke die meisten Spielhallenbetreiber wollen schon alles richtig machen. Das sie jetzt kämpfen und versuchen Lücken im Gesetz zu finden ist doch ihr gutes Recht, oder???
Nun aber zu meinem eigentlichen Anliegen:
Woher soll denn der Beamte wissen das ein Aufsteller eines Photo Play nicht am Monatsende oder alle zwei Wochen dem Ranglistenersten in jedem Photoplay ein kleines oder auch größeres Präsent zukommen läßt??
Das kann der Beamte auch nicht wissen. Trotzdem sollen diese Geräte erlaubt sein??? Ist für mich als armen Bürger nicht so ohne weiteres nachzuvollziehen. Vielleicht kann es mir hier ja noch mal jemand erklären.
Schönen Tag noch
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6
19.05.2006 10:17 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! ...., ein freundliches
aus Cloppenburg und
im Forum!
Gegenfrage: Woher soll der Beamte wissen, dass nicht den Siegern beim Flipper, Billard oder sonstigen Spielen einen Gewinn zukommen läßt?
Antwort: Gar nicht, sondern erst dann, wenn entsprechende Beweise vorliegen, die in aller Regel durch aufmerksame Bürger, geschröpfte Spieler oder Mitbewerber eingehen.
Wir können hier doch nur beurteilen, ob ein Spielgerät der Kategorie illegale "Fun-Games" oder der Kategorie "Unterhaltungsgeräte" zuzuorden ist. Und das Gerät "Photo-Play" fällt zumindest nach meiner Einschätzung in den Bereich der Unterhaltungsgeräte (s. Eingangsthread).
Und hinsichtlich der Zuständigkeit zur Beurteilung, ob ein umgebautes "Fun-Game" nunmehr ein Unterhaltungsgerät ist oder nicht, gibt es klare gerichtliche Entscheidungen, die die Verwaltungsbehörden binden. Diese sind aufgrund dieser gerichtlichen Entscheidungen gar nicht befugt, entsprechende Beurteilungen vorzunehmen.
Wenn ein Spielhallenbetreiber glaubt, durch illegale Machenschaften wie verbotene Auszahlungen, Manipulationen an Geräten usw. wirtschaftliche Vorteile zu erzielen und dieses auch umsetzt, liegt es an den Behörden (Ordnungsämter, Polizei und Staatsanwaltschaft) dieses zu verhindern, wenn entsprechende Beweise vorliegen. Und dieses wird auch gemacht.
Und wie Sie selbst schon schreiben, dem Großteil der Betreiber von Spielhallen und Aufstellern von Automaten ist sicherliche eine solche kriminelle Energie nicht zuzutrauen.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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7
19.05.2006 10:38 |
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Der_Rolf
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Hallo noch mal
Und hinsichtlich der Zuständigkeit zur Beurteilung, ob ein umgebautes "Fun-Game" nunmehr ein Unterhaltungsgerät ist oder nicht, gibt es klare gerichtliche Entscheidungen, die die Verwaltungsbehörden binden. Diese sind aufgrund dieser gerichtlichen Entscheidungen gar nicht befugt, entsprechende Beurteilungen vorzunehmen.
Aber wann ist es denn ein umgebautes Fun-Game?
In einem anderen Thread schreiben Sie von irgendwelchen Poker-Geräten. Ich habe so Dinger auch schon gesehen. Laut dem Techniker dort waren das abgelaufene Geldspieler aus denen alles ausgebaut wurde und dann irgendwie diese Pokerplatine eingesetzt wurde. Wäre denn ein Gerät nach so einem Umbau immernoch ein Geldspieler? Ich kenne diese Geldspieler nicht, aber so wie dieses Pokergerät sahen die bestimmt nicht aus.
Würden Sie in so einem Fall denn sagen: Naja, das war mal ein Geldspieler, jetzt sieht das Gerät ganz anders aus. Also wird es wohl kein Geldspieler mehr sein.???? Oder argumentieren Sie so wie bei den jetzigen Fun Games? Ich kenne das Gerät nicht also verbiete ich es weil es mal ein Geldspieler war? Ich denke mal irgendwann wird so etwas auch mit den Fun Games passieren. Die werden soweit umgebaut, das sie mit dem eigentlichen Fun Game nichts mehr gemeinsam haben.
Irgendwann steht ein Gerät in einer Spielhalle das sie so in dieser Form noch nie gesehen haben.Fremdes Gehäuse, fremde Frontscheibe, fremdes Spiel. Ein Gerät das nie als Fun-Game betrieben wurde. Was machen Sie dann? Sie könnens nicht verbieten weil es komplett neu aufgebaut ist. Sie können dann ja nicht sagen: Das Gerät hat aber das gleiche Netzteil wie ein Fun Game das ich mal vor 15 Jahren gesehen habe. Also ist es verboten weil ich nicht beurteilen darf ob es erlaubt ist. Dann müssen Sie doch beurteilen ob es ein erlaubnisfreies Gerät ist.
Ich glaube das ist eine unheimlich schwierige Situation. Nicht nur für sie, sondern auch für die Spielhallenbetreiber. Bin schon sehr gespannt wie es hier bei Ihnen weiter geht.
Sorry, für meine nervenden Fragen. Aber es macht schon Spaß hier ein wenig zu diskutieren.
Schönen Feierabend, und ein wenn schönes wenn auch nicht gerade sonniges Wochenende.
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8
19.05.2006 12:21 |
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OJ Neuss
Haudegen
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Hallo Rolf und
im Forum,
die von Ihnen erwähnten Gerichtsentscheidungen bestimmen für die Behörden kein Verbot zur Prüfung.
Sie stellen lediglich klar, dass der "normale"
Sachbearbeiter nicht die Kenntnisse besitzt, die Konformität eines ehemaligen Token- oder Chipkartengeräts mit den Regeln der neuen SpielV nach dem Umbau zu beurteilen.
Dies führt jedoch nicht dazu, dass die Geräte stehen bleiben dürfen.
Gerade weil es zur Zeit keine anerkannte Stelle für eine derartige Prüfung gibt (die PTB erklärt sich ja für unzuständig), müssen die Geräte entfernt werden.
Auch die Behördenvertreter würden es sicher begrüßen, wenn Unterhaltungsgeräte von einer unabhängigen Prüfstelle untersucht und mit einem entsprechenden Zulassungszeichen versehen würden.
Dies würde Klarheit schaffen und den Frieden zwischen Herstellern, Aufstellern und Behörden wieder herstellen.
Jürgen Schmitz
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
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9
19.05.2006 16:39 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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Ganz großes YAU!
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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10
22.05.2006 21:06 |
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Meike
Foren Gott
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Gruß an Alle,
aufgrund des neuen Themas "Player Tracking" habe ich das alte Thema "Photo Play ist O.K." noch mal rausgekramt.
Ich muss gleich vorab sagen, dass weder Photo Play, noch Trendy oder Silverball zu meinen Schwerpunktthemen gehören, sondern ich mich mit den Geräten immer nur beschäftige, wenn mich ein Kollege nach meiner Einschätzung oder nach Spielanleitungen fragt.
Daher bin ich an einer offenen Diskussion sehr interessiert und muss gleich vorab sagen, dass ich die Einschätzung vom Kollegen Kramer überhaupt nicht teile.
Beim Photo Play hatte ich mich aufgrund einer Anfrage mit den Datenblättern des Geräts, den Spielanleitungen und den "Premium" Aufstellerinformationen beschäftigt.
Das Spiel "Texas Hold'em" z.B., welches durch das update 2007 auf dem Photplay ist, betrachte ich nicht gerade als kindgerecht, schon gar nicht mit den features, bei denen es um $-Einsätze geht.
Da müsste man nicht mal wild umrechnen.
Zum Thema ASK habe ich ohnehin ein sehr "gestörtes" Verhältnis, nachdem ich die Bewertung zum Magic Games II gelesen habe.
Oder möchte hier irgend jemand, dass sein Kind am MG II sein Taschengeld rein schmeißt.
Zurück zum Photo Play und seinem "Premium-Infos".
Ebenfalls betrachte ich es als äußerst kritisch, dass der Aufsteller die Möglichkeit hat, Gewinne bei bestimmten Punktestände zu "hinterlegen".
Oder wie seht Ihr das?
Gruß Meike
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11
06.10.2007 08:40 |
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Der_Rolf
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Oh Mann,
da bin ich jetzt aber sehr gespannt ob hier wirklich noch immer jemand Lust hat sich über dieses Thema auszulassen.
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12
06.10.2007 13:10 |
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jasper
Kaiser
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@Meike
Zum Thema ASK habe ich ohnehin ein sehr "gestörtes" Verhältnis, nachdem ich die Bewertung zum Magic Games II gelesen habe.
Dein "gestörtes" Verhältnis dürfte hierdurch nicht entkräftet werden:
Zitat: http://www.automaten-selbstkontrolle.de/frames.htm
„Die ASK wird getragen von den Verbänden der deutschen Unterhaltungsautomatenwirtschaft,
dem Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. (VDAI),
dem Deutschen Automaten-Großhandels-Verband e.V. (DAGV),
dem Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA) und
dem FORUM für Automatenunternehmer in Europa e.V. (FORUM) (assoziiert)“.
Wer kontrolliert hier was? Und rate mal wer diese Verbände finanziell fördert?
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06.10.2007 16:52 |
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Stratmann
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Zitat: |
Original von Meike
Gruß an Alle,
aufgrund des neuen Themas "Player Tracking" habe ich das alte Thema "Photo Play ist O.K." noch mal rausgekramt.
Ich muss gleich vorab sagen, dass weder Photo Play, noch Trendy oder Silverball zu meinen Schwerpunktthemen gehören, sondern ich mich mit den Geräten immer nur beschäftige, wenn mich ein Kollege nach meiner Einschätzung oder nach Spielanleitungen fragt.
Daher bin ich an einer offenen Diskussion sehr interessiert und muss gleich vorab sagen, dass ich die Einschätzung vom Kollegen Kramer überhaupt nicht teile.
Beim Photo Play hatte ich mich aufgrund einer Anfrage mit den Datenblättern des Geräts, den Spielanleitungen und den "Premium" Aufstellerinformationen beschäftigt.
Das Spiel "Texas Hold'em" z.B., welches durch das update 2007 auf dem Photplay ist, betrachte ich nicht gerade als kindgerecht, schon gar nicht mit den features, bei denen es um $-Einsätze geht.
Da müsste man nicht mal wild umrechnen.
Zum Thema ASK habe ich ohnehin ein sehr "gestörtes" Verhältnis, nachdem ich die Bewertung zum Magic Games II gelesen habe.
Oder möchte hier irgend jemand, dass sein Kind am MG II sein Taschengeld rein schmeißt.
Zurück zum Photo Play und seinem "Premium-Infos".
Ebenfalls betrachte ich es als äußerst kritisch, dass der Aufsteller die Möglichkeit hat, Gewinne bei bestimmten Punktestände zu "hinterlegen".
Oder wie seht Ihr das?
Gruß Meike |
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@ meike
Photoplay hat nun wirklich nichts mit illegalem Spiel gemein!
Es werden bundesweit illegale Magic Games betrieben, man mag nur die Käufer dieser Geräte bei ebay nachvollziehen und du versuchst jetzt die wirklich harmlosen Photoplays in Frage zu stellen?
__________________ mfG
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06.10.2007 17:15 |
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Marthy
Jungspund
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Hallo zusammen,
siehst Du meine liebe Meike, dass ist es was ich meine.
Einmal mehr über das Ziel hinausgeschossen.
Munter bleiben,
Marthy
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15
06.10.2007 17:36 |
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gmg
Foren Gott
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@ alle
Auch ich sehe diese Geräte als NICHT-FUNGAMES an, sondern als "normale" Unterhaltungsgeräte.
Insofern wird mir dann manchmal vorgeworfen, ich hätte "keine Ahnung". Es gäbe doch entsprechende Urteile. Diese Urteile basieren dann aber auf entsprechenden Feststellungen zum einzelnen Unterhaltungsgerät. Also auf einer Einzelfallentscheidung.
Und sollten nicht zur Verunglimpfung einer ganzen Kategorie von Unterhaltungsgeräten führen, deren Grundgedanke die Unterhaltung, und nicht das Zocken, wie bei den alten Fungames, darstellt.
Okay, mit dem Vorwurf, dass ich keine Ahnung habe, kann ich leben.
Ich bin sogar der Meinung, dass die Spielhallennbetreiber neben den Geldspielgeräten auch Unterhaltungsgeräte in den Spielhallen aufstellen dürfen !!
Und diese Unterhaltungsgeräte bestehen nicht nur aus Flippern, Billiardtischen, Dart usw.
Es sei denn, diese "Flipper" sind "BINGOS" !!
Grüße
__________________ gmg
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16
06.10.2007 18:24 |
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Meike
Foren Gott
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Gruß an Alle,
man sollte immer zwischen Owi und Straftat unterscheiden können.
Ich kann es und tu es. Leider meinen immer alle, wenn ich poste, dass ich sofort von Straftaten schreibe.
Der § 6 a SpielV gibt nun mal die entscheidenden Kriterien, wie ein Spielgerät zu klassifizieren ist, d.h. ob es sich um ein Unterhaltungsspielgerät im Sinne der Verordnung handelt oder nicht.
Ob es dem Einzelnen nun genehm ist oder nicht.
Eine dieser Kriterien heißt wörtlich:
Die Aufstellung und der Betrieb von Spielgeräten....... ist verboten, wenn diese sonstige Gewinnberechtigungen anbieten.
Warum sollten also die "hinterlegten" Gewinne im Photo Play O.K. sein?
Es wäre schön, wenn eine Antwort mit Argumenten käme und nicht nur mit persönlichen Empfindungen oder euphorischen Ausrufen.
Da lässt es sich so schlecht mit diskutieren.
Gruß Meike
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17
06.10.2007 19:04 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Herr Stratmann,
das glaube ich Ihnen ja alles, aber trotzdem kennen Sie doch auch die von mir geschilderte Möglichkeit.
Oder nicht?
Gruß Meike
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19
06.10.2007 19:24 |
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TM
Doppel-As
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@gmg
hallo gmg
du hast mindestens so viel ahnung , um hier nicht weltfremd zu erscheinen.
und du machst dir auch bestimmt keine gedanken ob man beim kinderkarusell auf die pferde wetten kann.
gruss tm
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20
06.10.2007 19:28 |
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