Landesregierung Baden-Württemberg stellt fest: Jugendschutz in der Branche ohne Brisanz ??? |
gmg
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Landesregierung Baden-Württemberg stellt fest: Jugendschutz in der Branche ohne Brisanz ??? |
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Wie doch die Fakten verdreht werden:
Zitat on
Landesregierung stellt fest: Jugendschutz in der Branche ohne Brisanz
"Dass sich die gesamte Branche in dieser Hinsicht nichts vorzuwerfen hat, hat kürzlich auch die Landesregierung Baden-Württemberg in einer parlamentarischen Stellungnahme festgestellt", berichtet Hess ergänzend. Demnach sei die Einhaltung des Jugendschutzes in Spielstätten kein Problem. In der Drucksache 14/4936 des Landtages Baden-Württemberg stellt die Landesregierung in einer Antwort auf eine Große Anfrage aller Landtagsfraktionen fest: "Auch vorliegende Berichte der Polizei bzw. Ordnungsämter und der für Jugendschutz zuständigen Behörden lassen nicht darauf schließen, dass hier wesentliche oder zahlenmäßig bedeutsame Verstöße erfolgen. [...] Gleichwohl ist mit Blick auf die relativ wenigen bekannt gewordenen Einzelfälle in diesem jugendschutzrelevanten Bereich keine nennenswerte Brisanz festzustellen."
Zitat off
Komplett nachzulesen
Nicht dass wir uns falsch verstehen:
Ich finde diese Initiative der Schmidt-Gruppe gut ! Wer nicht nach 18 Jahren aussieht, der sollte nach dem BPA befragt werden.
Wer sich nicht ausweisen kann, sollte aufgefordert werden, die Spielhalle zu verlassen.
Meine Kritik:
Fette Headline:
Landesregierung stellt fest: Jugendschutz in der Branche ohne Brisanz
Erst im "Kleingedruckten" wird darauf hingewiesen:
"Demnach sei die Einhaltung des Jugendschutzes in Spielstätten kein Problem".
Ich definiere Spielstätten als Spielhallen.
Bei der Überprüfung von Spielhallen wurden also kaum (oder auch gar keine) Jugendliche angetroffen.
Für mich besteht aber die Branche aus Spielhallen und allen sonstigen - z. Zt. noch gestatteten - Aufstellorten.
Zum Vergleich einmal die aktuellen Zahlen der Branche:
Es gibt rund 12.000 - 13.000 Spielhallen. Dort wird/könnte die Aussage zutreffen.
Es gibt rund 60.000 gastronomische Aufstellorte.
Zu diesem Bereich kann aber niemand eine solche Aussage (Jugendschutz ohne Brisanz) begründet leisten. In diesen Bereichen hat niemand - schon ganz bestimmt nicht die Landesregierung des Landes Baden-Württemberg (mit der Landeshauptstadt Stuttgart!!) - umfassende Informationen bezüglich der Einhaltung des Jugendschutzes vorliegen.
Ich erinnere noch einmal an meine Ausführungen zu der Aufstellung von Geldspielgeräten in der Sekundäraufstellung - Pommes-Frites-Bude, Tankstelle etc., also zu Bereichen, in denen sich viele Menschen bewegen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Resüme:
Die Einhaltung des Jugendschutzes wird in Spielhallen wohl kaum ein Thema darstellen. Dafür aber wahrscheinlich umsomehr in vielen Aufstellorten der Sekundäraufstellung.
Und da dieser Bereiche sowieso aufgrund des Personmalmangels der Ordnungsämter nicht nachhaltig überprüft werden können( vgl. Stuttgart):
Geldspielgeräte haben in der Sekundäraufstellung keine Daseinsberechtigung und müssen weg !
Grüße
__________________ gmg
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 15.10.2009 21:13.
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1
15.10.2009 21:11 |
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Solon
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Keltor
Jungspund
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Hallo gmg,
Ich bin Gastwirt. Warum wird einer Aufsicht der Spielhalle zugetraut, das Alter der Spieler zu kontrollieren und mir nicht?
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2
16.10.2009 13:02 |
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Solon
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alfi1950
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Geldspielgeräte haben in der Sekundäraufstellung keine Daseinsberechtigung und müssen weg !
Bitte lass Dich nicht von den Industriespielhallenbetreibern (Herstelleraufsteller) instrumentalisieren!
Sollen die doch zusehen, wo sie für ihre Großspielhallen sprich Spielbankenersatz die Kundschaft herbekommen.
Merke:
Gaststättenaufstellungen gibt es viel länger als Spielhallen und dem Automatenspiel in Spielbanken!!
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3
16.10.2009 15:09 |
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angela
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RE: Landesregierung Baden-Württemberg stellt fest: Jugendschutz in der Branche ohne Brisanz ??? |
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Geldspielgeräte haben in der Sekundäraufstellung keine Daseinsberechtigung und müssen weg !
Das ist wirklich der größte Schwachsinn den ich je gelesen habe von einem offensichtlich unterbelichteten Beamtenfuzzi, meine fresse...
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4
17.10.2009 01:13 |
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Meike
Foren Gott
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Gruß an alle,
dass der Jugendschutz wichtig ist für uns alle, steht, denke ich, völlig außer Frage.
Dass es Problematiken in der Einhaltung des Jugendschutzes gibt bei Spielstätten oder in Schank- und Speisewirtschaften
kann nur über Befragung, bzw. im Rahmen des Controllings bei Ordnungsbehörden geklärt werden.
Wenn nun eine Landesregierung nach Rückfrage bei den Ordnungsbehörden feststellt, dass es da zwar mal den ein oder anderen Verstoß gab, aber es als unproblematisch von der Gesamtschau zu betrachten ist, dann erschließt sich mir nicht so richtig, warum man das nicht glauben soll.
Meine persönlichen Erfahrungen, muss ich dazu sagen, sind völlig deckungsgleich.
In all den Jahren und nicht mehr zählbaren Objekten an unterschiedlichsten Örtlichkeiten hatte ich nicht
einmal eine Handvoll dieser Verstösse feststellen können.
Es gibt klare gesetzliche Vorschriften, da hält sich offensichtlich nur ein minimalster Prozentsatz nicht dran,
gegen die muss entsprechend vorgegangen werden und gut ist.
Gruß
Meike
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5
17.10.2009 05:43 |
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rosebud
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Zitat: |
Original von Meike
Gruß an alle,
Es gibt klare gesetzliche Vorschriften, da hält sich offensichtlich nur ein minimalster Prozentsatz nicht dran,
gegen die muss entsprechend vorgegangen werden und gut ist.
Gruß
Meike |
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Danke für dieses sehr klare und eindeutige Statement !
grüsse
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17.10.2009 18:28 |
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Zeus
Tripel-As
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RE: Landesregierung Baden-Württemberg stellt fest: Jugendschutz in der Branche ohne Brisanz ??? |
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Hallöchen
Zitat: |
Original von gmg
Und da dieser Bereiche sowieso aufgrund des Personmalmangels der Ordnungsämter nicht nachhaltig überprüft werden können( vgl. Stuttgart):
Geldspielgeräte haben in der Sekundäraufstellung keine Daseinsberechtigung und müssen weg !
Grüße |
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@ gmg
Ist das ernst gemeint, oder ist das ein Joke von dir??
Wenn das ernst gemeint ist, dann würde ich analog zu deiner Forderung die Schließung aller Imbisbuden und Restaurants fordern, da diese nicht kontrolliert werden können aufgrund des Personalmangels der Gesundheitsämter, die Abschaffung der Steuerfahnder, da aufgrund des personalmangels der entsprechenden Aufsichtsbehörden (falls es welche gibt...)diese nicht überprüft werden können usw....
Übrigens ist der offizielle Sinneswandel der Kommunen im Bezug auf die "zwielichtigen Branche der Spielhöllen", welche vor 10-15 Jahren durch alle möglichen Hilfsmittel insbesonders des Baurechts, versucht wurde diese Branche zu dezimieren, recht lustig. Heute werden von den gleichen Beamten 3, 4 oder 5-fach Konzessionen zugelassen. Warum?
Die Kommunen/Städte/Keise haben sich selbst als das geoutet, was sie den Aufstellern/Spielhallenbetreibern unterschwellig unterstellt haben.... welche Ironie...
Es ist eine Frage der Zeit, nachdem die öffentlichen Stellen genug Geld von der Vergnügungssteuer usw. eintreiben, wieder alle Städteplaner aufschreien: "Es gibt zu viele Spielhallen, man muss die Flut eindämmen!"
Was passiert eigentlich, wenn ein Spielhöllenbetreiber einen Antrag auf Sperrzeitverkürzung stellt?
Wird ernstlich die Argumentation verwendet, dass aufgrund der Suchtprävention diese nicht möglich ist?
Es stellt sich dabei die Frage, ob nicht die in der gleichen Kommune/Stadt/Kreis McDoof zugelasse Fressbude die Fettsucht fördert? Welche Sucht kostet der Geselschaft mehr?
Grüße Zeuss
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Zeus: 18.10.2009 04:14.
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18.10.2009 04:07 |
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jasper
Kaiser
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RE: Landesregierung Baden-Württemberg stellt fest: Jugendschutz in der Branche ohne Brisanz ??? |
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Zitat: |
Original von gmg
Ich habe gestern noch vor einer Tankstelle gestanden, in der es drei Geldspielgeräte direkt neben den Teddys im Angebot gab. Solche Aufstellorte von Geldspielgerääten haben in meinen Augen keine Daseinsberechtigung und "gehören verboten" !
Grüße |
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Bitte beachte:
Zuständig für die Erteilung einer Bescheinigung über die Eignung eines Aufstellortes ist jeweils die Gemeindeverwaltung, in deren Bereich das Spielgerät aufgestellt werden soll.
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27.10.2009 15:55 |
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