Sperrzeitverkürzung, bzw. -aufhebung Spielhalle |
Moni J.
Mitglied
Dabei seit: 08.10.2007
Beiträge: 28
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 169.588
Nächster Level: 195.661
|
|
Sperrzeitverkürzung, bzw. -aufhebung Spielhalle |
|
Habe ein kleines Problem und keine Ahnung !!!
Bei uns (Rheinland-Pfalz) ist eine Spielhalle, der ich Sperrzeitaufhebung erlauben soll. Gibt es irgendwelche Vorschriften, wie diese Erlaubnis auszusehen hat? Was muss ich ggf. beachten?
Die gesetzl. Grundlage hierfür habe ich gefunden, von wegen öffentliches Bedürfnis, örtliche Verhältnisse, Schutz der Nachtruhe, Bedarf der Allgemeinheit, Störungsempfindlichkeit der Umgebung, etc.
Hat jemand vielleicht schon mal die Sperrzeitaufhebung erlaubt? Bin für jeden Rat dankbar.
Liebe Grüße aus dem Westerwald!
| | |
|
Hier pfeift der Wind so kalt! |
| |
|
| | |
|
|
|
|
1
18.08.2008 10:44 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Renate Jacob
Routinier
Dabei seit: 18.10.2007
Beiträge: 333
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 2.013.547
Nächster Level: 2.111.327
|
|
Bin eigentlich ganz überascht.
Die Sperrzeitregelung für Spielhallen befindet sich bei uns in Thüringen noch in der Gaststättenverordnung und im Entwurf des neuen GastG.
Dort ist für Spielhallen die längste Sperrzeit festgelegt- ab 01.00 Uhr bis 06.00 Uhr .
Mit der Aufhebung der Sperrzeit für eine Spiehalle würde die ganze Nacht dem Spieltrieb Vorschub geleistet.
Es kann nie ein öffentliches Interesse geben, die ganze Nacht am Geldspieler sitzen zu müssen.
Schauen sie sich den Begriff öffentliche Interesse noch mal an, also Spiehallengäste sollten dies nicht begründen, und lehnen sie um Gottes Willen die Aufhebeung der Sperrzeit für die Spielhalle ab.
Das macht sonst Schule und alle Spielhallen haben bei Euch rund um die Uhr geöffent.
Einen schönen Tag noch wünscht
Renate Jacob aus Thüringen
|
|
2
11.09.2008 14:59 |
|
|
Solon
|
|
|
|
tapier
Routinier
Dabei seit: 09.11.2006
Beiträge: 271
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.731.652
Nächster Level: 1.757.916
|
|
rund um die Uhr ist nicht verkehrt.
immerhin werden dadurch mindestens 2 Arbeitsplätze für Aufsichten geschaffen
und ich glaube dieses Bundesland braucht jeden.
|
|
3
11.09.2008 21:02 |
|
|
*noob*
Doppel-As
Dabei seit: 16.01.2008
Beiträge: 135
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 804.181
Nächster Level: 824.290
|
|
Hoffe mal das ist keine blöde Frage aber -
gilt denn in NRW die Gaststättenverordnung noch?
|
|
4
26.09.2008 12:07 |
|
|
Jürgen Lantermann
Eroberer
Dabei seit: 03.03.2006
Beiträge: 68
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 32 [?]
Erfahrungspunkte: 451.566
Nächster Level: 453.790
|
|
Jau, gilt noch:
Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes ( Gaststättenverordnung - GastV)
§4GastV - Landesrecht Nordrhein-Westfalen Allgemeine Sperrzeit, Ausnahmen <a name="jurabs_1">[/url](1) Sofern die örtliche Ordnungsbehörde von der Ermächtigung nach §3 keinen Gebrauch macht, beginnt die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften um 5.00Uhr und endet um 6.00Uhr. Für öffentliche Vergnügungsstätten beginnt die Sperrzeit um 1Uhr und endet um 6Uhr. <a name="jurabs_2">[/url](2) Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit durch ordnungsbehördliche Verordnung allgemein verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden. <a name="jurabs_3">[/url](3) Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann für einzelne Betriebe die Sperrzeit verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden. Die Verkürzung oder Aufhebung der Sperrzeit kann befristet oder widerruflich erteilt und jederzeit mit Auflagen versehen werden. Für öffentliche Vergnügungsstätten …. sind auch die Speilahllen Schönes Wochenende !
|
|
5
26.09.2008 13:33 |
|
|
C. Schröder
König
früher: Claudia Komnick
Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 972
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.707.507
Nächster Level: 7.172.237
|
|
Ich hatte heute ebenfalls eine Anfrage in die Richtung "24 Stunden-Öffnung". Argument: Obwohl wohl niemand kommt, andere machen es doch aus so.
Ich poche auf die GastVO NRW und sage geht nicht bzw. machen wir nicht. Mir liegt an, dass es in diesem Bereich auch ein Urteil gab, was aussagte, dass man eine entsprechende Verkürzung auch aus Gründen "Spielsucht" nicht erteilen soll.
|
|
6
24.11.2008 16:39 |
|
|
Sigi2910
Lebende Foren Legende
Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 1.917
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 51 [?]
Erfahrungspunkte: 12.061.101
Nächster Level: 13.849.320
|
|
Beliebtes Thema. Hatten wir hier und hier und auch hier und da schon mal angerissen.
Zum Thema selbst: Ich halte Sperrzeiten für Spielhallen für sehr wichtig. Aus dem Grund lehne ich auch entsprechende Anträge auf Sperrzeitverkürzungen ab (auch wenn mir immer wieder gesagt, wird, andere rund um uns herum würden das anders sehen...). Kann also nicht mit einer Sperrzeitaufhebung dienen, sondern allenfalls mit einer Ablehnung
. Übrigens: Bei uns gilt 0 Uhr.
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
|
|
7
25.11.2008 08:20 |
|
|
Sigi2910
Lebende Foren Legende
Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 1.917
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 51 [?]
Erfahrungspunkte: 12.061.101
Nächster Level: 13.849.320
|
|
Unsere Verfügung hat vor der Widerspruchsbehörde grhalten. Den Widerspruchsbescheid kann man hier einsehen.
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
|
|
8
11.02.2009 11:24 |
|
|
Drohto
Tripel-As
Dabei seit: 23.10.2008
Beiträge: 238
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 38 [?]
Erfahrungspunkte: 1.350.814
Nächster Level: 1.460.206
|
|
|
9
08.07.2009 13:25 |
|
|
Weinheim
Foren As
Dabei seit: 10.01.2007
Beiträge: 99
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 626.448
Nächster Level: 677.567
|
|
Hallo aus Nordbaden!
Gibt es zu dem besagten Urteil des VG Arnsberg eine Fundstelle im Internet oder Gewerbearchiv?
|
|
10
08.07.2009 13:57 |
|
|
KARO
Routinier
Dabei seit: 07.02.2008
Beiträge: 323
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.916.933
Nächster Level: 2.111.327
|
|
Drohto@ ,
nicht jeder kann eben Angestellter oder Beamter im öffentlichen
Dienst werden und dann super verdienen und abgesichert sein ,
es freuen sich auch noch Menschen über zusätzlich 400,- E ,
scheinbar schwer zu verstehen .
|
|
11
08.07.2009 18:29 |
|
|
tapier
Routinier
Dabei seit: 09.11.2006
Beiträge: 271
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.731.652
Nächster Level: 1.757.916
|
|
@Drohto
Mal ernsthaft:
Der Markt regelt sich selbst.
Wenn auch nur zwei 400.-€ Jobs geschaffen werden sind es auch zwei Leute die keine, oder weniger öffentliche Gelder in Anspruch nehmen müssen.
Und einem Süchtigen, die gerne immer wieder von leuten vorgeschoben werden die dieses Geschäft nicht verstehen, hält eine Sperrzeit auch nicht davon ab sein Geld zu verspielen.
Was wäre positiv bei einer Verkürzung ?
- 2 Arbeitsplätze mehr
- Der örtliche Versorger macht mehr Umsatz da mehr Verbrauch
- Evtl. höhere Steuereinnahmen
Und Negativ ?
- Süchtige können mehr verspielen (ja nee, is klar...)
Ich bin der Meinung das diese ganzen Regelungen und Vorschriften der Öffnungszeiten, egal welches Gewerbe, nur störend ist.
Wenn der erste länger auf hat, müssen die Mitbewerber entsprechend nachziehen, und das schafft wiederum Arbeitsplätze.
Dabei ist es egal ob es sich nun um eine Spielhalle, Supermarkt oder Pommesbude handelt.
Mal 'ne Frage an dich:
Wie meinst du würde zb. die Innenstadt deines Ortes an einem Sontag Nachmittag aussehen wenn alle Geschäfte geöffnet wären ?
Wie sieht sie aktuell aus ?
|
|
12
08.07.2009 21:29 |
|
|
Rosewood
Haudegen
Dabei seit: 31.01.2008
Beiträge: 719
Bundesland:
Bremen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 44 [?]
Erfahrungspunkte: 4.272.133
Nächster Level: 4.297.834
|
|
|
13
28.07.2009 17:06 |
|
|
guenter luxemburger
Mitglied
Dabei seit: 30.03.2007
Beiträge: 34
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 212.459
Nächster Level: 242.754
|
|
RE: Sperrzeitverkürzung, bzw. -aufhebung Spielhalle |
|
Hallo Kollegin
ich pers. hatte in der Zeit, in der ich noch Gewerberecht bearbeitet habe, einer Spielhalle die beantragte Sperrzeitverkürzung untersagt.
Über den Widerspruch wird demnächst erst verhandelt.
Aber setzen Sie sich mit dem Kollegen O. Schüller der Verbandsgemeinde Mendig (02652/98000) in Verbindung. Einer im Bereich der VG Mendig, an der A 61 befindlichen Spielhalle hat die VG die Sperrzeit gänzlich aufgehoben.
Hoffe die Antwort kommt nicht zu spät und konnte noch helfen.
Mit freundlichem Gruß
Günter Luxemburger
__________________ Guenter Luxemburger
Stadt Mayen
|
|
14
12.08.2009 11:49 |
|
|
karin koch
Doppel-As
Dabei seit: 21.04.2009
Beiträge: 138
Bundesland:
Sachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 758.396
Nächster Level: 824.290
|
|
RE: Sperrzeitverkürzung, bzw. -aufhebung Spielhalle |
|
Hallo Kollegen,
aufgrund mir vorliegenden Beschwerden durch Spielenhallenbetreiber über ständige Nichteinhaltung der Sperrzeitregelungen (für Spielhallen in Sachsen nach GastVO 23 bis 6 Uhr) eines weiteren Betreibers, erfolgten Kontrollen. Dabei wurden die Vorwürfe bestätigt vorgefunden.
Jetzt bin ich allerdings etwas ratlos, was die Verfolgung dieser Zuwiderhandlung angeht. Ich finde keinen Owi-Tatbestand. Der § 12 GastVO ist nicht einschlägig.
Freundliche Grüße, K.K.
|
|
15
06.10.2009 14:48 |
|
|
Thomas Mischner
Moderator
Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.714
Bundesland:
Sachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 11.743.774
Nächster Level: 11.777.899
|
|
|
16
06.10.2009 15:49 |
|
|
karin koch
Doppel-As
Dabei seit: 21.04.2009
Beiträge: 138
Bundesland:
Sachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 758.396
Nächster Level: 824.290
|
|
Vielen Dank für den Tipp. Manchmal sieht man eben den Wald vor lauter Bäume nicht mehr.
|
|
17
07.10.2009 07:13 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 116.589 | Views gestern: 382.219 | Views gesamt: 895.308.612
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|