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» Sperrzeitverkürzung, bzw. -aufhebung Spielhalle «
Habe ein kleines Problem und keine Ahnung !!!
Bei uns (Rheinland-Pfalz) ist eine Spielhalle, der ich Sperrzeitaufhebung erlauben soll. Gibt es irgendwelche Vorschriften, wie diese Erlaubnis auszusehen hat? Was muss ich ggf. beachten?
Die gesetzl. Grundlage hierfür habe ich gefunden, von wegen öffentliches Bedürfnis, örtliche Verhältnisse, Schutz der Nachtruhe, Bedarf der Allgemeinheit, Störungsempfindlichkeit der Umgebung, etc.
Hat jemand vielleicht schon mal die Sperrzeitaufhebung erlaubt? Bin für jeden Rat dankbar.
Liebe Grüße aus dem Westerwald!
[denk]Hier pfeift der Wind so kalt![/denk]
Gepostet am 18.08.2008 um 10:44 von:
Benutzer: Moni J.
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