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Geschrieben von Moni J. am 18.08.2008 um 10:44:

  Sperrzeitverkürzung, bzw. -aufhebung Spielhalle

Habe ein kleines Problem und keine Ahnung !!! Weißnicht

Bei uns (Rheinland-Pfalz) ist eine Spielhalle, der ich Sperrzeitaufhebung erlauben soll. Gibt es irgendwelche Vorschriften, wie diese Erlaubnis auszusehen hat? Was muss ich ggf. beachten? verwirrt

Die gesetzl. Grundlage hierfür habe ich gefunden, von wegen öffentliches Bedürfnis, örtliche Verhältnisse, Schutz der Nachtruhe, Bedarf der Allgemeinheit, Störungsempfindlichkeit der Umgebung, etc.

Hat jemand vielleicht schon mal die Sperrzeitaufhebung erlaubt? Bin für jeden Rat dankbar. Lesen

Liebe Grüße aus dem Westerwald!

Hier pfeift der Wind so kalt!



Geschrieben von Renate Jacob am 11.09.2008 um 14:59:

 

Bin eigentlich ganz überascht.
Die Sperrzeitregelung für Spielhallen befindet sich bei uns in Thüringen noch in der Gaststättenverordnung und im Entwurf des neuen GastG.

Dort ist für Spielhallen die längste Sperrzeit festgelegt- ab 01.00 Uhr bis 06.00 Uhr .

Mit der Aufhebung der Sperrzeit für eine Spiehalle würde die ganze Nacht dem Spieltrieb Vorschub geleistet.
Es kann nie ein öffentliches Interesse geben, die ganze Nacht am Geldspieler sitzen zu müssen.

Schauen sie sich den Begriff öffentliche Interesse noch mal an, also Spiehallengäste sollten dies nicht begründen, und lehnen sie um Gottes Willen die Aufhebeung der Sperrzeit für die Spielhalle ab.

Das macht sonst Schule und alle Spielhallen haben bei Euch rund um die Uhr geöffent.

Einen schönen Tag noch wünscht

Renate Jacob aus Thüringen



Geschrieben von tapier am 11.09.2008 um 21:02:

 

rund um die Uhr ist nicht verkehrt.

immerhin werden dadurch mindestens 2 Arbeitsplätze für Aufsichten geschaffen


und ich glaube dieses Bundesland braucht jeden.



Geschrieben von *noob* am 26.09.2008 um 12:07:

 

Hoffe mal das ist keine blöde Frage aber -
gilt denn in NRW die Gaststättenverordnung noch?



Geschrieben von Jürgen Lantermann am 26.09.2008 um 13:33:

 

Jau, gilt noch:
Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes ( Gaststättenverordnung - GastV)
§4GastV - Landesrecht Nordrhein-Westfalen Allgemeine Sperrzeit, Ausnahmen <a name="jurabs_1">[/url](1) Sofern die örtliche Ordnungsbehörde von der Ermächtigung nach §3 keinen Gebrauch macht, beginnt die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften um 5.00Uhr und endet um 6.00Uhr. Für öffentliche Vergnügungsstätten beginnt die Sperrzeit um 1Uhr und endet um 6Uhr. <a name="jurabs_2">[/url](2) Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit durch ordnungsbehördliche Verordnung allgemein verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden. <a name="jurabs_3">[/url](3) Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann für einzelne Betriebe die Sperrzeit verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden. Die Verkürzung oder Aufhebung der Sperrzeit kann befristet oder widerruflich erteilt und jederzeit mit Auflagen versehen werden. Für öffentliche Vergnügungsstätten …. sind auch die Speilahllen Schönes Wochenende !



Geschrieben von C. Schröder am 24.11.2008 um 16:39:

  SperrzeitVK

Ich hatte heute ebenfalls eine Anfrage in die Richtung "24 Stunden-Öffnung". Argument: Obwohl wohl niemand kommt, andere machen es doch aus so.

Ich poche auf die GastVO NRW und sage geht nicht bzw. machen wir nicht. Mir liegt an, dass es in diesem Bereich auch ein Urteil gab, was aussagte, dass man eine entsprechende Verkürzung auch aus Gründen "Spielsucht" nicht erteilen soll.



Geschrieben von Sigi2910 am 25.11.2008 um 08:20:

  RE: SperrzeitVK

Beliebtes Thema. Hatten wir hier und hier und auch hier und da schon mal angerissen.
Zum Thema selbst: Ich halte Sperrzeiten für Spielhallen für sehr wichtig. Aus dem Grund lehne ich auch entsprechende Anträge auf Sperrzeitverkürzungen ab (auch wenn mir immer wieder gesagt, wird, andere rund um uns herum würden das anders sehen...). Kann also nicht mit einer Sperrzeitaufhebung dienen, sondern allenfalls mit einer Ablehnung großes Grinsen . Übrigens: Bei uns gilt 0 Uhr.



Geschrieben von Sigi2910 am 11.02.2009 um 11:24:

  RE: SperrzeitVK

Unsere Verfügung hat vor der Widerspruchsbehörde grhalten. Den Widerspruchsbescheid kann man hier einsehen.



Geschrieben von Drohto am 08.07.2009 um 13:25:

  RE: SperrzeitVK



in Bezug auf Sperrzeitverkürzung gibt es ein interessantes Urteil des VG Arnsberg

1 K 2944107 aus Mai 2009


Hallo Tapier,

rund um die Uhr. Na klar. Arbeitsplätze schaffen (400 €-Basis...) Applaus
Ja ne is klar.

Ach ich vergaß. Da gibt es ja noch die Spieler mit Ihrer Sucht. Auich die müssen befriedigt werden



Geschrieben von Weinheim am 08.07.2009 um 13:57:

 

Hallo aus Nordbaden!

Gibt es zu dem besagten Urteil des VG Arnsberg eine Fundstelle im Internet oder Gewerbearchiv?



Geschrieben von KARO am 08.07.2009 um 18:29:

 

Drohto@ ,

nicht jeder kann eben Angestellter oder Beamter im öffentlichen
Dienst werden und dann super verdienen und abgesichert sein ,
es freuen sich auch noch Menschen über zusätzlich 400,- E ,
scheinbar schwer zu verstehen .



Geschrieben von tapier am 08.07.2009 um 21:29:

 

@Drohto

Mal ernsthaft:
Der Markt regelt sich selbst.
Wenn auch nur zwei 400.-€ Jobs geschaffen werden sind es auch zwei Leute die keine, oder weniger öffentliche Gelder in Anspruch nehmen müssen.

Und einem Süchtigen, die gerne immer wieder von leuten vorgeschoben werden die dieses Geschäft nicht verstehen, hält eine Sperrzeit auch nicht davon ab sein Geld zu verspielen.

Was wäre positiv bei einer Verkürzung ?
- 2 Arbeitsplätze mehr
- Der örtliche Versorger macht mehr Umsatz da mehr Verbrauch
- Evtl. höhere Steuereinnahmen

Und Negativ ?
- Süchtige können mehr verspielen (ja nee, is klar...)

Ich bin der Meinung das diese ganzen Regelungen und Vorschriften der Öffnungszeiten, egal welches Gewerbe, nur störend ist.
Wenn der erste länger auf hat, müssen die Mitbewerber entsprechend nachziehen, und das schafft wiederum Arbeitsplätze.
Dabei ist es egal ob es sich nun um eine Spielhalle, Supermarkt oder Pommesbude handelt.

Mal 'ne Frage an dich:
Wie meinst du würde zb. die Innenstadt deines Ortes an einem Sontag Nachmittag aussehen wenn alle Geschäfte geöffnet wären ?
Wie sieht sie aktuell aus ?



Geschrieben von Rosewood am 28.07.2009 um 17:06:

 

Gibt es hier was neues?



Geschrieben von guenter luxemburger am 12.08.2009 um 11:49:

  RE: Sperrzeitverkürzung, bzw. -aufhebung Spielhalle

Hallo Kollegin
ich pers. hatte in der Zeit, in der ich noch Gewerberecht bearbeitet habe, einer Spielhalle die beantragte Sperrzeitverkürzung untersagt.
Über den Widerspruch wird demnächst erst verhandelt.
Aber setzen Sie sich mit dem Kollegen O. Schüller der Verbandsgemeinde Mendig (02652/98000) in Verbindung. Einer im Bereich der VG Mendig, an der A 61 befindlichen Spielhalle hat die VG die Sperrzeit gänzlich aufgehoben.

Hoffe die Antwort kommt nicht zu spät und konnte noch helfen.

Mit freundlichem Gruß
Günter Luxemburger



Geschrieben von karin koch am 06.10.2009 um 14:48:

  RE: Sperrzeitverkürzung, bzw. -aufhebung Spielhalle

Hallo Kollegen,
aufgrund mir vorliegenden Beschwerden durch Spielenhallenbetreiber über ständige Nichteinhaltung der Sperrzeitregelungen (für Spielhallen in Sachsen nach GastVO 23 bis 6 Uhr) eines weiteren Betreibers, erfolgten Kontrollen. Dabei wurden die Vorwürfe bestätigt vorgefunden.
Jetzt bin ich allerdings etwas ratlos, was die Verfolgung dieser Zuwiderhandlung angeht. Ich finde keinen Owi-Tatbestand. Der § 12 GastVO ist nicht einschlägig. verwirrt

Freundliche Grüße, K.K.



Geschrieben von Thomas Mischner am 06.10.2009 um 15:49:

 

§ 28 Abs. 1 Nr. 6 GastG



Geschrieben von karin koch am 07.10.2009 um 07:13:

 

Vielen Dank für den Tipp. Manchmal sieht man eben den Wald vor lauter Bäume nicht mehr.


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