Thema: Glücksspieländerungsstaatsvertrag DRS 18/146 vom 29. 11. 2011 |
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Hallo Meike!
Vielen Dank für Deine Antwort!
Mal sehen wie es DA weiter geht, die Minsterpäsidenten sollen ja heute den (aktuellen) Entwurf beraten/unterzeichnen!?
Ist evtl. eine Änderung der SpielV (z.B. § 3) in der "Diskussion"? Gibts dazu irgendwelche Infos ????
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Thema: 3. Bundesfachtagung Gewerberecht - Infothread |
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Hallo!
Vielen Dank für die (bisher) eingetellten Vorträge!
Mich interessiert insb. der vorgestellte "Veranstaltungsantrag" der Stadt Cottbus.
Der war Klasse, sehr übersichtlich und bürgerfreundlich!
Ist da was zu machen ???????
Gruß aus Voerde
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Thema: Glücksspieländerungsstaatsvertrag DRS 18/146 vom 29. 11. 2011 |
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo zusammen,
JEDER der diesen Änderungsvertrag zum Glücksspielstaatsvertrag gelesen hat, sollte sich hinsetzen und dagegen schreiben, gem. seiner persönlichen Möglichkeiten, d.h. auf dem Dienstweg, über seine Verbände oder per Leserbrief an irgend eine Zeitung.
Ich möchte hier nur auf diese "Experimentierklausel" eingehen, obwohl es hier noch viele andere Punkte gibt.
Es sollen nun 20 Lizenzen verkauft werden ohne zahlenmäßige Begrenzung von Annahmestelle für dann "konzessionierte Buchmacher".
- Herzlichen Glückwunsch an die Lobbyvertreter der Automatenhersteller, eine wahnsinnig gute Arbeit die sie für Ihre Branche geleistet haben, denn gem. §3 SpielV gibt das mal eben die Möglichkeit 3 Automaten pro Annahmestelle aufzustellen. In ca. einem Jahr merken die Auswirkungen auch die Letzten Politiker und sprechen dann mal wieder von "Fehlentwicklungen", es wird wieder viel Geld für Gutachten und Evaluierungen in die Hand genommen. Die Zeche bezahlen die Bürger und die Ordnungsbehörden und Polizei. Einige wenige sprechen dann von hervorragenden Marktzuwächsen.
Hinzu kommt, dass diese Lizenzen auch maßgeblich an zuvor illegal in Deutschland tätige Glücksspielanbieter verkauft werden können, denn da gibt es keine Einschränkung, dass die Firmen, die zuvor Beschuldigte in Strafverfahren waren, ausgeschlossen würden.
- Herzlichen Glückwunsch an die Lobbyvertreter der Illegalität, der vielen Beteiligten an Staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren, die es nun geschafft haben, dass sie ihre inkriminierten Gelder im Rahmen von Lizenzverträgen nutzen können. - Da muss jeder Ordner in einem Fußballspiel "durchleuchtet" werden, ob von ihm keine Gefahr ausgeht, aber beim "Glücksspiel" ist es offenbar egal.
Hinzu kommt, dass die Geldwäscherichtlinien der EU auch mit diesem Staatsvertrag und freundlicher Unterstützung des Bundestags,- der nun am 01.12.2011 Änderungen zum GWG verabschiedet hatte, die wieder nur die Spielbanken von Seiten der Glücksspielanbieter aufgenommen hatte-, wieder nicht umsetzt. Und dies obwohl die Financial Action Tarsk Force im Januar wieder mit der Prüfung beginnt.
- Herzlichen Glückwunsch an die Lobbyvertreter der Geldwäscher!
Wie stand vor wenigen Tagen so nett in der FAZ, dass die ’Ndrangheta ca. 80 % ihrer Einnahmen in Deutschland "wäscht".
Und wer die aktuellen Verhandlungen in Italien zu den Lizenzen i.S. Glücksspiel kennt, weiß wer Abends den Schampus köpft, sobald die Bundesländer diesen Ausverkauf der inneren Sicherheit unterschrieben haben.
VG
Meike |
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@Meike
Wie kommste drauf, wo steht dat, dass die Betreiber der Annahmestellen für Sportwetten "konzessonierte Buchmacher" sind.
Hab ich WAS überlesen?!
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Thema: Einschränkung Geeignetheitsbestätigung |
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... schauen Sie doch bitte mal ins
Spielrecht im nicht öffentl. Forenbereich ... und verwenden die Suchfunktion = Geeignetheitsbestätigung ...
.. ich geh jetzt, nen schönen (Feier) Abend !!!!!!!!!!!!!!
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Thema: Sperrzeitverkürzung, bzw. -aufhebung Spielhalle |
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Jau, gilt noch:
Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes ( Gaststättenverordnung - GastV)
§4GastV - Landesrecht Nordrhein-Westfalen Allgemeine Sperrzeit, Ausnahmen <a name="jurabs_1">[/url](1) Sofern die örtliche Ordnungsbehörde von der Ermächtigung nach §3 keinen Gebrauch macht, beginnt die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften um 5.00Uhr und endet um 6.00Uhr. Für öffentliche Vergnügungsstätten beginnt die Sperrzeit um 1Uhr und endet um 6Uhr. <a name="jurabs_2">[/url](2) Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit durch ordnungsbehördliche Verordnung allgemein verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden. <a name="jurabs_3">[/url](3) Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann für einzelne Betriebe die Sperrzeit verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden. Die Verkürzung oder Aufhebung der Sperrzeit kann befristet oder widerruflich erteilt und jederzeit mit Auflagen versehen werden. Für öffentliche Vergnügungsstätten …. sind auch die Speilahllen Schönes Wochenende !
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