ich habe einen Winzer auf dem Wochenmarkt der gerne seinen Kunden Kostproben von seinen Weinen verabreichen möchte. Dies natürlich kostenfrei. Nach dem Gaststättengesetz ist die Abgabe von alkoholischen Kostproben erlaubnisfrei. Darf er das auch auf dem Wochenmarkt?
Besten Dank im Voraus für die Antworten :-)
§ 67 Abs. 1 Nr. 1 GewO dürfte doch schon die Antwort parat halten:
"...zugelassen sind alkoholische Getränke, soweit sie aus selbstgewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaus hergestellt wurden; der Zukauf von Alkohol zur Herstellung von Likören und Geisten aus Obst, Pflanzen und anderen landwirtschaftlichen Ausgangserzeugnissen, bei denen die Ausgangsstoffe nicht selbst vergoren werden, durch den Urproduzenten ist zulässig;"
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Hochi89: 12.05.2023 08:44.
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