ich habe einen Winzer auf dem Wochenmarkt der gerne seinen Kunden Kostproben von seinen Weinen verabreichen möchte. Dies natürlich kostenfrei. Nach dem Gaststättengesetz ist die Abgabe von alkoholischen Kostproben erlaubnisfrei. Darf er das auch auf dem Wochenmarkt?
Besten Dank im Voraus für die Antworten :-)
uns liegt eine Gewerbeanmeldung für den Betrieb einer Wohngruppe für Personen mit Intensivpflegebedarf gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 LWTG vor. Wir sind uns unsicher, ob diese Tätigkeit angemeldet werden muss. Wer kann uns hierzu etwas sagen?
Viele Grüße aus der Pfalz und vielen Dank für Rückmeldungen