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Geschrieben von Uhu am 11.05.2023 um 17:38:

  Wochenmarkt Abgabe von alkoholischen Kostproben

Hallo Miteinander,

ich habe einen Winzer auf dem Wochenmarkt der gerne seinen Kunden Kostproben von seinen Weinen verabreichen möchte. Dies natürlich kostenfrei. Nach dem Gaststättengesetz ist die Abgabe von alkoholischen Kostproben erlaubnisfrei. Darf er das auch auf dem Wochenmarkt?
Besten Dank im Voraus für die Antworten :-)

Viele Grüße aus der Pfalz



Geschrieben von Hochi89 am 12.05.2023 um 08:44:

 

Moin Uhu,

§ 67 Abs. 1 Nr. 1 GewO dürfte doch schon die Antwort parat halten:

"...zugelassen sind alkoholische Getränke, soweit sie aus selbstgewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaus hergestellt wurden; der Zukauf von Alkohol zur Herstellung von Likören und Geisten aus Obst, Pflanzen und anderen landwirtschaftlichen Ausgangserzeugnissen, bei denen die Ausgangsstoffe nicht selbst vergoren werden, durch den Urproduzenten ist zulässig;"



Geschrieben von Uhu am 12.05.2023 um 10:05:

 

Danke für die Rückmeldung. Daher habe ich ihn ja auch auf dem Wochenmarkt zugelassen. Mir ging es hauptsächlich um die Abgabe der Kostproben.


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