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Hallo Miteinander,

ich habe einen Winzer auf dem Wochenmarkt der gerne seinen Kunden Kostproben von seinen Weinen verabreichen möchte. Dies natürlich kostenfrei. Nach dem Gaststättengesetz ist die Abgabe von alkoholischen Kostproben erlaubnisfrei. Darf er das auch auf dem Wochenmarkt?
Besten Dank im Voraus für die Antworten :-)

Viele Grüße aus der Pfalz



Gepostet am 11.05.2023 um 17:38 von:
Benutzer: Uhu
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