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Uhu Uhu ist weiblich
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Wochenmarkt Abgabe von alkoholischen Kostproben

Hallo Miteinander,

ich habe einen Winzer auf dem Wochenmarkt der gerne seinen Kunden Kostproben von seinen Weinen verabreichen möchte. Dies natürlich kostenfrei. Nach dem Gaststättengesetz ist die Abgabe von alkoholischen Kostproben erlaubnisfrei. Darf er das auch auf dem Wochenmarkt?
Besten Dank im Voraus für die Antworten :-)

Viele Grüße aus der Pfalz
1 11.05.2023 17:38 Uhu ist offline Homepage von Uhu Beiträge von Uhu suchen
Solon
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Hochi89 Hochi89 ist männlich
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Moin Uhu,

§ 67 Abs. 1 Nr. 1 GewO dürfte doch schon die Antwort parat halten:

"...zugelassen sind alkoholische Getränke, soweit sie aus selbstgewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaus hergestellt wurden; der Zukauf von Alkohol zur Herstellung von Likören und Geisten aus Obst, Pflanzen und anderen landwirtschaftlichen Ausgangserzeugnissen, bei denen die Ausgangsstoffe nicht selbst vergoren werden, durch den Urproduzenten ist zulässig;"

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Hochi89: 12.05.2023 08:44.

2 12.05.2023 08:44 Hochi89 ist offline E-Mail an Hochi89 senden Beiträge von Hochi89 suchen
Solon
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Uhu Uhu ist weiblich
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Danke für die Rückmeldung. Daher habe ich ihn ja auch auf dem Wochenmarkt zugelassen. Mir ging es hauptsächlich um die Abgabe der Kostproben.
3 12.05.2023 10:05 Uhu ist offline Homepage von Uhu Beiträge von Uhu suchen
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