unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Der Segen der TR4.0 Nummerntauschaktion » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (2): [1] 2 nächste »
Zum Ende der Seite springen Der Segen der TR4.0 Nummerntauschaktion 3 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
RudiCartell RudiCartell ist männlich
Tripel-As


images/avatars/avatar-523.jpg

Dabei seit: 04.03.2008
Beiträge: 169
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 997.008
Nächster Level: 1.000.000

2.992 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Der Segen der TR4.0 Nummerntauschaktion

Die Umlable-Aktionen der Hersteller werden ja auch "Nicht-Hersteller-Aufsteller" angeboten. Für den etwas unabhängigeren Aufsteller ist es wichtig zu wissen, ob er ein Gerät illegal betreibt, wenn offensichtlich ein Nachbaugerät (im Umlable-Zyklus) gegen Auflagen der Zulassung verstößt.
In allen von mir durchgelesenen Bauart Zulassungen steht unter Punkt 8. Auflagen, das, was auch das Gesetz vorschreibt:
... ist an jedem Nachbaugerät die Nummer des Zulassungskenzeichens im Gerätekennzeichnungsfeld dauerhaft unveränderbar und deutlich lesbar so anzubringen, dass eine Verfälschung bemerkt werden kann.

Gegen diese "Auflage" muss verstossen werden, wenn bei mir vor Ort das Schild ersetzt/erneuert wird (Aus Alt mach Neu, mit etwas Softwarebeschwörung).

Für mich ist nur wichtig, ob nachträglich sich irgendeine Ordnungsbehörde auf diesen Passus berufen könnte, um damit illegales Glücksspiel (wegen fehlender Zulassung) reklamieren zu können.

Oder umgekehrt, was schützt davor, dass dieser "Joker" nie gezogen wird? (auch nicht bei Querulanten und Renitenten zur Disziplinierung)

Es gibt sicher Nachbaugeräte, die nahe an die Zulassungs-Auflage kommen, aber was jetzt mit diesen Updates läuft, endet im Extremfall mit dem Einschieben eines anderen Papierschildes.
Angenehmer Nebeneffekt, das gesetzlich geforderte Prüfintervall ist zurückgesetzt ohne dass jemand aus dem Prüferkreis zugegen war.
Ist das so gewollt (geplant)? Eventuell das permanente Zukunftsmodell, da dadurch sich alle prüferbezogenen Diskussions- oder Züchtigungsbeiträge, ob von PTB oder hier im Forum, erübrigen.

========= zweites Neben-Thema ===============
Dann noch zur angestellten Rechnung, das sich zwei von 100 Prüfern hier outen bzw. stellen:
Ich bin mir sicher es sind mehr, aber sicher nicht die Mehrheit. Ich glaube auch nicht, dass es richtig was bringen würde, wenn wir plötzlich 30-40 Auslegungen von irgendwelchen Prüfumfängen oder Scheinkonformitäten mit erlaubten (oder nich?) Koppeldienstleistungen zu hören bekämen.
Wer will die Erziehung oder Ausbildung übernehmen, dies alles wieder konsistent und gesetzeskonform zu bekommen? Da sind auch 3-4 aus dem Forum, denen ich es zutrauen würde, überfordert.
Vorübergehend mag es die Forumsbeiträge um "Unfassbares" ergänzen und interessanter machen, aber was hilft es, dem gewünschten Ziel näher zu kommen, dass endlich überprüfbar nachgewiesen wird, was da im Verborgenen wirklich werkelt und wer dafür verantwortlich ist?
Zunächst würde nur das Wirrwar erhöht, dadurch die PTB aus der Schusslinie genommen und deshalb finde ich persönlich es gut so, wie es ist. Natürlich will ich keinen Prüfer abschrecken mitzumachen, aber im Kern wird es doch immer aufs selbe hinauslaufen:
"Erst muss das Fundament saniert werden"

Gruß vom Rudi

.
1 02.01.2009 14:17 RudiCartell ist offline E-Mail an RudiCartell senden Beiträge von RudiCartell suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

dieter116
König


Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.843.825
Nächster Level: 6.058.010

214.185 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Im Gesetztstext habe ich das auf die Schnelle nicht gefunden ( wo ?).



aber trotzdem :

Vorschläge an den Gestzgeber zur Erweiterung/Änderung der SpVO / Techn. Richtl.
[/url]
[url=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=4432]

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von dieter116: 02.01.2009 16:25.

2 02.01.2009 16:03 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

RudiCartell RudiCartell ist männlich
Tripel-As


images/avatars/avatar-523.jpg

Dabei seit: 04.03.2008
Beiträge: 169
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 997.008
Nächster Level: 1.000.000

2.992 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von RudiCartell


www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von dieter116
Im Gesetztstext habe ich das auf die Schnelle nicht gefunden ( wo ?).



aber trotzdem :

Vorschläge an den Gestzgeber zur Erweiterung/Änderung der SpVO / Techn. Richtl.
[/url]
[url=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=4432]


Die Spielverordnung unter §16 sagt, was ein Zulassungsschein beinhalten MUSS.
unter (1) 8. mit der Zulassung verbundene Auflagen, insbesondere die Auflage, die Nummer des Zulassungszeichens an dem zugehörigen Spielgerät anzubringen.

Das das Kennzeichen "dauerhaft unveränderbar" sein muss, hat die PTB für erforderlich gehalten und deshalb die Passage genau so aufgenommen.
Für alles gibt es einen Grund oder Anlass. Aber die Deutlichkeit dieser Sprache scheint für mich wenig Interprätationsspielraum zu haben.

Gruß vom Rudi.
3 02.01.2009 17:55 RudiCartell ist offline E-Mail an RudiCartell senden Beiträge von RudiCartell suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.044.450
Nächster Level: 41.283.177

4.238.727 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







100 % Zustimmung Rudi !

Darüber habe ich schon vor einem Jahr geschimpft:

Guckst Du hier:
Die neue "Magie" aus dem Hause adp

Beitrag Nr. 23 vom 25. 01. 2008.

Grüße

__________________
gmg
4 02.01.2009 18:11 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
daloglu daloglu ist männlich
Mitglied


Dabei seit: 22.10.2007
Beiträge: 35
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 211.163
Nächster Level: 242.754

31.591 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







@RudiCartell

Zitat On
Das das Kennzeichen "dauerhaft unveränderbar" sein muss, hat die
PTB für erforderlich gehalten und deshalb die Passage genau so
aufgenommen."
Zitat Off

IRONIE:

"Dauerhaft unveränderbar" stimmt auch, bis einer kommt und mit einem handelsüblichen Schraubendreher ein neues "dauerhaft unveränderbares" Kennzeichen montiert. Weißnicht

Sowas nennt man dann "Ummontieren eines dauerhaft unveränderbaren Kennzeichens" ! Ist doch ganz einfach und so logisch.... Danke
5 02.01.2009 20:38 daloglu ist offline E-Mail an daloglu senden Homepage von daloglu Beiträge von daloglu suchen
dieter116
König


Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.843.825
Nächster Level: 6.058.010

214.185 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Dadurch ist ja keine Konformität mit der Bauartzulassung mehr gegeben.

Eigentlich müssten alle Prüfer die Verlängerung erweigern !

Wie wäre es , hier eine Art ' Musterprozess ' durchzuführen ?

Vielleicht kann einer der Aufsteller hier aus dem Forum (r2d2 ?) ein Gerät hierzu zur Verfügung stellen.

Und welcher Prüfer traut sich ?

Das würde evtl. der Sache ' Vorschläge an den Gesetzgeber . . . . " einen Anschub geben.
6 03.01.2009 08:11 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
Corleis   Zeige Corleis auf Karte Corleis ist männlich
Routinier


Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 297
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.963.409
Nächster Level: 2.111.327

147.918 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von dieter116
Dadurch ist ja keine Konformität mit der Bauartzulassung mehr gegeben.

Eigentlich müssten alle Prüfer die Verlängerung erweigern !

Wie wäre es , hier eine Art ' Musterprozess ' durchzuführen ?


Ich als Aufsteller betrachte das Ganze etwas anders.
Ungeachtet der Tatsache, wie in einem Gerät die Zulassung erneuert wird, finde ich es gut, daß ich den "alten Korpus" weiternutzen kann und nicht alles im Müll landet.
Auch die Tatsache, daß ich Eigentum am Gerät (Korpus) erwerbe finde ich gut.
Grundsätzlich kann man sich Gedanken über das Prozedere machen, wie eine Zulassung getauscht- und geprüft werden könnte. Wäre ggf auch eine Aufgabe für einen Prüfer...?
Aber die Tatsache, daß der Korpus nach ein paar Jahren kein Müll ist, haben diverse Gutachten bewiesen und letztentlich zu der neuen SpielV beigetragen.

Nur weil ein Rad kaputt ist muß man das Auto nicht abschaffen...
7 03.01.2009 14:00 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
RudiCartell RudiCartell ist männlich
Tripel-As


images/avatars/avatar-523.jpg

Dabei seit: 04.03.2008
Beiträge: 169
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 997.008
Nächster Level: 1.000.000

2.992 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von RudiCartell


www.Fiat-126-Forum.de







Corleis, du sprichst hier die Ressourcen-Schonung und den gesunden Menschenverstand an. Der letztgenannte ist jedoch eher nutzlos bis behindernd, wenn man sich die Strukturen in diesem Business vergegenwärtigt. Viele glauben noch an Vernunft oder Mäßigung und Sinn. Das ist beim Geldverdienen aller GSG-Hersteller nur auf die Außendarstellung beschränkt.

Wenn Argumente mit Sinn und Verstand angebracht werden, schreien bislang die Echogeneratoren der Lobby-Vereinigungen den Wortlaut des Gesetzes, von Verordnungen oder irgendwelchen gültigen Richtlinien zurück.
Wenn sich in diesem Vorrat an interpretierbaren Satzgebilden dann tatsächlich nichts mehr konditionieren oder beugen lässt, sind die drohenden Arbeitsplatzverluste dran. Eine Art „Pawlowscher Reflex“.

Wäre eine Umnummerierung – wie du vorschlägst – mit einer unabhängigen Überprüfung verbunden, dann kann ich dir folgen, was aber derzeit tatsächlich passiert, ist genau das Gegenteil. Die zur Regeneration geeigneten Gebrauchtgeräte werden der periodischen Nachschau (die bekanntermaßen extrem schwach ist) beliebig häufig und lange entzogen. Dabei sollte ein langfristig (betriebswirtschaftlich, ressourcenschonend) denkender Aufsteller, die Prüfintervalle als willkommenen Zeitpunkt einschätzen, für sich selbst eine Bestandsaufnahme, ggf. Instandsetzung, durchzuführen.

Die praktizierte Umnummerierung ist nach allem was ich davon sehe und gelesen habe, derzeit eine nicht gesetzlich gedeckte, auf dem Verantwortungspolster der Aufsteller durchgezogene, von ihnen bezahlte Aktion (von den Herstellern gewollt). Wenn es einmal hart (oder unfair) kommen sollte, werden sicher alle Aufsteller durch ihren Kostenbeitrag an den Hersteller von eben diesen verantwortungs- und schadfrei gehalten. Wunsch oder Wirklichkeit?

Mindestens ein Hersteller wirbt öffentlich für sein „Update“ dergestalt, als sei das Betreiben von TR3.3 Automaten Ende 2010 (also in 2011) gesetzlich verboten worden. Ich zitiere den Flyer von gmg am 16.10.2008 eingestellt und sagte dazu „Der Countdown läuft!“. Da ich bislang noch nichts von Abmahnungen gehört habe, gehe ich davon aus, dass bei anderen Herstellern die gleichen Marketingstrategien angewendet werden. Angst machen, ein bisschen Verwirrung und dann mit Knappheit gewürzt, die (günstige) Lösung notgedrungen verkaufen. (BWL erstes Semester).

Damit bin ich am Anfang meiner Eingangsfrage: Was schützt davor, dass dieser in den Bauart-Zulassungen der PTB schlummernde „Joker“ nie gezogen werden kann? (Somit nicht die Aufsteller wieder ausrutschen würden, wenn es glatt wird).
Wo ist also schriftlich festgehalten, wie Anschlusszulassungen rechtlich wirken und wer deren Anwendung zu verantworten hat?

Der Gedanke von Dieter, mit dem Musterprozess (wenn wir denn einen Auftraggeber und damit Geldgeber finden können) hat einen gewissen Charme.
Bei der Suche nach einem geeigneten Sachverständigen könnte ich ggf. mithelfen.

Gruß vom Rudi

.
8 03.01.2009 15:34 RudiCartell ist offline E-Mail an RudiCartell senden Beiträge von RudiCartell suchen
dieter116
König


Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.843.825
Nächster Level: 6.058.010

214.185 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Das mit dem 'Musterprozess' war ( noch nicht) als Gerichtsprozess gemeint.

Erst einmal Plakette verweigern und Aufsteller wendet sich an den Hersteller.
Somit bekommt die Sache offizielles Gehör.
Zweiter Schritt wäre etl. Schadensersatzprozess gegen Hersteller.
Das finanzielle Risko wäre nicht also gross ( 2000,- bis 3000,- Euro Streitwert).

Ich dachte hier mal an r2d2, da er sich hier als Aufsteller in seiner Antihersteller-Haltung ja besonders hervortut.
9 04.01.2009 07:52 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.559.465
Nächster Level: 41.283.177

2.723.712 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Herr Daloglu,

Ihr Hinweis, Zitat:
"Dauerhaft unverändert" stimmt auch, bis einer kommt und mit einem handelsüblichen Schraubendreher
ein neues "dauerhaft unveränderbares" Kennzeichen montiert."

wird in den TR 4.0 , S.56 anders dargestellt:

"Die Zulassungsnummer muss fest mit dem Gerät verbunden sein und darf auch vom Aufsteller nicht mit einfachen Mitteln entfernt werden können."


Gruß an alle,

den Begriff der "Anschlußzulassung" habe ich übrigens in den TR nicht gefunden.

Diesen gibt es auch nicht in der SpielV.

Neue Wortgebilde sollten auch nicht den Speichelfluß in der Art hervorrufen, dass man Ihnen einen
gesetzgeberischen Charakter zugesteht, in dem man diese aufgreift, versucht zu interpretieren und später
sogar in TR einfließen lässt ( siehe das Beispiel des Geldmanagements).


David,

Dein Vergleich mit den Fahrzeugen finde ich persönlich sehr passend.

In § 27 , 27 a STVZO sind z.B. die Meldepflichten der Eigentümer und Halter von Kfz und Anhängern
aufgelistet und
die Maßnahmen und Erfordernisse im Rahmen der Zurückziehung aus dem Verkehr , der erneuten Zulassung
und der Verwertung.

Du als Eigentümer eines Fahrzeugs kannst z.B. selbstständig eine Zulassung für ein Fahrzeug bei Erfüllung best. Voraussetzungen beantragen
oder z.B. durch Ablasten eines Fahrzeugs, Vorstellung und Überprüfung bei der Zulassungsbehörde eine neue
Zulassungsnummer mit veränderter Schlüsselnummer beantragen, um dann z.B. in eine günstigere "Steuerklasse" bei der Kfz-Steuer zu kommen.

Als Eigentümer eines Geldspielgeräts mit Gewinnmöglichkeit hast Du analoge Möglichkeiten aber nicht. - siehe § 12 SpielV -

Du bist nur der Eigentümer eines Nachbaugeräts mit zeitlich befristeter Zulassung zu einer zugelassenen Bauart.
Zur zeitl. Befristung siehe dann § 7 SpielV.

Ansonsten solltest Du vielleicht in Deinem Kaufvertrag und den entsprechenden AGBs nachschauen, wie die "Regularien" aussehen,
wenn die Zulassung der Bauart gem. §33 e Abs. II GewO von der Zulassungsbehörde widerrufen wird, sprich im Rahmen von Produkthaftung.


Dieter,

Dein Ansinnen mit einem Musterprozess durch einen einzelnen Aufsteller verstehe ich nicht.

Sollte sich um diese Fragestellungen nicht ein Aufstellerverband kümmern?


Gruß
Meike
10 04.01.2009 08:54 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
hansi hansi ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 27.03.2008
Beiträge: 140
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 822.655
Nächster Level: 824.290

1.635 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Aufstellerverband? - Ja wo sind sie denn alle?

Wenn es drauf ankommt, wie z.B. bei Umsatzsteuer auf Glücksspiel oder bei dem Thema hier im Forum, dann sehe ich leider immer nur einen einzigen Verband.

Die vielen Anderen finden erst gar nicht statt, weil sie es sich wahrscheinlich nicht mit ihren neunen „Fördermitgliedern“ (den Geräteherstellern) verscherzen möchten.

Die Notwenigkeit eines sicherlich über alle Instanzen reichenden „Musterprozesses“ sehe ich auch nicht. Die Unzulänglichkeiten des praktizierten Zulassungs-- u. Prüfungsverfahrens wurden spätestens mit dieser Masterarbeit offen gelegt. Wenn jetzt noch ein Geräteprüfer „bedenkenlos“ Prüfplaketten vergibt, dann hat er sich zum „Schutzschild“ der PTB degradieren lassen!
11 04.01.2009 14:28 hansi ist offline E-Mail an hansi senden Beiträge von hansi suchen
RudiCartell RudiCartell ist männlich
Tripel-As


images/avatars/avatar-523.jpg

Dabei seit: 04.03.2008
Beiträge: 169
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 997.008
Nächster Level: 1.000.000

2.992 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von RudiCartell


www.Fiat-126-Forum.de







@Meike:
Der Begriff wurde bereits zwischen BMWi und PTB ausgebrütet, den braucht sich keiner mehr auszudenken. Völlig richtig ist, dass es diesen Begriff weder im Gesetz noch in TRs gibt. Genau daher kommt ja meine Fragestellung.
(Bei einer anderen PTB-Abteilung gab es 1988 für Gasuhren den Begriff bereits, aber mit einer komplett anderen Meinung, kein zeitlicher sondern ein physikalischer Anschluss)

@alle:
Um die verfahrenstechnischen Ablaufdefinitionen von PTB und BA nachzulesen sind die zwei Worte „Anschlußzulassung +PTB“ bei Google eingefüllt hilfreich und sofort die ersten zwei Haupttreffer lassen erahnen, was man wollte. (einer davon)
Ich frage jetzt aber mehr danach, was daraus praktisch geworden ist und wie „kompatibel“ dies mit den umgebenen Definitions- und Vorschriftswerken ist und wer, wenn denn doch alles falsch verstanden wurde, dafür seinen Kopf hinhalten soll/muss.

Wenn es wirklich – wie beschrieben – ohne Zutun der Hersteller-Lobbyisten gelang, diese Anschlusszulassung auf den Weg zu bringen, dann haben sich die Hersteller anschließend sicher verblüfft die Augen vor Freudentränen gerieben, weil damit für die nächsten 4 Jahre keine „unabhängigen“ Überprüfungen mehr nötig werden und die Umnummerierungskosten wieder in ihr Hersteller-Säckel fließen. Gut 50 bestellte IHK-Prüfer dürfen sich jedoch, wenn es so bleibt, über die nächsten 48 Monate nach Nebenbeschäftigungen umsehen.

Die gut 30 TüV Prüfer werden vermutlich mit anderen Zertifizierungen, Expertisen und Erhebungen versorgt, um den existierenden Rahmenvertrag mit der Gauselmann-Gruppe nicht zu einem medienwirksamen Streitpunkt werden zu lassen.

Gruß vom Rudi

.
12 04.01.2009 18:18 RudiCartell ist offline E-Mail an RudiCartell senden Beiträge von RudiCartell suchen
Corleis   Zeige Corleis auf Karte Corleis ist männlich
Routinier


Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 297
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.963.409
Nächster Level: 2.111.327

147.918 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Also so wie ich das verstehe, gibt es bei Geräten der Serie "Ideal" vom Hersteller ADP für das Gehäuse Ideal eine Zulassung mit einem Spiel, z.B. "Blazzing Star".
Erst durch das Einsetzen eines "Spielepaketes" (z.B. "Funny Land"Augenzwinkern erhält das Gerät eine "neue Zulassung".
Dieser Vorgang ist durch keine Vorschrift der SpielV gedeckt.
Bei Entwicklung der neuen SpielV war der Gedanke der Prüfung der, daß ein Gerät mechanisch und elektrisch durchaus länger als vier Jahre betrieben werden kann. Durch die Prüfung sollte der einwandfreie Zustand des Gerätes festgestellt werden. Von einer Änderung der Zulassung hat damals keiner nur ansatzweise etwas geahnt.
Abhilfe:
Warum sollte ein Spiel Gerät nicht zwei Zulassungen haben können?
Die Eine Zulassung würde das Gerät, also den Korpus mit dem einen Spiel betreffen, die Andere würde die Spieleinhalte, also das Spielmodul betreffen. Eine solche Änderung könnte ganz einfach durch eine Vorgabe des BMWI erwirkt werden, zumal die SpielV hierzu keine abweichenden Regelungen beinhaltet und die Klärung ggf. auf dem Wege einer Verwaltungsvorschrift erlassen werden könnte.
Die für den Korpus erteilte Zulassung könnte so auch auf die Scheibe gebrannt werden und die für das Spielmodul in das Feld eingesetzt werden.
Jegliche Änderung der Spielmodule könnte durch einen Prüfer erfolgen und somit wäre auch das nächste Problem gelöst...
Was die Dateninhalte der Spielmodule angeht, so denke ich noch immer das in einem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung gelten sollte. Mir ist kein Fall bekannt, in dem der Nachweis geführt wurde, daß Dateninhalte in den Spielmodulen zum Nachteil Dritter verändert wurden.
Solche Unterstellungen gegen einen Träger des Bundesverdienstkreuzes (es ist ja schliesslich keine Häkelnadel) haben für mich schon rufmordähnlichen Charakter. Zeigefinger

Übrigens hätten sicherlich auch andere Hersteller kein Problem mit zwei Zulassungen für ein Gerät.
Novomatic und Bally könnten so auch die Spieleinhalte aktuallisieren und die "alten Gehäuse" weiter verwenden...Applaus

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Corleis: 04.01.2009 20:53.

13 04.01.2009 20:49 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.559.465
Nächster Level: 41.283.177

2.723.712 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo David,

das Spielgerät muss

gem. §13 Abs.I Nr 9 SpielV gegen Veränderungen gesichert gebaut sein

gem. §13 Abs.I Nr. 10 SpielV so gebaut sein, dass die Übereinstimmung der Nachbaugeräte mit der zugelassenen
Bauart überprüft werden kann

Das sind Mussvorschriften und somit bieten sie keine Verhandlungsmasse.

Zudem ist es völlig widersinnig zum Sinn eines Zulassungszeichen.

Das wäre so, als wenn Dein PKW mit mehreren Austauschmotoren, je nach Fahrspaß ausgeliefert würde
und Du nun plötzlich mehrere Zulassungszeichen an Deinem Fahrzeug haben würdest.


Hallo Rudi,

wo hast Du veröffentlicht gefunden, bzw. woher weißt Du, dass das BMWI und die PTB sich zum
Begriff der "Anschlußzulassung" einvernehmlich ausgetauscht haben?


Gruß an alle,

es scheint, als wenn der Begriff "Spielgerät" wie es die SpielV für die Zulassung vorsieht,
definiert werden muss,
wenn der ein oder andere schon von "Zulassungen für einen Korpus" spricht.
Dass man nur mit einem "Korpus aus Holz, Pappe und Plastik" nicht im Sinne des §33 c GewO spielen kann, dachte ich,
sollte doch eigentlich jedem klar sein.
Die Gewerbeordnung erläutert eigentlich eindeutig, was eine Zulassung benötigt.

Gruß
Meike
14 05.01.2009 05:13 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Corleis   Zeige Corleis auf Karte Corleis ist männlich
Routinier


Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 297
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.963.409
Nächster Level: 2.111.327

147.918 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Maike,
deinem Beitrag entnehme ich etwas Unkenntnis der z.Zt. üblichen Praxis.

Ich (Aufsteller) kaufe ein Gerät Merkur "Blazzing Star".
Das ist das "Ideal" Gehäuse mit einer Datenbank und einem Spiel, dem Spiel Blazzing Star.
Mein Händler fragt ob ich das Spielmodul "Magie" haben will und ich sage ja.
Jetzt bekomme ich das Gerät ausgeliefert mit der Datenbank "Magie" und der Zulassungsnummer für das Spielepaket.
Später sagt der Hersteller: Sie können jetzt auch das neue Spielepaket "MagieII" haben.
Ich sage ja und der Hersteller schickt einen Mitarbeiter, der Das Spielepaket "Magie" herausnimmt, die Zulassungsnummer am Gerät und die Papierzulassung austauscht, und das Spielmodul "MagieII" einsetzt.
Um das Ganze noch etwas komplizierter zu machen: Wenn ich die Miete für das Spielpaket MagieII dann nicht mehr zahlen will, schicke ich das Modul zurück und setzte das im Gerät befindliche Modul "Blazzing Star" mit dem einen Spiel wieder ein und die Zulassung??? Na ja, die bleibt halt wie sie ist... geschockt

In sofern befinden sich im Gerät bereits zwei unterschiedliche Zulassungen, die aber von Aussen nicht sichtbar sind... Wand
15 05.01.2009 05:42 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.044.450
Nächster Level: 41.283.177

4.238.727 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







@ alle

Hier noch einmal ein paar Detailansichten zu den Aussagen von Corleis:

Bild 1
( bezeichnet als Merkur Ideal Spielepaket 20 Bild 2 )
Die in dem Rechner "installierte" ( = eingesteckte ) Datenbank Spielepaket 20.

Bild 2
(bezeichnet als DB Blazing Star 1 )
Die in dem Spielgehäuse am vorgesehenen Lagerplatz - nicht betriebsbereite - Datenbank für das Einzelspiel Blazing Star.

Deine Ansicht Corleis..
Zitat on
Um das Ganze noch etwas komplizierter zu machen: Wenn ich die Miete für das Spielpaket MagieII dann nicht mehr zahlen will, schicke ich das Modul zurück und setzte das im Gerät befindliche Modul "Blazzing Star" mit dem einen Spiel wieder ein und die Zulassung??? Na ja, die bleibt halt wie sie ist...
Zitat off

ist zutreffend, da das Ganze unter dem Gesichtspunkt der Freischaltung von Spielen gelaufen ist. Sie muß aber erläutert werden.

Die Erstzulassung für die BR 2124 ( ADP 1024 ) Wandgerät mit 1 Spiel ( Blazing Star ) oder mit 20 Spielen ( Merkur Magie 1 ) ist als eine Zulassung gelaufen. Nur unter dieser Baureihennummer der PTB darf die Variante
a) Blazing Star als Einzelspiel oder
b) Merkur Magie 1 - mit 20 Spielen - betrieben werden.

Willst Du die Variante Magie 2 betreiben, muß wie von Dir geschildert, umgerüstet ( Upgrade ) werden und das Gerät erhält eine neue PTB-Zulassung.

Diese Variante lässt zu, dass
a) nur das Spiel "Blazing Star" betrieben wird oder
b) Merkur Magie 2 mit 30 Spielen betrieben werden.

Würdest Du jetzt "downsizen" und nur noch das Spiel Blazing Star betreiben würde die neue Zulassungsnummer zutreffend weiter am "Gehäuse" verbleiben, da Du ja das Gehäuse nur mit dem - PTB zugelassenenen - Spiel Blazing Star betreibst.

Deshalb ist das Einzelspiel "Blazing Star" ja in jedem Spielepaket enthalten und wird auch weiterhin in den neuen Spielepaketen ( Magie 3 - Magie X ) enthalten sein müssen, damit das Ganze zulassungstechnisch ordnungsgemäß laufen kann.

Ansonsten gäbe es tatsächlich das Problem, dass man beim "Downsizen" die "alte" Zulassungsnummer der "alten" PTB-Baureihe brauchen würde.

Die Jungs von adp haben das Ganze schon zulassungstechnisch geschickt "eingefädelt".

Insofern ergeben sich aus zulassungstechnischer und ordnungsrechtlicher Sicht keine Beanstandungen.

Grüße

gmg hat diese Bilder (verkleinerte Versionen) angehängt:
Merkur Ideal Spielepaket 20 Bild 2.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet. DB Blazing Star 1.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.



__________________
gmg
16 05.01.2009 08:22 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
dieter116
König


Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.843.825
Nächster Level: 6.058.010

214.185 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







@ Meike.
Die Aufstellerverbände interssiert das nicht. Warum auch ? ( Vieleicht den UAVD ?)

Was hier im Forum diskutiert wird, interessiert doch ausserhalb kein Schwein . Oder ?
Nur durch Kaffeehausdiskussionen gab es noch nie Veränderungen, sondern durch Taten.

Ein Mustervorgang/-prozess bringt es aber nach aussen und führt dazu, dass dei zuständigen Stellen
sich damit beschäftigen müssen.
Ich hatte hier an r2d2 gedacht, da er ( denke ich ) mit dem UAVD in Verbindung steht.

Schade, dass anscheinend niemand darauf eingegangen ist.

---------------------------------------------------------------------------
----------------------------------
Noch ein wenig zu den Gerätezulassungen, da hier wohl Einiges durcheinander gebracht wird:

die Zulassungsnummer besteht aus 2 Teilen, einmal der Bauartnummer und einer Seriennummer dahinter.

Bei einer Anschlusszulasung werden beider geändert.
Der Begriff Anschlusszulassung kam daher, dass Geräte nach TR3,3 nach dem 01.01.20011 nicht mehr betrieben werden sollen/dürfen.

Durch eine geänderte Software /Hardware soll das Gerät dann TR4 entsprechen und bekommt eine neue Zulassung ( Bauart - u. Seriennummer) .
Bei dem von Corleis beschriebenen Vorgang wird ebenso verfahren.

Dann gibt es noch die Neuzulassung von Altgeräten.
Hier wird die Bauartnummer nicht verändert, sondern nur die Seriennummer.
Das Gerät wird vom Hersteller zurückgenommen ( Mietende, Inzahlungnahme oder nimmt es aus der eigenen Aufstellung)) , er ruft einen neuen Zulassungsschein ab ( 15,- €) und tauscht die Zulassungsnummer aus.

So ist ein Altgerät wieder jungfräulich und kann ,mit 2-jähriger frischer Laufzeit verkauft, vermietet werden oder in die eigenen Aufstellung des Herstellers zurück.

Somit ist es möglich die Geräteprüfungen nach §7 für die gesamte Lebensdauer des Gerätes zu umgehen.
---------------------------------------------------------------------------
----
Anschlusszulassungen ( von TR3,3 nach TR4 ), die eine neue Bauartnummer erfordern wären in vielen Fällen nicht nötig.
Wenn lediglich eine Softwareanpassung oder geringe Hardwarenapussung ( z.B. Displaygrössen) erforderlich ist, würde doch ein Zulassungsnachtrag ausreichen.
Dieses evtl. verbunden mit einer Prüfung zur Sicherstellung der Richtigkeit der Änderungen.

------------------------------------------------------------------
sauer aufgestossen ist dies von Meike Gepostete :

wird in den TR 4.0 , S.56 anders dargestellt:

"Die Zulassungsnummer muss fest mit dem Gerät verbunden sein und darf auch vom Aufsteller nicht mit einfachen Mitteln entfernt werden können."

Warum nur vom Aufsteller ? Der Hersteller darf das einfach ?

Die Zulassungsnummern am Gerät lassen sich von jedem mit einem Drucker und einem Klebestreifen ruckzuck ändern.
17 05.01.2009 08:46 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.044.450
Nächster Level: 41.283.177

4.238.727 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







@ alle

Ich habe dann doch noch ein besseres Bild des Aufbewahrungsortes für die Datenbank Einzelspiel Blazing Star - nicht betriebsbereit - gefunden.

Grüße

gmg hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt:
Datenbank Blazing Star.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.



__________________
gmg
18 05.01.2009 09:03 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
RudiCartell RudiCartell ist männlich
Tripel-As


images/avatars/avatar-523.jpg

Dabei seit: 04.03.2008
Beiträge: 169
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 997.008
Nächster Level: 1.000.000

2.992 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von RudiCartell


www.Fiat-126-Forum.de







>Zitat Meike:
>Hallo Rudi,

>wo hast Du veröffentlicht gefunden, bzw. woher weißt Du, dass das BMWI und die PTB sich zum
>Begriff der "Anschlußzulassung" einvernehmlich ausgetauscht haben?
Ende-Zitat>

Ich weiß nicht, wie einvernehmlich diese im PTB-Dokument (mein zuvor eingesteller Link) so bezeichnete "Entwicklung" vor sich ging. Im Ergebnis wird etwas präsentiert und veröffentlicht und das scheint sagen zu wollen, wir haben gemeinsam an einem Strang gezogen (so lese ich das) - noch unwidersprochen.

Gruß vom Rudi

.
Ich vergaß: Meine eigentliche Frage nach der rechtlichen Absicherung für den Aufsteller sehe ich nicht beantwortet. Technische Möglichkeiten und die geschickten Einfädelungen von adp sind sehr nett und zutreffend beschrieben worden. Dies ist gelebte Praxis und wird für viele auch einen Fortbildungscharakter haben.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von RudiCartell: 05.01.2009 10:57.

19 05.01.2009 10:51 RudiCartell ist offline E-Mail an RudiCartell senden Beiträge von RudiCartell suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.559.465
Nächster Level: 41.283.177

2.723.712 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo David,

dass es schon mal zu Abweichungen von Theorie und Praxis kommt, ist hier doch mittlerweile bekannt,
oder nicht? - Das hat weniger etwas mit nicht wissen zu tun, als mit stur verordnungskonform.

Hallo Rudi,

ich persönlich denke, dass die Fragestellung nach der rechtlichen Zulässigkeit und Durchgriffshaftung im Falle eines Falles
Dir nur der Verordnungsgeber beantworten kann.


Gruß
Meike
20 07.01.2009 05:14 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Seiten (2): [1] 2 nächste » Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Der Segen der TR4.0 Nummerntauschaktion


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
3 Dateianhänge enthalten Wichtig: Nächste Änderung der GewO Stehendes Gewerbe (allgemein)   30.05.2022 21:19 von Puz_zle     17.04.2024 20:50 von Puz_zle   Views: 2.332.472
Antworten: 37
Wochenmarkt - Vergabe an gewerblichen Marktausrichter [...] Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   01.04.2008 07:56 von Wittgensteiner     15.04.2024 16:28 von BS   Views: 22.459
Antworten: 8
Versagung der Bewachungserlaubnis nach § 34 a GewO Bewachungsgewerbe   09.04.2024 09:48 von Jasmin Kranich     09.04.2024 09:48 von Jasmin Kranich   Views: 316
Antworten: 0
§ 15 Abs. 2 GewO - Verhinderung der Ausübung eins Gewe [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   27.02.2024 11:37 von Leksum     27.02.2024 12:47 von Leksum   Views: 21.332
Antworten: 4
Änderung der Zustellungsfiktion i. V. m. dem PostModG Stehendes Gewerbe (allgemein)   29.12.2023 04:48 von Puz_zle     05.02.2024 05:41 von Puz_zle   Views: 78.944
Antworten: 1

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 372.808 | Views gestern: 362.644 | Views gesamt: 891.764.421


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 232 | Gesamt: 0.443s | PHP: 99.77% | SQL: 0.23%