Otten
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Kein Trading Down Effekt durch Spielhallen! |
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Zitat des Einzelhandelsverbandes SH:
An den
Schleswig-Holsteinischen Landtag
Wirtschaftsausschuss
Postfach 7127
24171 Kiel
Per Email manfred.neil@landtag.ltsh.de
Einzelhandelsverband
Nord e. V.
Hamburg Schleswig-Holstein
Mecklenburg-Vorpommern
18.01.2012
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung und zum Betrieb von Spielhallen
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache 17/1934
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Nachgang zu der heutigen Anhörung übersende ich Ihnen unsere Positionierung
noch einmal in schriftlicher Fassung.
Wir begrüßen ausdrücklich den Sinn der Gesetzesinitiative, sich der Spielsucht und
des Jugendschutzes anzunehmen.
Der Einzelhandel ist von dem Gesetzentwurf kaum berührt. Er wird allein in der
Gesetzesbegründung kurz erwähnt, und zwar vor dem Hintergrund städtebaulicher
Erwägungen. Aus unserer Sicht bestehen allerdings Bedenken, ob dieser
Gesetzentwurf geeignet ist, wirksam städtebauliche Strukturen zu schützen.
Wir raten dazu, allein den Schutzgedanken vor Spielsucht und den Jugendschutz zur
Begründung heranzuziehen. Den Aspekt der Verdrängung des Einzelhandels empfehlen wir aus der Begründung zu entfernen. Die dargestellte Verdrängung entspricht nach unserer Wahrnehmung nicht der Tatsache. Es ist nicht so, dass die Spielhallen den Einzelhandel verdrängen. Es ist vielmehr so, dass Spielhallen
entstandene Leerstände ehemaliger Einzelhandelsflächen nutzen. Der Leerstand
resultiert nicht aus der Wettbewerbssituation zwischen Einzelhandel und Spielhallen.
Er ist meistens durch verfehlte Ansiedlungspolitik begründet, durch ungebremsten
Verkaufsflächenzuwachs an dezentralen Standorten, sprich an der Peripherie.
Zitat off
Da habe ich aber hier oft was anderes gelesen!
Aber der Einzelhandelsverband sollte es ja eigentlich besser wissen, oder?
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21.01.2012 10:01 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo Otten,
Du hast den Begriff des Trading-Down-Effects nicht verstanden.
Damit ist eine Niveauabsenkung in einem bestimmten Gebiet gemeint.
Dies hat überhaupt nichts mit einer eventuellen Verdrängung des Einzelhandels zu tun.
Selbst das Bundesverwaltungsgericht hatte sich mit dem Thema Trading-Down-Effect bei Ansiedlung von Spielhallen in bestimmten Größenordnungen beschäftigt. Das kannst Du hier nachlesen http://www.bverwg.de/media/archive/6762.pdf
VG
Meike
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1
21.01.2012 11:37 |
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Solon
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Otten
Doppel-As
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Themenstarter
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo Otten,
Du hast den Begriff des Trading-Down-Effects nicht verstanden.
Damit ist eine Niveauabsenkung in einem bestimmten Gebiet gemeint.
Dies hat überhaupt nichts mit einer eventuellen Verdrängung des Einzelhandels zu tun.
Selbst das Bundesverwaltungsgericht hatte sich mit dem Thema Trading-Down-Effect bei Ansiedlung von Spielhallen in bestimmten Größenordnungen beschäftigt. Das kannst Du hier nachlesen http://www.bverwg.de/media/archive/6762.pdf
VG
Meike |
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Otten hat den Begriff sehr gut verstanden, Otten ist nämlich nicht blöde!
Aber so fangen viele Deiner Antworten auf Beiträge verschiedenster User hier an....deshalb Schwamm drüber.
Bevor diese angebliche Niveauabsenkung stattfindet, muss allerdings erst einmal eine Ansiedlung von Spielhallen stattgefunden haben.
Und wenn die anderen Geschäfte von den Hallen nicht verdrängt wurden, standen sie wohl frei.
Und wenn sie freistehen, kann man kein Niveau absenken.
Schau Dir mal die Leerstände nicht nur in den Vororten, sondern auch in den ehemals 1a Lagen der Städte an.
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16
21.01.2012 12:30 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Otten,
Du hattest geschrieben:
"Kein Trading Down Effekt durch Spielhallen"
und hattest dies dann mit dem Satz in Zusammenhang gebracht:
"Den Aspekt der Verdrängung des Einzelhandels empfehlen wir aus der Begründung zu entfernen. Die dargestellte Verdrängung entspricht nach unserer Wahrnehmung nicht der Tatsache. Es ist nicht so, dass die Spielhallen den Einzelhandel verdrängen."
Und das passt nun mal nicht zusammen. Deine Überschrift ist vielleicht Deine persönliche These, aber hat überhaupt nichts mit der Stellungnahme des Einzelhandelsverbands SH zu tun.
Deswegen hatte ich Dir auch den Link zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eingefügt zum besseren Verständnis, wann man von einem Trading-down-effect durch Spielhallen ausgehen kann. Das ist nämlich immer eine Einzelfallentscheidung für ein bestimmtes Plangebiet.
Jetzt schreibst Du:
"Bevor diese angebliche Niveauabsenkung stattfindet, muss allerdings erst einmal eine Ansiedlung von Spielhallen stattgefunden haben.
Und wenn die anderen Geschäfte von den Hallen nicht verdrängt wurden, standen sie wohl frei.
Und wenn sie freistehen, kann man kein Niveau absenken.
Schau Dir mal die Leerstände nicht nur in den Vororten, sondern auch in den ehemals 1a Lagen der Städte an. "
Warum Du nun von einer "angeblichen Niveauabsenkung" sprichst, wie Du das "angeblich" begründest, ergibt sich nicht, aus dem was Du geschrieben hast.
Und die Niveauabsenkung in einem Plangebiet kann zudem auch durch Neuansiedlungen geschehen. Und ein Trading-down-effect kann auch durch andere Gewerbe entstehen. Das hat jetzt nicht nur etwas mit Spielhallen zu tun.
Ein typisches Beispiel sind die 1-€-Läden im Innenstadtbereich. Wenn in einer eigentlich hochwertigen Einkaufsstraße jeder Leerstand mit Billigläden "aufgefüllt" wird, zieht das ruck zuck das gesamte Niveau dieser Einkaufsstraße runter. Wir haben den Trading-Down-Effect.
Wenn wir aber eine Straße mit 100% Leerständen an Ladenlokalen hätten, einige vielleicht sogar mit eingeworfenen Scheiben wäre die Ansiedlung dieser 1-€-Läden eine absolute Aufwertung des Gebiets.
Daher: Es kommt immer auf den Einzelfall an.
VG
Meike
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1
21.01.2012 16:16 |
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simon
Jungspund
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Ich sehe das genauso wie User Otten.
Leerstände in den Städten enstanden durch falsche Politik,durch die Zunahme des Inertnetgeschäftes und der Abzocke bei den Parkgebühren.
Einkaufen auf der "Grünen Wiese" ohne Patkplatznot,mit allen wichtigen Geschäften auf ein paar Quadratmetern ist eben heutzutage einfach "Inn".
Die freistehenden Gebäude werden dann eben von Spielhallen und Dönerbuden wieder zum Leben erweckt. Ob das nun ins Stadtbild passt,darüber kann man natürlich diskutieren.
Aber der Einzelhandel wurde doch nicht durch die Spielhallen verdrängt oder ausgebremst,das ist doch absurd.
Und ob Spielhallen nun eher das Niveau einer Kommune nach unten ziehen als 1Euro Läden oder diverse Ramschgeschäfte,das wage ich auch stark zu bezweifeln.
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1
21.01.2012 16:30 |
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Meike
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Hallo Simon,
es ging mir nicht darum wie Leerstände entstehen, - da könnte ich alleine in unserer kleinen Stadt Bücher drüber schreiben-,
sondern was Otten aus der Stellungnahme des Einzelhandelsverbands gemacht hatte mit seiner Überschrift.
Das passt nun mal nicht zusammen!
VG
Meike
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23.01.2012 05:21 |
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anders
Kaiser
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Es geht hier ja um Schleswig - Holstein.
Da wär Itzehoe ein typisches Beispiel.
Hier war die CDU der Auslöser heutiger Leerstände.
Was im politischen Eigeninteresse, Größenwahn und Machtgehabe geschehen ist, darunter leidet der Bürger ohne Zutun auf Dauer!
Der finanzielle Schaden kann nie wieder gutgemacht werden.
Was wir national brauchen, das sind die Rückabwicklungsmöglichkeiten politischer Entscheidungen innerhalb einer bestimmten Zeit und die Einführung einer angemessenen Karenzzeit bei möglichen folgenschweren Veränderungen.
Politiker sehen eben oft den Wald vor lauter Bäumen nicht!
Bedauerlich ist nur, dass die angerichteten Schäden selten reparabel sind.
Wo bleiben die Stimmen aus Schleswig - Holstein?
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23.01.2012 09:01 |
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Dwightgl
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Dieses Thema hat mir offen gestanden Anfangs auch schlaflose Nächte bereitet. Es hat auch Nachteile in dem Land mit den meisten Regelungen zu leben, natürlich ist es sehr Sicher hier doch die Bürokratie bringt mich regelmäßig zur Weißglut
Da ich selbst nicht sonderlich gut erklären kann, habe ich Ihnen mal dieses Video rausgesucht:
Link gelöscht Damit sollte Ihnen hoffentlich weitergeholfen sein. Meine Herzensdame und ich hatten einen riesigen Streit bezüglich dieser Materie
Seitdem habe ich mich natürlich entschuldigt und überlasse das Erklären lieber den geduldigen Menschen dieser Erde
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25.02.2021 13:31 |
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