Forum-Gewerberecht

» Kein Trading Down Effekt durch Spielhallen! «

[quote][i]Original von Meike[/i]
Hallo Otten,

Du hast den Begriff des Trading-Down-Effects nicht verstanden.

Damit ist eine Niveauabsenkung in einem bestimmten Gebiet gemeint.
Dies hat überhaupt nichts mit einer eventuellen Verdrängung des Einzelhandels zu tun.


Selbst das Bundesverwaltungsgericht hatte sich mit dem Thema Trading-Down-Effect bei Ansiedlung von Spielhallen in bestimmten Größenordnungen beschäftigt. Das kannst Du hier nachlesen [URL]http://www.bverwg.de/media/archive/6762.pdf[/URL]


VG
Meike[/quote]

Otten hat den Begriff sehr gut verstanden, Otten ist nämlich nicht blöde!
Aber so fangen viele Deiner Antworten auf Beiträge verschiedenster User hier an....deshalb Schwamm drüber.

Bevor diese angebliche Niveauabsenkung stattfindet, muss allerdings erst einmal eine Ansiedlung von Spielhallen stattgefunden haben.
Und wenn die anderen Geschäfte von den Hallen nicht verdrängt wurden, standen sie wohl frei.
Und wenn sie freistehen, kann man kein Niveau absenken.
Schau Dir mal die Leerstände nicht nur in den Vororten, sondern auch in den ehemals 1a Lagen der Städte an.



Gepostet am 21.01.2012 um 12:30 von:
Benutzer: Otten
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=69676#post69676


Beitrags-Print by Breuer76