Forum-Gewerberecht

» Kein Trading Down Effekt durch Spielhallen! «

Hallo Otten,

Du hast den Begriff des Trading-Down-Effects nicht verstanden.

Damit ist eine Niveauabsenkung in einem bestimmten Gebiet gemeint.
Dies hat überhaupt nichts mit einer eventuellen Verdrängung des Einzelhandels zu tun.


Selbst das Bundesverwaltungsgericht hatte sich mit dem Thema Trading-Down-Effect bei Ansiedlung von Spielhallen in bestimmten Größenordnungen beschäftigt. Das kannst Du hier nachlesen [URL]http://www.bverwg.de/media/archive/6762.pdf[/URL]


VG
Meike



Gepostet am 21.01.2012 um 11:37 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=69675#post69675


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