Geldwäsche und Glücksspiel    |
Meike
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http://www.spiegel.de/spiegel/print/index-2012-29.html
Seite 149
"..Gauselmann praktiziere eben seit vielen Jahren ein großzügiges Sponsoring im sozialen Bereich, sagt Koschyk zur Erklärung. Als Staatssekretär lehnt Koschyk Forderungen ab, bei der geplanten Novellierung des Geldwäschegesetzes künftig auch Spielhallen - von denen viele der Gauselmann-Gruppe gehören - zu berücksichtigen..."
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26.07.2012 08:45 |
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Solon
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gmg
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2012-08-01 Bund geht gegen Geldwäsche bei Online-Glücksspiel vor |
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Geldwäschebekämpfung nun auch bei Online-Glücksspielen
Auch Betreiber von Glücksspielen im Internet sollen zukünftig Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz erfüllen. Die Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder sollen Finanzströme des Glücksspiels von legalen und illegalen Betreibern wirksam verfolgen und bei Illegalität unterbinden können. Dies erfordert die Transparenz aller Zahlungsströme zwischen dem Spieler und dem Betreiber, unabhängig davon welches Zahlungsprodukt verwendet wird. Die Glücksspielbranche hat laut Schätzungen der EU-Kommission enormes Wachstumpotenzial, gleichzeitig bestehen beachtliche Geldwäscherisiken. Mit diesem Gesetz beschreitet Deutschland über die internationalen Standards hinaus einen neuen Weg der Geldwäscheprävention.
Nach dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes sollen bestehende Geldwäscherisiken bei Online-Glücksspielen durch strikte Anforderungen an die Transparenz der Zahlungsströme minimiert werden. Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen im Internet sollen künftig erhöhte Sorgfalts- und Organisationspflichten und Anforderungen an das interne Risikomanagement erfüllen sowie interne Sicherungsmaßnahmen treffen müssen. Gleichzeitig werden Vorgaben zur Spieleridentifizierung sowie Anforderungen an die Errichtung eines Spielerkontos und Herstellung von Transparenz der Zahlungsströme zwischen Online-Glücksspielanbieter und Spieler eingeführt. Ferner werden die Kompetenzen und Auskunftsrechte der zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder zur Verhinderung des illegalen Online-Glücksspiels gestärkt.
Bei Online-Glücksspielen bestehen besonders hohe Risiken für Betrug und Geldwäsche. Spieler können leichter anonym oder mit gefälschten Identitäten auftreten, was auch ein unerlaubtes Zusammenwirken zwischen Spielern und Betreibern zum Nachteil von anderen Spielern erleichtert. Zudem kann eine illegale Herkunft von Geldern durch Transaktionen über mehrere Spielerkonten und Konten der Betreiber einfach verschleiert werden. Wegen der mangelnden physischen Präsenz und oftmals fehlenden Identifizierung der Spieler bleiben vielfach handelnde Person oder der wirtschaftlich Berechtigte im Dunkeln. Illegal erlangte Vermögenszuwächse können durch Teilnahme am Spiel leicht als Spielgewinn deklariert werden. Erleichtert werden Geldwäsche und Betrug zusätzlich dadurch, dass im Spiel eingesetzte Gelder durch neue Zahlungsmethoden, etwa durch die Nutzung von elektronischem Geld, an oder vom Glücksspielbetreiber transferiert werden, ohne eine Datenspur zu hinterlassen.
Mit dem heute verabschiedeten Gesetzesentwurf verfolgt die Bundesregierung konsequent die bereits 2011 abgeschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung der Geldwäscheprävention weiter. Ziel ist eine lückenlose Transparenz bei den Zahlungsströmen. Neue Zahlungsprodukte wie elektronisches Geld in der Form der anonymen Prepaid-Karte oder Zahlungskarten, die nicht zwingend über ein Referenzkonto (Girokonto) genutzt und von dort gespeist werden, erschweren die Verfolgung von Zahlungsströmen und die eindeutige Zuordnung von Zahlungen an bestimmte Auftraggeber oder Empfänger. Intransparente Zahlungsproduktformen wie auf Prepaid Cards gespeichertes elektronisches Geld oder Bargeld dürfen deshalb im Online-Glücksspiel nicht verwendet werden. Die Identifizierung und Verifizierung des Spielers wird den gleichen strengen Anforderungen unterworfen, die in Deutschland bereits für Kreditinstitute bei der Eröffnung eines Kontos gelten.
Laut Schätzungen der EU-Kommission lagen die Einnahmen der Online-Glücksspielanbieter innerhalb der Europäischen Union im Jahr 2008 bei über 6 Mrd. Euro. Dabei besteht jedoch ein hohes Dunkelfeld, da viele Anbieter illegal operieren und die tatsächlichen Volumina weit höher sein dürften. Im Online-Markt hat das Segment Glücksspielwesen den stärksten Zuwachs. Sein Umfang wird sich in den nächsten fünf Jahren – ausgehend von Schätzungen aus dem Jahr 2008 – verdoppeln.
Deutschland wird sich im Rahmen der Verhandlungen der kommenden 4. EUGeldwäscherichtlinie dafür einsetzen, dass der mit diesem Gesetz verfolgte Ansatz auch von den übrigen Mitgliedsstaaten übernommen wird.
Link
und dazu:
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes
Sieh an....
Grüße
__________________ gmg
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 02.08.2012 09:52.
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62
02.08.2012 09:50 |
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Solon
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Meike
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Hallo zusammen,
immer wieder wird nach Zahlenmaterial, nach abgeurteilten Fällen im Bereich der Geldwäsche z.B. in Spielhallen gefragt.
Das bestimmtes Zahlenmaterial eine strake Aufsichtsbehörde erfordert, wird dabei gerne vergessen, wie "Aufsicht" in Deutschland
bestimmt wird und dann arbeiten muss, kann man hier schön sehen
http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2...eldwaesche.php5
VG
Meike
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63
10.08.2012 05:20 |
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Meike
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Hallo bandick,
ja, ja wie bei der Besteuerung von Sportwetten.
Wie merkte die Deutsche Steuergewerkschaft so nett an
http://www.dstg.de/steuerinfos/2012/gese...tten-150312.pdf
Seite 3
.......keine näheren bezifferbaren Vollzugs- und Administrationskosten aufgeführt worden sind
d.h. Wer das Gesetz umsetzen soll, bleibt vollkommen offen!
Seite 4
.....dass die Steuermindereinnahmen im Gesetzentwurf nicht beziffert und damit nicht abschätzbar zu sein scheinen, zeigt die nicht hinnehmbaren fiskalischen Folgewirkungen des Gesetzesentwurfes.
d.h. Da hat man ohne Riskoabschätzung "gearbeitet".
Seite 5
......... Zweifel, ob alleine ein niederiger Steuersatz... einen Anreiz für illegale Wettanbieter begründet, in die steuerliche Legalität zurückzukehren.
d.h.Warum soll der Illegale plötzlich legal arbeiten wollen?
Seite 6
"Wie jedoch ein ausländischer Sportwettanbieter, der ausschließlich seine Angebote über das Internet vertreibt, dazu veranlasst werden soll, einen steuerlichen Beauftragten im Inland zu benennen, lässt der Gesetzenwturf offen."
Und wie effektiv das GWG in den Bundesländern umgesetzt wird kann man schön im Monitorbeitrag sehen.
Besonders bemerkenswert ist, wenn gerade Bundesländer, die stark liberalisieren wollen im Sportwettenbereich wie Schleswig-Holstein, die Kontrollaufgabe zur Geldwäscheprävention den Kommunen übertragen.
http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2...eldwaesche.php5
VG
Meike
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65
13.08.2012 05:23 |
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bandick

Kaiser
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66
30.10.2012 14:06 |
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petergaukler
Kaiser

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Kriminalität Deutschland wird zum Zentrum für Geldwäsche Die Zahl der Verdachtsfälle hat im vergang |
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KriminalitätDeutschland wird zum Zentrum für Geldwäsche
Die Zahl der Verdachtsfälle hat im vergangenen Jahr einen Rekordstand erreicht. Jede zweite Anzeige war berechtigt.
BKA-Chef lobt die Kreditwirtschaft
BKA-Chef Ziercke sagte, die Zahlen zeigten, dass der Bereich der Kreditwirtschaft sehr aufmerksam kontrolliert werde, der gewerbliche Bereich aber nicht Schritt halte. So habe es aus der Immobilienwirtschaft im vergangenen Jahr keine einzige Anzeige in Bezug auf Geldwäsche gegeben. Man wisse aber, dass Gelder aus kriminellen Geschäften verstärkt in Immobilien investiert würden. Im kommenden Jahr will sich das BKA nun verstärkt der Frage nach möglicher Geldwäsche in den Spielhallen und Spielbanken widmen.
http://www.morgenpost.de/politik/inland/...eldwaesche.html
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67
30.10.2012 15:03 |
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gmg
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Werden Spielautomaten zur Geldwäsche missbraucht?
Auch die Betreiber von Spielhallen stehen im Verdacht, in ihren Zockerbuden Geldwäsche zu betreiben. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) warnt davor, dass die Automaten für illegale Aktivitäten genutzt werden. Das Problem: Die Spielgeräte dokumentieren Einwürfe und Gewinnausschüttungen nur ungenau und die Aufzeichnungen lassen sich leicht fälschen.
Süddeutsche Zeitung
Grüße
__________________ gmg
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68
30.10.2012 15:49 |
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gmg
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Stellungnahme der Deutschen Automatenwirtschaft vom 30. 10. 2012 |
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Deutsche Automatenwirtschaft zum Vorwurf der Geldwäsche:
„Ein rufschädigendes Gerücht!“
„Die Deutsche Automatenwirtschaft weist den in einigen Presseveröffentlichungen vom 29.10.2012 zitierten Vorwurf der Geldwäsche in gewerblichen Spielhallen mit allem Nachdruck zurück“, so Paul Gauselmann, Vorsitzender des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie e. V. (VDAI).
Die Meldungen nehmen Bezug auf eine Pressekonferenz des Bundeskriminalamtes und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 29.10.2012. In der offiziellen Pressemeldung des BKA ist jedoch kein Hinweis auf Geldwäsche in gewerblichen Spielhallen zu finden. Entsprechende Nachfragen der Automatenwirtschaft beim BKA verliefen ebenso ergebnislos.
„Geld- und Glücksspiel werden aus Unkenntnis immer wieder leicht in den Geldwäsche-Verdacht gerückt“, so Gauselmann. Nur weil über das illegale und unkontrollierbare Glücksspiel aus dem Ausland über das Internet Geld gewaschen wird, dürfe daraus nicht leichtfertig auf das gewerbliche Automatenspiel in Spielhallen geschlossen werden.
Für den professionellen kriminellen Geldwäscher sind die Summen, um die es beim gewerblichen Automatenspiel in Deutschland geht, völlig uninteressant. Deswegen gehe auch die Vermutung in die Irre, Kriminelle würden als Betreiber von Spielhallen dort in großem Stil Geld waschen. Nicht nur die geringen Geldsummen mache das gewerbliche Geldspiel für kriminelle Geldwäscher unattraktiv. Gauselmann dazu: „Man muss nur die Steuerbehörden fragen, um festzustellen, dass allein schon die hohe Steuerlast, unter der unsere Branche steht, dafür sorgt, das Geldspielgeräte für Geldwäscher unattraktiv sind.“ Neben Mehrwertsteuer und Vergnügungssteuer seien auch noch die weiteren betrieblichen Ertragssteuern und die Gewerbesteuer zu entrichten. Deswegen sei sich die Deutschen Automatenwirtschaft sicher, dass gewerbliche Geldspielgeräte in Deutschland nicht für Geldwäsche missbraucht werden.Zudem verfügen gewerbliche Geldspielgeräte seit 1996 über Kontrollstreifen der Kasseninhalte, die über entsprechende Schnittstellen von Finanzämtern und Aufstellunternehmen ausgelesen werden. Diese Daten dienen unter anderem zur genauen Erhebung der Vergnügungssteuer und der Umsatzsteuer und sind Bestandteil der staatlichen Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Fehlt der Kontrollstreifen oder erscheint er nicht plausibel, dürfen die Finanzämter Schätzungen vornehmen bzw. führen in der Regel Tiefenprüfungen durch. Daher sind der Deutschen Automatenwirtschaft keine Fälle der Geldwäsche in konzessionierten, gewerblichen Spielhallen bekannt.
„Darüber hinaus entwickeln wir den Schutz unserer Geldspielgeräte vor Missbrauch zum Zwecke der Steuerverkürzung durch Manipulation permanent weiter“, erläutert Gauselmann. Zur Zeit werde in Übereinstimmung mit der in Vorbereitung befindlichen Spielverordnung ein Registrier- und Kontrollkonzept entwickelt, das mit manipulationssicheren elektronischen Signaturen arbeite und auch mit hohem technologischen Aufwand nicht überlistet werden könne.“
„Mit den populistischen Verdächtigungen in Bezug auf Geldwäsche werden die über 5000 mittelständischen Unternehmen mit ihren mehr als 75.000 Mitarbeitern in unverantwortlicher Weise diskreditiert. Das dürfen wir einfach nicht hinnehmen“, so Paul Gauselmann abschließend.
Fundstelle 1
Fundstelle 2
Anmerkung:
Alles gut und alles sicherlich richtig.
Nur den Hinweis auf die "Kontrollstreifen" hätte ich nicht gebracht.
[Kontrollstreifen hört sich so nach KONTROLLE an. War sicherlich auch so gedacht, oder ?
]
Grüße
__________________ gmg
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 30.10.2012 19:03.
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69
30.10.2012 16:12 |
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KARO
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@ gelroy ,
ärgere Dich nicht , Meike versucht es schon seit Jahren unsere Branche zu diskreditieren und das bleibt wohl auch so , mit ihr kannst Du nicht diskutieren denn sie hat immer recht.
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72
31.10.2012 13:09 |
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Meike
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Hallo gelroy,
da sind aber offensichtlich ein paar Ereignisse vollkommen an Dir vorbei gezogen oder werden schlichtweg negiert
ad 1.
Das ist nicht meine "private Meinung", sondern wird getragen von den Ländern, den FM, dem BMF!
Definiere doch einfach mal den Geschäftsvorfall, der aufgezeichnet werden müsste. Denke daran, dass es ein Glücksspielautomat ist und keine Wechselbude.
Du hast recht, dass ich privat lange Zeit benötigt habe, um Euren jahrzehntelangen verbreiteten Humbuk endlich
als diesen darzulegen.
Wenn Du offenbar weder Urteilslagen des BFH richtig lesen möchtest, bzw. Dich weiterhin an den Humbukaktionen der angeblich "manipulationssicheren Zählwerke" - ja was zählen sie denn würde Loriot fragen -
beteiligen möchtest, ist das Deine ganz PRIVATE Sache.
ad 2.
Dottore Scarpinato hatte in der öffentlichen Anhörung des FinA am 22.10.2012 !davon berichtet, dass ihnen u.a. auch ein Mafia-Geldwäschefall bekannt ist aus dem Bereich Spielhalle und online Glücksspiel.
Und anhand dieser Deiner Darstellung "aber er sucht sich eine Branche aus in der es keine extra- bzw. exklusiven Steuern gibt"
zeigt es sich sehr schön, wie wenig Du Dich mit dem Steuerrecht auskennst.
VG
Meike
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73
01.11.2012 04:51 |
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gelroy
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo gelroy,
da sind aber offensichtlich ein paar Ereignisse vollkommen an Dir vorbei gezogen oder werden schlichtweg negiert
ad 1.
Das ist nicht meine "private Meinung", sondern wird getragen von den Ländern, den FM, dem BMF!
Definiere doch einfach mal den Geschäftsvorfall, der aufgezeichnet werden müsste. Denke daran, dass es ein Glücksspielautomat ist und keine Wechselbude.
Du hast recht, dass ich privat lange Zeit benötigt habe, um Euren jahrzehntelangen verbreiteten Humbuk endlich
als diesen darzulegen.
Wenn Du offenbar weder Urteilslagen des BFH richtig lesen möchtest, bzw. Dich weiterhin an den Humbukaktionen der angeblich "manipulationssicheren Zählwerke" - ja was zählen sie denn würde Loriot fragen -
beteiligen möchtest, ist das Deine ganz PRIVATE Sache.
ad 2.
Dottore Scarpinato hatte in der öffentlichen Anhörung des FinA am 22.10.2012 !davon berichtet, dass ihnen u.a. auch ein Mafia-Geldwäschefall bekannt ist aus dem Bereich Spielhalle und online Glücksspiel.
Und anhand dieser Deiner Darstellung "aber er sucht sich eine Branche aus in der es keine extra- bzw. exklusiven Steuern gibt"
zeigt es sich sehr schön, wie wenig Du Dich mit dem Steuerrecht auskennst.
VG
Meike |
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zu ad 1: Dir sind anscheinend die Grundregeln unseres Rechtssystems nicht bekannt. Wobei ich ehrlich denke, dass sie Dir bekannt sind, Du diese aber gerne für Deine Argumentation ausblendest.
zu ad 2: DAS ist Dein Beweis für großangelegte Geldwäsche in deutschen Spielhallen? Pfff - albern!
und zum Schluss zum wiederholten mal - kein unser, kein wir, ich bin kein Teil der Automatenwirtschaft. Es nervt langsam!!
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74
01.11.2012 11:00 |
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Meike
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Hallo gelory,
der Löwe braucht nicht "brüllen",
das Rechtssystem ist eindeutig, die AO auch, nur Dir offenbar nicht bekannt.
Die Definition des Geschäftsvorfalls konntest Du ebenso nicht bringen und nun auf "großangelegte" Geldwäsche überzuschwenken,
zeigt wie albern - Zitat Ende - das ständige leugnen und verleumden ist, anstatt sich Problematiken zu stellen und
tatsächliche Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
Aber diese sind von EUCH offenbar nicht gewünscht.
VG
Meike
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75
01.11.2012 15:22 |
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Meike
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Halo zusammen,
anbei ein interessanter Link
http://www.organisierte-kriminalitaet.at...tic/geldwäsche/
Geldwäsche
Ehemalige Novomatic Konzernmitarbeiter berichteten glaubwürdig, dass in Betrieben der Novomatic immer wieder Personen mit Laptop-Computern auf Spielautomaten Zugriff nahmen, und dass in der Folge die bis dahin gespeicherten Umsätze an den Automaten herabgesetzt waren. Unversteuerte Gewinne sollen darüber hinaus über die interne Verrechnung überhöhter Mieten verschleiert bzw. gewaschen worden sein:
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76
06.11.2012 05:23 |
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gelroy
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Zitat: |
Original von Meike
Halo zusammen,
anbei ein interessanter Link
http://www.organisierte-kriminalitaet.at...tic/geldwäsche/
Geldwäsche
Ehemalige Novomatic Konzernmitarbeiter berichteten glaubwürdig, dass in Betrieben der Novomatic immer wieder Personen mit Laptop-Computern auf Spielautomaten Zugriff nahmen, und dass in der Folge die bis dahin gespeicherten Umsätze an den Automaten herabgesetzt waren. Unversteuerte Gewinne sollen darüber hinaus über die interne Verrechnung überhöhter Mieten verschleiert bzw. gewaschen worden sein: |
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Du liest aber schon was Du hier postest?
Da steht genau das Gegenteil von eurem Geldwäschvorwurf drin. Nämlich dass die Umsätze heruntergesetzt wurden.
Der Rest, nämlich die Waschmaschine in der Konzernbuchhaltung, mag sein, ist hier aber wohl nicht von Relevanz. Wie bekannt, traue ich der Firma jedoch einiges zu.
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77
06.11.2012 13:39 |
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lodermulch
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wieso - man kann doch bequem beides machen, rauf ODER runter...
deine geräte machen zu viel einnahmen ?
willst du eine geknackte coolfire2 platine kaufen ?
damit schreiben die jungs dir, bumm! innerhalb von zehn minuten 10.000€ auf den punktespeicher, die dann ausgezahlt werden.
20% an die gang, 80% für dich.
oder hast du hast zuwenig geld im saldo (oder einen haufen schwarzgeld aus der aktion von oben rumliegen) ?
willst du eine coolfire2 sparplatine kaufen?
einmalig 1000€ pro kiste, und deine auszahlquote ist bis auf ca. 15% herunterregelbar.
das ist soooo ein alter hut....die klamotten werden seit 2009 in jeder dönerbude eingesetzt, erzähl hier bloß nicht, du hättest noch nie davon gehört.
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78
06.11.2012 18:32 |
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gelroy
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lodermulch, ganz ruhig und entspannt. Dir kommt der Sabber vor lauter Eifer ja schon zu den Mundwinkeln raus.
Vor lauter Energie in spassige Formulierungen hast Du den Inhalt vernachlässigt und nicht verstanden worum es geht.
Ich erklarere es auch nicht weiter.
Nochmal fuer Dich : Ich betreibe keine Automaten.
Ich lege darueberhinaus auch keinen Wert auf eine Antwort von Dir, Deine Radikalitaet ist mir zutiefst zuwider, ich werde Dir auf jeden Fall nicht mehr antworten.
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79
06.11.2012 23:37 |
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lodermulch
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das "du" in meinem beitrag bezieht sich nicht auf _dich_ persönlich,
sondern ist eine allgemeine form der anrede. die 2. person singular
ist in der geschichte der menschheit schon des öfteren so verwendet worden (beispiele: "uncle sam wants YOU" .... oder auch "willst du viel, spül mit pril")
-
man muss schon ein ganz schöner illiteratovski sein, um sich von so was direkt angesprochen zu fühlen.
dein angebot, nunmehr die klappe zu halten, nehme ich allerdings mit
einem lachenden und einem weinenden auge an:
einerseits ist das resultat (steigendes niveau der beiträge) natürlich
zu begrüßen, andererseits ist es auf die dauer frustrierend,
wenn die verfechter der gegenseite jedesmal wie beleidigte
kleinkinder in der schmollecke verschwinden,
sobald sie argumentativ kein land mehr sehen.
überleg's dir doch einfach noch mal - und fang damit an, uns zu erklären, warum es deiner meinung nach ok ist, die umsätze an geldspielgeräten illegal _herunter_ zu manipulieren?
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80
07.11.2012 00:27 |
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