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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Geldwäsche und Glücksspiel » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Geldwäsche und Glücksspiel 4 Bewertungen - Durchschnitt: 7,754 Bewertungen - Durchschnitt: 7,754 Bewertungen - Durchschnitt: 7,75
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Meike
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Geldwäsche und Glücksspiel

Hallo zusammen,

mit der Überschrift "Geldwäsche und Glücksspiel" hat die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen eine sehr umfassende Anfrage im Landtag Schleswig-Holstein gestellt.

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl...che-17-2073.pdf

Schade, dass die nicht in jedem Landtag gestellt wurde, denn die Fragen sollten auch beim Änderungsstaatsvertrag zum GlüStV gestellt werden und die Schlußbemerkung zur Anfrage

"Es gibt Befürchtungen, dass es im Glücksspielbereich durch die Liberalisierung vermehrt
zu Geldwäsche kommen könnte."

gilt für ganz Deutschland.

VG
Meike
1 07.12.2011 11:04 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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Hallo Meike,

habe verstanden.

Dennoch meine ich, sollte sich jeder hier noch einmal die Fragestellungen sehr genau anschauen. Es ist wirklich schon sehr beeindruckend.

Offensichtlich kennen, wissen und können Politiker mehr, wenn sie in der Opposition sitzen.

Man sollte, nein man muss sich erst einmal die Fragestellungen auf der Zunge zergehen lassen. Deshalb vorsorglich noch einmal öffentlich:


Partei: Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

Zitat:
Vor dem Hintergrund dieser Beschlusslage beantragt die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen: Der Landtag wolle beschließen:

1. Die Landesregierung wird aufgefordert, in der 23. Tagung ergänzend einen mündlichen Bericht zum Bereich Geldwäsche und Glücksspiel abzugeben.

2. Dabei ist insbesondere auf folgende Aspekte einzugehen:

· Wie bewertet die Landesregierung die Behauptung, dass Voraussetzung für eine erfolgreiche Bekämpfung der Geldwäsche ein bundeseinheitliches Gesamtkonzept wäre und dass der Föderalismus in dem Bereich hinderlich sein könnte?

· Wie bewertet die Landesregierung die Zusammenarbeit zwischen den gemäß Geldwäschegesetz Verpflichteten und der nach Landesrecht zuständigen Stelle?

· Wie setzt die Landesregierung die Verpflichtung aus § 16 Abs. 5 in Verbindung mit § 16 Abs. 2 Nr. 9 Geldwäschegesetz um, dass die zuständige Behörde den Verpflichteten regelmäßig aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten und internen Sicherungsmaßnahmen dieses Gesetzes zur Verfügung zu stellen hat?

· Wie schätzt die Landesregierung die Unterwanderung des Online- Sportwettenmarktes durch transnational organisierte Kriminalität – insbesondere für Schleswig-Holstein – ein?

· Wie bewertet die Landesregierung die Forderung, dass Anbieter von Sportwetten und Poker sowie Betreiber von Online-Kasinos und Spielhallen als Verpflichtete in das Geldwäschegesetz aufgenommen werden sollten?

· Wie bewertet die Landesregierung die Forderung, dass die EUKommission geltendes EU-Recht in den Mitgliedsstaaten härter durchsetzen müsste, um die transnational organisierte Kriminalität erfolgreicher zu bekämpfen?

· Wie positioniert sich die Landesregierung zur Umsetzung der geldwäscheund suchtpräventiven Mindestanforderungen des Europäischen Parlaments in der Entschließung zu „Online-Glücksspielen im Binnenmarkt“? Welche Maßnahmen sind in Schleswig-Holstein umgesetzt?

· Wie bewertet die Landesregierung generell, ob in dem durch die Fragen umrissenen Bereich durch das neue Glücksspielgesetz erhöhter Handlungsbedarf auf Schleswig-Holstein zukommen wird?

Begründung: Es gibt Befürchtungen, dass es im Glücksspielbereich durch die Liberalisierung vermehrt zu Geldwäsche kommen könnte.


Man bedenke bitte, das ist nur ein Teil der unklaren Verhältnisse aus dem GSV von SH.

Mal sehen, ob die Selbstherrlichkeit noch lange so weitergehen wird.

Und wie geht die Arp & Kubicki-Show nun wohl weiter?

Gruß
anders
2 07.12.2011 15:50 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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Meike
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Hallo anders,

Du musst Dir doch nur anschauen, wer zu Expertenanhörungen im Bundestag oder in Landtagen eingeladen wird, bzw. wer zu Stellungnahmen aufgefordert wird.

Als Beispiel siehe Anhänge und dann schau mal genau nach und hinterfrage.

- Lobbyvertreter Sicherheit & Ordnung:
Wie viele spezialisierte Kommunalbeamte findest Du?
Wie viele spezialisierte Finanzbeamte findest Du?
Wie viele spezialisierte Kriminalbeamte der Länder findest Du?

- Lobbyvertreter Glücksspielwirtschaft
Wie viele Anbieter von legalen und illegalen Glücksspielen findest Du?

- Lobbyvertreter Spielsuchtprävention
Wie viele Lobbyvertreter der Spielsuchtprävention findest Du?

-Lobbyvertreter "Destinatäre", d.h. anderweitig Begünstigte
Wie viele Vertreter von "Forschungseinrichtungen" findest Du?
Wie viele Vertreter von Einrichtungen, die durch Abgaben der Glücksspielwirtschaft begünstigt sind, findest Du?


Was Politiker alles wissen, ist sicherlich sehr unterschiedlich.

Man sollte den Volksverteren aber die Möglichkeit bieten, sich umfassend zu informieren und das beginnt bei der Auswahl der Experten in Anhörungen und bei Stellungnahmen.

Alle sollen wissen, dass Sie aktuell am Ausverkauf der Inneren Sicherheit beteiligt sind.

Keiner soll hinterher sagen "Ach, wenn ich das vorher gewusst hätte."


VG
Meike

Dateianhänge:
pdf Wer_wird_angehört.pdf (159,28 KB, 570 mal heruntergeladen)
pdf Wer-darf_sprechen.pdf (256,06 KB, 742 mal heruntergeladen)
3 08.12.2011 07:00 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Meike,

vielen Dank für die umfangreiche Ausführung und Zusammenfassung.

Ich glaube es ist in Bezug auf die Sicherheit und den Verbraucherschutz in jeglicher Form des Glücksspiels schon 5 nach 12!

Wenn man sich die Anfrage der Bündnis 90/Grüne an den Landtag ansieht, sieht man doch, dass schon erhebliche Kenntnisse vorhanden sind, umso enttäuschter aber ist man, wenn man dann die Ergebnisse aus diesem „Zirkus“ zur Kenntnis nehmen muss.

Es handelt sich dabei um die Vernichtung von Volkseigentum in allerhöchster Form.

Um das zu erreichen muss nun wirklich keiner mehr wählen gehen. Denn wer wählt, sichert nur einer ganz kleinen Couleur im Ergebnis eine höhere Rente.

Nach den vorliegenden Ergebnissen, ist für mich endgültig und klar, dass wir grundsätzlich auf Volksentscheide beharrten müssen. Und zwar schon sehr frühzeitig, z. B. ab 5.000.000,00 €.

Überrascht oder auch nicht wirst Du sein, wenn das Thema unter: Sportwetten ohne gesicherten deutschen Verbraucherschutz? weiter fortgeführt wird.

Gruß
anders
4 08.12.2011 08:15 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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Also dass mit der Geldwäsche hat der Arp noch mal klären lassen.

Ergebnis für SH:
Auf Grundlage einer Studie des Instituts für Therapieforschung (IFT) aus dem Dezember 2010 geht im Hinblick auf Geldwäsche nach Einschätzung der Bundesregierung von gewerblichen Spielhallen kein spezifisches Gefahrenpotential aus.

Dies wurde nun nochmals durch die vom MJGI befragten Staatsanwaltschaften für Schleswig-Holstein bestätigt.
Es gibt keine Verfahren! Weder zu Spielhallen, noch zu Spielcasinos noch zu Wetten oder Ähnlichem.
Darüber hinaus ist es Bundeshoheit, weitere Regeln für die Betreiber von Glücksspielautomaten aufzustellen, um Geldwäsche zu erschweren.


Anmerkung:
Recht lustig finde ich den rot unterlegten Satz.
Erinnert mich an die uralte Geschichte mit § 1 und § 2ff.

§ 1
Ich habe immer RECHT.
§ 2 ff.
Wenn ich mal nicht RECHT haben sollte, tritt automatisch § 1 in Kraft.



Um noch einmal klar und deutlich darauf hinzuweisen, Mister ARP:
Bloß weil es keine Verfahren gibt, bedeutet das noch lange nicht, dass es keine Geldwäsche in diesem Bereich gibt!

Weiter meint er, dass Steuerhinterziehung mit seinem neuen Gesetz schwieriger wird.
Er zählt auf, wer jetzt die Arbeit gemeinschaftlich stemmen kann.
Folgende Behörden werden dann in dieser PM aufgezählt:

Zitat on
Steuerhinterziehung wird so schwieriger.
Die Grundlagen sind gelegt, dass die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe (GFG) von Bundeskriminalamt (BKA) und Zollkriminalamt (ZKA), die national mit den Polizeidienststellen der Länder und den örtlich zuständigen Behörden des Zollfahndungsdienstes und den Hauptzollämtern sowie den jeweils zuständigen ermittlungsführenden Staatsanwaltschaften zusammen ihrer Arbeit noch effizienter nachkommen können werden.
Zitat off


Also mal ganz deutlich, Mister Arp:
Bei Steuerhinterziehung fällt mir immer spontan als zuständige Behörde die Steuerfahndung ein.
Warum finde ich die nicht in der vg. Auflistung???


Hier geht es dann zu der PM

Grüße

__________________
gmg
5 19.12.2011 08:58 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Zitat:
Jörn Arp zu Top 40 und 70: Unser Glücksspielgesetz schafft die Voraussetzung für die Bekämpfung von Geldwäsche

Veröffentlicht am 16.12.2011 16:22 Uhr

CDU und FDP haben das Justizministerium zur Novembertagung aufgefordert, einen Bericht zur Geldwäsche und zum Glücksspiel vorzulegen. Ich danke Innenminister Schlie für den Bericht in Vertretung von Herrn Schmalfuß.

Auf Grundlage einer Studie des Instituts für Therapieforschung (IFT) aus dem Dezember 2010 geht im Hinblick auf Geldwäsche nach Einschätzung der Bundesregierung von gewerblichen Spielhallen kein spezifisches Gefahrenpotential aus.

Dies wurde nun nochmals durch die vom MJGI befragten Staatsanwaltschaften für Schleswig-Holstein bestätigt. Es gibt keine Verfahren! Weder zu Spielhallen, noch zu Spielcasinos noch zu Wetten oder Ähnlichem. Darüber hinaus ist es Bundeshoheit, weitere Regeln für die Betreiber von Glücksspielautomaten aufzustellen, um Geldwäsche zu erschweren.

Anders die Situation im Glücksspielmarkt: Wir haben gehört, dass im internationalen Online-Sportwettenmarkt, Online-Pokermarkt und in Online-Casinos leicht Geldwäsche möglich ist. Durch unser Glückspielgesetz haben wir Leitplanken für den Glückspielmarkt gesetzt, die neben den normalen Wettanbietern auch das Online-Spiel umfassen. Unter anderem werden 540000 deutsche Online-Pokerspieler mit einem Jahresumsatz von 264 Millionen Euro so erfasst und aus dem Graumarkt geholt. Durch unser Lizenzierungsverfahren müssen sich die Sportwettenanbieter auch im Online-Geschäft unserer neuen Landesregelung, und damit dem Geldwäschegesetz unterwerfen.

Weiter unter: http://www.isa-casinos.de/gaming/articles/34661.html


Warum macht man Gesetze, wenn keine Maßnahmen notwendig sind?

Diese Äußerungen zeigen die wirklichen Zusammenhänge zwischen Arp, Kubicki & Co und ihren persönlichen und künftigen Partnern.

Demnach haben offensichtlich alle Politiker jahrelang bewusst gelogen!

Warum wurden Spielhallen immer wieder vorrangig mit Schwarzgeld und Geldwäsche in Verbindung gebracht und diskriminiert?

Warum haben alle diesen den Unfug nachgeplappert.

Wo bleiben die Entschuldigungen?

Gruß
anders
6 19.12.2011 10:54 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
Meike
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Hallo gmg,

da musste doch nun jeder mit Fachverstand herzhaft lachen, wenn dies tatsächlich die Antwort gewesen sein soll. - Gibt es die denn auch schriftlich?-

Noch einmal zur Erinnerung - ich hatte bei der Bundesfachtagung dazu bereits etwas gesagt - wer denn überhaupt Aufsichtsbehörde des sogenannten Nichtfinanzsektors ist.

Und wenn man das IM als Aufsichtsbehörde nach GWG für die Spielbanken beruft, die Ordnungsbehörden für den restlichen Nichtfinanzsektor (ohne entsprechende Personal- und Sachaustattung) und der Glücksspielbereich in Spielhallen, bei konzessionierten Buchmachern, bei Lotto, bei online-Glücksspiel usw. gar keiner Aufsichtsbehörde zugeordente wurde, geschweige denn Ermittlungs- und Aufsichtsstrukturen geschaffen wurden, dann muss man sich doch nicht ernsthaft über mangelnde Anzeigenerstattungen wundern, oder.

Es ist schon sonderbar. Offenbar sind in SH die Linken, die wahren Konservativen. - siehe Landtagsrede -


VG
Meike

Dateianhänge:
pdf Umsetzung_GWG_umdruck_17_1897.pdf (110,42 KB, 362 mal heruntergeladen)
pdf Landtagsrede_Linke.pdf (216,09 KB, 224 mal heruntergeladen)
7 20.12.2011 08:28 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Meike
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Dank der Anfrage der CDU NRW habe ich nun endlich das Gesetz verstanden

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dok.../MMD15-3812.pdf

........"Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2011 das Gesetzt zur Optimierung der Geldwäsche beschlossen.........."


Das wird sicherlich gelingen.

Vor allem, da man so nette Kleinigkeiten eingebaut hat, die nicht nur das Konnexitätsprinzip durchbrechen, sondern die Aufsichtsbehörden nun in ständig Erklärungsnot bringen werden.





http://www.bundesrat.de/cln_235/SharedDo....pdf/784-11.pdf



§ 16 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

…….

bb) Nach Satz 3 werden die folgenden Sätze eingefügt:

„Für Maßnahmen und Anordnungen nach dieser Vorschrift kann die zuständige

Behörde nach Absatz 2 Nummer 9 zur Deckung des Verwaltungsaufwands Kosten

(Gebühren und Auslagen) erheben."
8 20.01.2012 08:19 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Also wenn es auch nicht direkt exakt zur Themenüberschrift passt so wundere ich mich doch das das mit Abstand größte deutsche Schwarzgeldgewerbe nämlich die Bordelbranche und alle unmittelbar daran anhängeden Gastronomischen Betriebe hier niemand von unseren zuständigen Finanz und Strafbehörden auf dem Radar hat.

Versucht man hier mal zu recherchieren wie hoch überhaupt das Umsatzvolumen der Branche ist, wie hoch prozentuall überhaupt die ca. 600.000 Prostituierten und die Etablisemants steuerlich erfasst sind, dann fällt man doch angesichts ehr putziger Versuche einzelner Kommunen hier mit 30,-€ Kopfgeldsteuer pro tätiger Dame und Tag so etwas wie ein Steueraufkommen zu erzielen aus allen Wolken.

Geschätzt 1-2 Millionen Männer die tag täglich sich mal diese Art der Entspannung gönnen mit sicherlich minimum 50,- bis 100,-€ pro Besuch ergeben ein unfassbares Schwarzgeldvolumen was hier im laufe eines Jahres steuerfrei angehäuft wird.

Genau Erfassungen gibt es ja hier nicht, weil es auch sehr schwierig sein dürfte sich überhaupt mit der osteuropäschen Klientel hier mal so richtig zu befassen.

Da bräuchte man ja dann wahrscheinlich militärische Kräfte um sich hier durchzusetzen.

Ich wenn die spärlichen Infos stimmen dann ist ja das Steueraufkommen aus der Branche ja kaum der Rede Wert bei Einnahmen von sicherlich weit über hundert Milliarden Euro pro Jahr.

Mal abgesehen das hier mit modernem Menschenhandel und Sklaverei gearbeitet wird.

Aber offensichtlich gibt es hier innerhalb der Öffentlichkeit und der Politik Konsens die Brache einfach mal schön in Ruhe ihr Geld verdienen zu lassen.

Staatsfeind Nr. 1 ist ja im Moment die Automatenbranche...Augenzwinkern
9 20.01.2012 09:37 Edu1 ist offline Beiträge von Edu1 suchen
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Dein Beitrag ist absolut Offtopic.
Diese Einschätzung teile ich mit Dir, Edu1.

Trotzdem gibt es zu diesem angesprochenen Bereich unter dem Stichwort Düsseldorfer Verfahren entsprechend nachlesbare Informationen über die Versuche der Verwaltung, auch in diesem Bereich tätig zu werden.

Grüße

__________________
gmg
10 20.01.2012 11:16 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Ein interessanter Beitrag:

Gefunden unter: http://www.zdf.de/ZDFmediathek/#/beitrag...-in-Spielhallen

Ich hoffe, dass der nicht schon irgendwo untergebracht ist.
11 20.01.2012 20:45 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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Hallo zusammen,

aufgrund der mir nun vorliegenden Antwort der EU Kommission, ist klar festzustellen, dass die Kommission sich im Rahmen des Notifizierungsverfahrens nicht um die Gesamtschau kümmert, sondern

Zitat:
"Im Rahmen des Notifizierungsverfahrens analysiert die Kommission den notifizierten Text darauf hin, ob die geplante Maßnahme Elemente enthält, die den freien Verkehr von Dienstleistungen oder die Niederlassungsfreiheit der Betreiber im Rahmen des Binnenmarktes beeinträchtigen könnten. Eine darüber hinausgehende Bewertung der Gesetzesentwürfe findet nicht statt."


VG
Meike
12 28.01.2012 06:42 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo zusammen,

anbei die Stellungnahme des LKA Schleswig-Holstein, in dem ganz klar die Gefahren der Geldwäsche in konzessionierten Spielhallen
dargelegt wurde.

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl...uck-17-3592.pdf

Zitat:
"Nach polzeilicher Kenntnis sind Spielautomaten zum Teil gar nicht mit Mechanismen ausgestattet, die den Gelddurchfluss dokumentieren bzw. sind diese Mechanismen leicht zu manipulieren."


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13 10.02.2012 16:46 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike
"Nach polzeilicher Kenntnis sind Spielautomaten zum Teil gar nicht mit Mechanismen ausgestattet, die den Gelddurchfluss dokumentieren bzw. sind diese Mechanismen leicht zu manipulieren."


…Ähnliches gilt für die Lotto-Annahmestellen in Hessen. Dort können sich anonyme Subjekte - bereits seit 2004, bis zu 5 000 € in die Hand „drücken“ lassen, ohne den Namen oder die Adresse angeben zu müssen.

Stresstest – „Großraum Krefeld“

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14 10.02.2012 17:42 Stresstest ist offline E-Mail an Stresstest senden Beiträge von Stresstest suchen
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naja, zwischen

"in dem ganz klar die Gefahren der Geldwäsche in konzessionierten Spielhallen
dargelegt wurde."

und dem zitierten einen Satz ist dann doch noch ein gehöriger Unterschied. Augen rollen Augen rollen Augen rollen
15 10.02.2012 17:43 gelroy ist offline E-Mail an gelroy senden Beiträge von gelroy suchen
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Zitat:
Original von gelroy
naja, zwischen

"in dem ganz klar die Gefahren der Geldwäsche in konzessionierten Spielhallen
dargelegt wurde."

und dem zitierten einen Satz ist dann doch noch ein gehöriger Unterschied. Augen rollen Augen rollen Augen rollen


So "gehörig" ist der Unterschied doch nicht. Derselben Meinung scheint auch die Europäische Kommission zu sein. Ende 2006 schickte ich eine Anfrage nach Brüssel, weil WestLotto große Schwierigkeiten hatte mir plausibel zu erklären, warum im Juli 2005 - kurz nach der Einführung des Kenospiels in NRW, die Barauszahlungsgrenze für Gewinne plötzlich von 2000 auf 500 € herabgestzt wurde. Am 15.01.2007 schrieb mir Herr Jean Bergevin von der General Direktion Binnenmarkt und Dienstleistungen der EU zurück, dass – Zitat:

„…Die Auflage, dass Gewinne über 500 EUR nur ausgezahlt werden, wenn Name, Bankkonto und Adresse angegeben werden, ergibt sich wahrscheinlich aus den Rechtsvorschriften zur Vorbeugung von Geldwäsche…“ – Zitat Ende.

Stresstest - "Großraum Krefeld"

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16 10.02.2012 18:17 Stresstest ist offline E-Mail an Stresstest senden Beiträge von Stresstest suchen
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Zitat:
Original von Stresstest
Zitat:
Original von gelroy
naja, zwischen

"in dem ganz klar die Gefahren der Geldwäsche in konzessionierten Spielhallen
dargelegt wurde."

und dem zitierten einen Satz ist dann doch noch ein gehöriger Unterschied. Augen rollen Augen rollen Augen rollen


So "gehörig" ist der Unterschied doch nicht. Derselben Meinung scheint auch die Europäische Kommission zu sein. Ende 2006 schickte ich eine Anfrage nach Brüssel, weil WestLotto große Schwierigkeiten hatte mir plausibel zu erklären, warum im Juli 2005 - kurz nach der Einführung des Kenospiels in NRW, die Barauszahlungsgrenze für Gewinne plötzlich von 2000 auf 500 € herabgestzt wurde. Am 15.01.2007 schrieb mir Herr Jean Bergevin von der General Direktion Binnenmarkt und Dienstleistungen der EU zurück, dass – Zitat:

„…Die Auflage, dass Gewinne über 500 EUR nur ausgezahlt werden, wenn Name, Bankkonto und Adresse angegeben werden, ergibt sich wahrscheinlich aus den Rechtsvorschriften zur Vorbeugung von Geldwäsche…“ – Zitat Ende.

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Kopfkratz Kopfkratz

Was hat diese Antwort inklusive Zitat mit meinem Beitrag zu tun?

Meine Aussage war, dass man wohl etwas mehr benötigt als einen (Anzahl 1) Satz, um so etwas umfangreiches wie Geldwäsche "ganz klar" ... "darzulegen".

Nicht mehr und nicht weniger.
17 10.02.2012 22:34 gelroy ist offline E-Mail an gelroy senden Beiträge von gelroy suchen
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Hallo Gelroy,

die Frage, auf die das LKA Schleswig-Holstein geantwortet hatte, lautete
"Sehen Sie die Gefahr der Geldwäsche?"

Diese Frage wurde mit 2 Sätzen in 7 Zeilen für jedermann nachlesbar ganz klar beantwortet und dargelegt.


Es heißt darin, dass die Gefahr "vielmehr bei Betreibern, die ihr Gewerbe für kriminelle Machenschaften bereitstellen" besteht.

Und warum so etwas möglich ist, wurde dann auch erläutert, nämlich weil

"Nach polzeilicher Kenntnis sind Spielautomaten zum Teil gar nicht mit Mechanismen ausgestattet, die den Gelddurchfluss dokumentieren bzw. sind diese Mechanismen leicht zu manipulieren."

So hatte es nun das LKA Schleswig-Holstein auch für Politiker, die sich nicht so sehr damit auskennen, einfach verständlich, klar dargelegt und es wurde so über das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein als Stellungnahme dem Landtag vorgelegt.



Und was Stresstest hier eingefügt hatte, ist absolut zutreffend zum Thema,
denn die Automatenwirtschaft verschweigt immer gerne die Spitzengewinnmöglichkeiten.

- die Profis können hier leicht die aktuellen "Dank der AktionGames" berechnen -


Da sind immer, bei jedem von der PTB zugelassenen Glücksspielautomaten, weit über 500,-€ Gewinnmöglichkeiten vorhanden.


Hallo Stresstest,

vielen Dank für die Info. Das ist wirklich sehr aufschlußreich.

VG
Meike
18 11.02.2012 07:15 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Meike
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Hallo zusammen,

anbei der link zu einem sehr interessanten Artikel in der Financial Times Deutschland

http://www.ftd.de/politik/international/...d/60165066.html

.........."Hinzu kommen die Spielhallen, allein in Berlin gibt es über 400, die meisten davon in russischer Hand. "Jeder weiß, dass da Geld gewaschen wird", sagt Kripo-Chef Küch."....................


VG
Meike
19 11.02.2012 17:29 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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http://www.derwesten.de/staedte/witten/z...-id6335718.html
10.02.2012
……….Die umsatzstarken Spielhallen und Wettbüros aber sind dafür bekannt, dass sie jede Miete zahlen, wenn nur der Standort stimmt……………………
„Probleme mit Kriminaldelikten
Eine Arbeitsgruppe aus Stadt, IHK, Polizei und der Sucht- und Drogenhilfe der Diakonie will die Problematik im Auge behalten, denn der Masterplan Vergnügungsstätten kennt das volle Programm: „Neben der Suchtgefahr treten im Umfeld von Einrichtungen im Glücksspielbereich häufig vermehrte Probleme mit Kriminaldelikten auf, was auch von der Polizei Witten im Rahmen der Arbeitsgruppe bestätigt wurde - Geldwäsche-Verdachtsfälle, Beschaffungskriminalität, Verabreden von Verbrechen in anonymer Atmosphäre, Hehlerei.“
20 16.02.2012 14:23 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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