Geldwäsche und Glücksspiel    |
Meike
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Hallo zusammen,
für alle, die die aktuellen Empfehlungen der FATF, speziell auch zum Bereich des Glücksspiels nachlesen wollen, hier der link
http://www.fatf-gafi.org/dataoecd/49/29/49684543.pdf
Nun auch für alle nachlesbar, dass das GWG mal wieder novelliert werden muss.
VG
Meike
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41
07.03.2012 17:09 |
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Solon
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KARO
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Die Argumente gegen die Automaten reichen wohl nicht mehr , jetzt muss die Geldwäsche herhalten
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42
07.03.2012 20:02 |
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Solon
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Meike
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Hallo Karo,
Gruß an alle, die zu den angeblich 5000 gehören,
warum glaubt Ihr, dass Euer Gewerbezweig Privilegien erhalten sollte und nicht genauso zu behandeln ist, wie jeder andere auch?
Wenn Ihr die Ausführungen der FATF durchlest, werdet Ihr feststellen, dass diese alle gleich behandeln. - Und so gehört es sich auch.
Und was mich besonders gefreut hat, war, dass die FATF nun für alle gut nachlesbar auch die online casinos wörtlich nannte.
VG
Meike
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43
08.03.2012 04:59 |
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Meike
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Hallo zusammen,
nach dem Bericht der FATF macht die EU nun "zügig" weiter.
Mafia: Sonderausschuss zur Bekämpfung organisierten Verbrechens in der EU
Plenartagung Justizielle Zusammenarbeit − 14-03-2012 - 15:52
Das Parlament setzte am Mittwoch einen Sonderausschuss ein, der gegen organisiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche in der EU ermitteln soll. Er hat ein Jahr lang Zeit, um die Unterwanderung von Wirtschaft, öffentlicher Verwaltung und Finanzsystemen durch organisiertes Verbrechen und Mafia-Banden in EU-Ländern zu untersuchen und Lösungsstrategien zu entwickeln.
Zu den größten Gefahren, die von kriminellen, in der EU agierenden Vereinigungen ausgehen, zählen die Veruntreuung öffentlicher Gelder, die Durchdringung des öffentlichen Sektors und die Ausweitung des Schadens auf die legale Wirtschaftstätigkeit und das Finanzsystem der betroffenen Länder.
Der Ausschuss soll in dem ihm zugestandenen Zeitrahmen das Ausmaß der Einflussnahme des organisierten Verbrechens auf die europäische Wirtschaft und Gesellschaft prüfen. In einem zweiten Schritt wird er Empfehlungen für Gesetzesvorlagen und andere Lösungsansätze zur Bekämpfung organisierten Verbrechens formulieren, die diese Bedrohung auf internationaler, nationaler und europäischer Ebene angehen.
Die Entscheidung zur Gründung des Sonderausschusses wurde per Handzeichen angenommen.
Sonia Alfano (ALDE, IT), die Berichterstatterin des Parlaments über den Kampf gegen organisiertes Verbrechen, ließ verlauten: "Die Einrichtung eines Anti-Mafia-Ausschusses im EU-Parlament symbolisiert einen Wendepunkt in der Geschichte der EU-Politik. Endlich sendet Europa eine klare Botschaft an kriminelle Organisationen und Gangs, die lautet: Die Institutionen lassen sich von organisiertem Verbrechen nicht einschüchtern."
EU-Parlamentarier wollen Richter, Opfer, Institutionen und Vertreter der Zivilgesellschaft anhören
Es besteht die Möglichkeit, das auf zunächst ein Jahr befristete Mandat einmal zu verlängern. Der Ausschuss ist befähigt, gemeinsam mit der EU und nationalen Institutionen weltweit Anhörungen einzuberufen. Des Weiteren steht es ihm frei, sich jeweils vor Ort ein Bild über die Lage zu verschaffen.
EU-Parlamentarier können Vertreter aus Unternehmen, Zivilgesellschaft und Opferverbänden sowie Amtsträger wie etwa Richter einladen, die täglich mit dem Kampf gegen organisiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche konfrontiert sind.
Weiteres Vorgehen
Das Parlament stimmt über die Zusammensetzung des Ausschusses am 28. und 29.3. in Brüssel ab. Der Sonderausschuss nimmt seine Tätigkeit Ende April diesen Jahres auf.
REF : 20120314IPR40749
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45
16.03.2012 06:39 |
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gmg
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Es gibt wieder Neuigkeiten aus "Europa"...
Zitat on
Kommission modernisiert Anti-Geldwäscheregeln
Um neue Bedrohungen durch Geldwäsche zu bekämpfen, will die EU-Kommission noch in diesem Herbst einen Vorschlag für eine neue Geldwäscherichtlinie vorlegen. Das kündigte sie heute in einem Bericht zum Stand der Umsetzung der derzeitigen Richtlinie an.
Binnenmarktkommissar Michel Barnier sagte: "Wir wollen dafür sorgen, dass das europäische System angemessen auf die sich wandelnden Bedrohungen durch Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung reagiert. Der Einfallsreichtum der Kriminellen bei der Nutzung von Gesetzeslücken kennt keine Grenzen. Unser Ziel sind klare und verhältnismäßige Bestimmungen, die den Binnenmarkt schützen, ohne die Marktteilnehmer übermäßig zu belasten."
Die sich ständig wandelnden Bedrohungen im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung machen eine regelmäßige Überprüfung des bestehenden Rechtsrahmens notwendig. Der Bericht gelangt generell zu dem Schluss, dass der bestehende Rahmen gut zu funktionieren scheint. Allerdings seien gewisse Änderungen notwendig, um auf die sich wandelnden Bedrohungen zu reagieren. Dazu gehören eine Ausweitung des Geltungsbereichs der Vorschriften um beispielsweise den Glückspielsektor und Steuervergehen besser einzubeziehen und genauere Sorgfaltspflichten der Banken gegenüber Kunden.
Quelle: EU-Aktuell vom 11.04.2012
gefunden beim BA Berlin unter News vom 11. 04. 2012
Grüße
__________________ gmg
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46
11.04.2012 14:59 |
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pumuckelIV
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Hallo gmg
... ist ja wirklich erstaunlich was die Bürokraten wieder so "aushecken"
so neue Strategien, Gesetzesvorlagen, Geldwäscherichtlinien usw. usw
aber haben die in Brüssel auch mal dran gedacht, wer denn hier ermitteln
und vollziehen soll..???????... es fehlen doch überall Mitarbeiter
(Meike kennt bereits das Problem, schweigt aber besser....)
Die Erfolge bei der Bekämpfung sind nicht der "Rede wert"
ich glaube so wird das nix mit der Bekämpfung der TOK....
ich glaube auch die Experten in Berlin und in Brüssel leben
nach Bankenrettung und Bankenflutung in einem
Praralleluniversum und merken überhaupt nichts mehr....
Die billigste Lösung ist die mit den Fähnchen.....
Ich glaube hier überhaupt nix mehr...
__________________ debra
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47
11.04.2012 16:28 |
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räubertochter

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48
12.04.2012 08:46 |
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pumuckelIV
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Moin
hier haben wir es also ganz genau:
Jörg Ziercke, Präsident des BKA:
2010 wurden etwa 170 Mio.€ Vermögen gesichert.
Diese Zahl sei - und nun kommt es - im internationalen Vergleich
"sehr gering".
Sogar, man staune, Italien ist hier erheblich erfolgreicher (1,2 Mrd.€) !!!!
Ein Jahr davor waren es sogar nur 113 Mio.€!
Nachzulesen: BKA Organisierte Kriminalität Bundeslagebild 2010 / 20009
oder hier:
http://www.handelsblatt.com/handelsblatt...ch/6498616.html
Also wieder mal der Beweis:
Im Bereich der Organisierten Kriminalität / Geldwäsche keine nennenswerten Erfolge.
Man fragt sich also: Was ist hier los in Deutschland?????
Deutschland hat hier also erhebliche Defizite!!!
So stehen also unsere Ermittler vor "bestimmten" Spielotheken und schauen zu....
und weiter passiert hier seit Jahrzehnten nix!!!!
Ich frage mich auch was EU-Richtlinien bringen sollen, außer Bürokratie???
Es wird auch viel über Enquete-Kommissionen gesprochen... was sollen die
hervorbringen???
Etwa dass in Afghanistan, dort wo deutsche Soldaten Dienst schieben, wo deutsche Soldaten gestorben sind, wo der deutsche Steuerzahler mit fast 20 Mrd.€ dabei ist, 95 % der Heroinweltproduktion beheimatet ist...alles für den europäischen, für den deutschen Markt!
Frage: Wer baut dort an? Warum werden diese Felder nicht abgefackelt?
Die Lieferwege laufen über Moskau - Berlin.
Frage: Welche Gruppen dominieren den Heroinmarkt in Berlin?
Ach ja, ich vergaß: Zu den laufenden Ermittlungen kann man keine Auskünfte geben...alles Plattituden!
Es gibt einfach keine Ergebnisse!!!
Munter bleiben
__________________ debra
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49
13.04.2012 13:31 |
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Meike
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Hallo Pumuckel,
hallo zusammen,
man muss immer schauen, wie gut sind die Entscheidungsträger, welches "Handwerkzeug" wird der Exekutive an die Hand gegeben.
Meine ganz persönliche Meinung zur EU-Kommission steht, nachdem man mir schriftlich mitgteilt hatte, dass das Glücksspielgesetz Schleswig-Holstein angeblich
Zitat:
"..terrestrische Spielbanken nicht regelt und Kasino- und Pokerspiele im Internet ausdrücklich verbietet."
Nachdem ich der EU-Kommission anhand des bei Ihnen eingereichten Gesetzestextes nachgewiesen hatte, dass sie in dieser und anderer Behauptungen irrte, bedankte man sich freundlich für meine Erläuterungen und teilte dann mit
Zitat:
"..Hieraus ergibt sich jedoch keine neue Beurteilung des Vorgangs."
Was will man also von dieser EU-Kommission erwarten?
VG
Meike
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50
14.04.2012 04:02 |
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pumuckelIV
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hallo
ach ja, ich wollte ja noch was zu dem "Marktgeschehen" sagen:
Stichwort "Importierte Kriminalität" am Beispiel der libanesich-kurdischen
Szene: Guckst du da:
http://harte-zeit.de/wp-content/uploads/...alit%C3%A4t.pdf
Übrigens den Tipp hab ich von einer Richterin...
Also die Politik baut Sch... , Versäumnisse bei der Integration und
Asylpolitik usw....
soziale Brennpunkte mit hohem Migrationshintergrund... hohe
Transfereinkommensanteile usw. usw....
Die Jugendämter sind schon seit Jahren überfordert, die Strafverfolgung
versucht zu "reparieren" oder zu "löschen", kämpft aber vergeblich ... und
dann wie überall:
Stellenstreichungen, ein katastrophal verschulderter Senat in Berlin
und wir reden hier über EU-Kommissionen, über Prof. Feltes, über
Daddelgeräte.... Pillepalle
Gruß
__________________ debra
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14.04.2012 14:19 |
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Meike
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Hallo Pumuckel,
was das aktuelle "Marktgeschehen" mit diesem Bericht des LKA Berlin aus Januar 2003 zu tun hat, erschließt sich mir nicht.
Hallo zusammen,
aktuell haben wir es maßgeblich im Bereich des Glücksspiels und der Geldwäsche mit Entscheidungen zu tun, die von der Europäischen Kommission aus gesteuert werden.
Diese schlagen komplett durch bis in jede Ordnungsverfügung der einzelnen Kommune.
Daher schrieb ich nun auch monatelang mit der Europäischen Kommission, da ich dahinter kommen wollte, wer fällt mit welchem Hintergrund die Entscheidungen, die mich in meiner Arbeit tagtäglich belasten.
Das Ergebnis war erschreckend.
Und wenn man dieses Ergebnis zum Bereich des Glücksspiels und der Geldwäsche nun auch auf kommunale (gewerberechtliche) Ebene hin betrachtet, muss man hinzufügen, dass in einigen Bundesländern (z.B. Schleswig-Holstein und Niedersachen)
sich die Kommunen sogar als Aufsichtsbehörden nach Geldwäschegesetz "versuchen" müssen
- anders kann man es nicht formulieren, denn neue Aufgaben erfordern eigentlich entsprechendes Personal und Ausbildung, aber das gibt es nicht entsprechend-
Und wenn es dann heißt auf Geldwäschetagungen "Deutschland ein Paradies für Geldwäscher", dann muss man sich nicht wundern, denn da wird enorm viel dran getan, um diesen Status zu erlangen und zu erhalten.
VG
Meike
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52
15.04.2012 08:17 |
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gmg
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Hallo Meike,
was sagt zu dem Thema "Geldwäsche in Spielhallen" das bayerische Staatsministeriums des Innern?
Das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention vom 22. Dezember 2011 (BGBl S. 2959) sieht eine Erweiterungdes Kreises der nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten um die Spielhallen nicht vor. Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist nicht ersichtlich, dass die zur Umsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben und der FATF Empfehlungen im Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention getroffenen Regelungen unzureichend wären.
Während es in Spielbanken keine Einsatzlimits gibt, sind bei Geldspielgeräten in Spielhallen der Höchsteinsatz (0,20 Euro) und der Höchstgewinn (2,00 Euro) pro Spiel begrenzt (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Spielverordnung – SpielVO); bei einer Mindestspieldauer von fünf Sekunden ergibt sich ein maximal rechnerischer Verlust von 144,00 Euro (zulässiger kurzfristiger Höchstverlust: 80,00 Euro, § 13 Abs. 1 Nr. 3 SpielVO) sowie ein maximal rechnerischer Gewinn von 1.440,00 Euro, der aber nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 SpielVO auf 500,00 Euro maximaler Gewinn pro Stunde gedeckelt ist. Schon aufgrund der langen Spieldauer, die erforderlich ist, um höhere Geldbeträge in ein gewerbliches Geldspielgerät einzugeben, erscheint es unattraktiv, private Spielhallen zur Geldwäsche zu benutzen.
Weiterhin wirft jede Identifizierung und Speicherung von Kundendaten auch datenschutzrechtliche Probleme auf. Angesichts der geringen Attraktivität von Spielhallen für Geldwäschezwecke sollte eine sorgfältige Abwägung zwischen einem für das Aufspüren von Geldwäsche nicht bedeutenden Informationsgewinn und denkbaren Datenmissbrauchsfällen vorgenommen werden...
Entnommen aus Drs. 16/11763 (anbei)..
Also alles o. K. ???
Selig sind die "NICHT WISSENDEN".....
Grüße
Dateianhang: |
16_11763.pdf (190,24 KB, 652 mal heruntergeladen)
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__________________ gmg
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53
20.04.2012 11:29 |
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Meike
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Hallo gmg,
warum man in Spielhallen datenschutzrechtliche Probleme hat, aber beim Juwelier, Autoverkäufer etc. nicht, erschließt sich nicht!
Ich habe es mir angewöhnt, immer bei den Menschen die angeblich "datenschutzrechtliche Probleme" haben, nach den genauen § zu fragen. Danach war dann immer Ruhe.
Nun die Antwort zeigt sehr schön, dass das grundlegende Problem in Bayern gar nicht bekannt ist. Und leider auch mal wieder der §261 StGB nicht.
Irgendwie denken einige Menschen bei Geldwäsche immer, dass da jemand Umtauschvorgänge vornimmt und dann hinterher rufen kann "Hab ich beim Glücksspiel gewonnen".
Zum Nachlesen für alle
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__261.html
Bei einer derartigen Antwort ist davon auszugehen, dass man in Bayern auch keinerlei Erkenntnisse zum Verdacht der Geldwäsche in Spielhallen z.B. erhalten hat, denn wie soll man daran kommen?
z.B. über ein bei einem Fachsachbearbeiter anrufendes Stadtsteueramt, weil dort einem Mitarbeiter im Rahmen der Veranlagung zur Vergnügungssteuer (und die gibt es in Bayern nun mal nicht) ein Unternehmen und dessen eingereichten "Streifen" komisch vorkamen?
VG
Meike
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54
21.04.2012 07:39 |
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KARO
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Hallo , Meike , pumuckelTV , Beobachter , u.s.w .
packt das Übel an der Wurzel und fordert einfach das Verbot aller Sportarten
auf die auch gewettet werden kann , wie Fussball u.s.w , natürlich auch alle sonstigen Glücksspiele wie Lotto , Spielbanken , Spielhallen , Lotterien und was es sonst noch so gibt , gebt euch einen Ruck und lasst Euer Visier runter ,
nur das wäre konsequent .
Viel Glück dabei .
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55
21.04.2012 12:48 |
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lodermulch
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oh, wie witzig - kindergarten-polemik!
da simmer dabei, das is priii-iima....
ich bin gegen den krieg, lasse mein visier runter und fordere :
- das verbot von stahl, daraus werden gewehre gemacht
- das verbot von seide, daraus sind fallschirme
ich bin gegen religion im alltag, lasse mein visier runter und fordere:
- das verbot von holz, daraus sind die kreuze, die in den schulen hängen
ich bin gegen die verdummung der menschheit, lasse mein visier runter und fordere:
- internet-verbot für aufsteller, dort könnten normale menschen mit deren meinung konfrontiert werden und sich anstecken
wie sagt rio reiser so treffend:
"das alles und noch viel meeeehr -
würd ich fordern -
wenn ich ziemlich be-scheu-ert- wääär"
nee, mal im ernst, KARO:
das problem existiert. ihr jungs bekommt es ganz offensichtlich nicht selber in den griff, also muss etwas passieren.
da aber jetzt, wie du schreibst, die KUNDEN abzuschaffen anstatt die
ANBIETER, also die eigentlichen täter, zu bestrafen - jemandem so dämliche gedanken zu unterstellen ist schon ziemlich dreist. stell dir vor, dein klind wird überfahren, du kämpfst daraufhin für die einführung einer tempo 30 zone, und irgendein arsch wirft dir vor, du willst angeblich deutschlandweit das benzin verbieten........wie wäre das ? hmmm?
na siehste. dann also demnächst etwas weniger dämliche sprüche - man muss auch mal verlieren können. ansonsten : schönes wochenende
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56
21.04.2012 22:14 |
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jasper
Kaiser
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57
23.04.2012 20:30 |
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gmg
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Auszug aus dem Entwurf des Spielhallengesetz des Saarlandes |
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Auszug aus dem Entwurf des Spielhallengesetz des Saarlandes zum Thema Geldwäsche:
.....Nummer 2 und 3 regelt Spielverbote, die sich insbesondere mit dem Ziel der Geldwäscheprävention und Manipulationsvorbeugung an gefährdete, dem Spielhallenbetrieb nahestehende Personengruppen richten.....
Grüße
__________________ gmg
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58
24.05.2012 17:15 |
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petergaukler
Kaiser

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Zitat: |
Original von KARO
Die Argumente gegen die Automaten reichen wohl nicht mehr , jetzt muss die Geldwäsche herhalten
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siehe hierzu :
Sicherheitslücke
Geldwäsche mit manipulierten Spielautomaten
Geldspielautomaten können so manipuliert werden, dass sie als Tatwerkzeug bei Geldwäsche und Steuerhinterziehung eingesetzt werden können.
http://www.badische-zeitung.de/wirtschaf...--61121767.html
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59
11.07.2012 08:44 |
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gmg
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Der Entwurf des Kärtner Spiel- und Glücksspielautomatengesetz vom 25. 05. 2012 äußert sich auch zu dem Bereich Geldwäsche:
§ 19 Maßnahmen zur Geldwäschevorbeugung
(1) Der Bewilligungsinhaber, die Geschäftsleiter der Automatensalons und die Vertragspartner des Bewilligungsinhabers haben jeder Tätigkeit und jeder Transaktion besondere Aufmerksamkeit zu widmen und schriftlich festzuhalten, deren Art es ihres Erachtens besonders nahe legt, dass sie mit Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung zusammenhängen könnte. Ergibt sich der Verdacht oder der berechtigte Grund zur Annahme, dass
a) eine Transaktion des Besuchers in einem Automatensalon oder in einer Betriebsstätte mit Einzelaufstellung der Geldwäsche dient, oder
b) der Besucher des Automatensalons oder einer Betriebsstätte mit Einzelaufstellung einer terroristischen Vereinigung gemäß § 278b Strafgesetzbuch – StGB, BGBl. Nr. 60/1974, angehört oder eine Transaktion des Besuchers in dem Automatensalon oder in einer Betriebsstätte mit Einzelaufstellung der Terrorismusfinanzierung gemäß § 278d StGB dient, hat der Bewilligungsinhaber oder der Vertragspartner, der die Betriebsstätte betreibt, unverzüglich die Geldwäschemeldestelle (§ 4 Abs. 2 Bundeskriminalamt-Gesetz – BKA-G, BGBl. I Nr. 22/2002) hiervon in Kenntnis zu setzen. In diesen Fällen dürfen laufende Transaktionen bis zur Entscheidung der Geldwäschemeldestelle nicht abgewickelt werden. § 41 Abs. 1 vorletzter Satz und Abs. 3, 4 und 7 BWG sind auf den Bewilligungsinhaber nach Maßgabe der gemäß der Richtlinie 2005/60/EG für Kasinos geltenden Pflichten anzuwenden.
(2) Ergibt sich der Verdacht oder der berechtigte Grund zur Annahme, dass der Besucher eines Automatensalons oder einer Betriebsstätte mit Einzelaufstellung nicht auf eigene Rechnung handelt, hat der Geschäftsleiter des Automatensalons oder der Vertragspartner, der die Betriebsstätte mit Einzelaufstellung betreibt, den Besucher aufzufordern, die Identität des Treugebers mit den gemäß § 40 Abs. 2 BWG erforderlichen Mitteln nachzuweisen. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen oder ist der Identitätsnachweis ungenügend, so ist der Besuch des Automatensalons oder der Betriebsstätte mit Einzelaufstellung zu versagen und die Geldwäschemeldestelle (§ 4 Abs. 2 BKA-G) hiervon in Kenntnis zu setzen.
(3) Ergibt sich bei der Behörde der Verdacht oder der berechtigte Grund zur Annahme, dass eine Transaktion der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung dient, so hat sie die Geldwäschemeldestelle (§ 4 Abs. 2 BKA-G) hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(4) Der Bewilligungsinhaber hat zur Vorbeugung und Verhinderung von Transaktionen, die mit Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung zusammenhängen, § 41 Abs. 4 BWG nach Maßgabe der gemäß der Richtlinie 2005/60/EG für Kasinos geltenden Pflichten anzuwenden.
Soweit das K-SGAG.
Es wird natürlich nur von dem Besucher als denkbarem Geldwäscher gesprochen.
Und den dem Betreiber auferlegten Pflichten....
Für alle anderen denkbaren Sachverhalte gilt: Quod erat demonstrandum!
Und diesen Beweis kann man aktuell bekanntlich nicht erbringen.
Grüße
__________________ gmg
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16.07.2012 10:32 |
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