unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Glücksspielstaatsvertrag der 15 Bundesländer > "Die Nächste" am 22. 09. 2011 » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (2): [1] 2 nächste »
Zum Ende der Seite springen Glücksspielstaatsvertrag der 15 Bundesländer > "Die Nächste" am 22. 09. 2011 3 Bewertungen - Durchschnitt: 4,003 Bewertungen - Durchschnitt: 4,00
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.037.866
Nächster Level: 41.283.177

4.245.311 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Glücksspielstaatsvertrag der 15 Bundesländer > "Die Nächste" am 22. 09. 2011

Die Staatskanzleien der 15 Bundesländer treffen sich am 22. September in Quedlinburg (Sachsen-Anhalt), um mit einem neuen Vertragsentwurf Direktiven aus Brüssel zuvorzukommen...

Fundstelle

Na, dann lassen wir uns mal überraschen, wie es weitergeht...

Grüße

__________________
gmg
1 19.09.2011 07:44 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.037.866
Nächster Level: 41.283.177

4.245.311 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de






DER SPIEGEL vom 25. 09. 2011

Der SPIEGEL berichtet unter den Vorabmeldungen über das Treffen vom vom 22. 09. 2011:

Länder planen Niedrigsteuer für Sportwetten

Im Streit der Länder um einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag zeichnet sich ein Kompromiss ab. Bei einer Tagung verständigten sich die Chefs der Staatskanzleien darauf, die Zahl der Konzessionen für Sportwettanbieter nicht, wie ursprünglich geplant, auf sieben zu beschränken. Stattdessen könnten nun mehr Unternehmen einen Zugang zum deutschen Markt erhalten. Zudem soll für Wetten nur ein geringer Steuersatz gelten, im Gespräch sind fünf bis zehn Prozent. Derzeit zahlen staatliche Lotterien, die staatliche Sportwette Oddset und private Anbieter von Pferdewetten eine Abgabe von fast 17 Prozent. Da auf solche Wetten keine Umsatzsteuer anfällt, würden sie somit künftig niedriger besteuert als zum Beispiel Babynahrung, auf die der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent Anwendung findet. Als Argument führen die Staatskanzleichefs ähnliche Regelungen im Ausland an. Festhalten wollen die Länder an einem generellen Verbot von Online-Casino-Spielen. Für den Kompromiss stimmten 15 Länder. Nur Schleswig-Holstein, das eine weiterreichende Liberalisierung favorisiert, enthielt sich der Stimme.

Fundstelle

Grüße

__________________
gmg
2 26.09.2011 07:53 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
Kaiser


Dabei seit: 01.05.2006
Beiträge: 1.279
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.404.935
Nächster Level: 8.476.240

71.305 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Läuft in Deutschland die Ungleichbehandlung nicht schon seit mindestens 1979?

Völlig unverständlich ist der Verzicht auf die Mehrwertsteuer, es sei denn im gesamten deutschen Glücksspiel wird darauf verzichtet!Kann Deutschland bei der Schuldenlast wirklich auf die Mehrwertsteuer verzichten?Wie passt das zu den EuGH-Urteilen?
3 26.09.2011 08:30 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.552.857
Nächster Level: 41.283.177

2.730.320 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo zusammen,

hat denn jemand die aktuelle "Endfassung" zu dem Kompromiss des Kompromiss ?

Wenn ja, bitte einstellen.

Und für alle, die dann eine Frage oder auch zwei an das zuständige Ministerium haben, der Hinweis auf ein neues Portal

http://www.kommunalinformationen.de/16_11/16_11_m00.html

Neue Plattform soll Behördenanfragen erleichtern

Seit anderthalb Monaten gibt es das unabhängige Internetportal www.fragdenstaat.de. Dort können Menschen Anfragen an Ministerien und Behörden versenden und veröffentlichen...................


VG
Meike
4 26.09.2011 11:08 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.037.866
Nächster Level: 41.283.177

4.245.311 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de







Ich nehme nicht an, dass es für die Öffentlichkeit bereits einen neuen Entwurf gibt.

Aber es gibt immerhin eine neue Pressemitteilung aus der Staatskanzlei des Saarlandes:


Glücksspielstaatsvertrag:
Minister Storm sieht Chancen gestiegen
Pressemitteilung vom 26.09.2011 - 16:00 Uhr .
Am Freitag tagte die Jahreskonferenz der Chefs der Staatskanzleien in Quedlinburg (Sachsen-Anhalt). Gegenstand der Beratungen war auch die Ausgestaltung eines neuen Glücksspielstaatsvertrags, der insbesondere für das Saarland von immenser Bedeutung ist. Es zeichnen sich mittlerweile gute Möglichkeiten für eine politische Verständigung zwischen den Bundesländern ab.

.Minister Andreas Storm, der als Chef der saarländischen Staatskanzlei die Verhandlungen zum Glücksspielstaatsvertrag führt, sagt: „Die Chancen sind gestiegen, dass wir einen neuen Staatsvertrag auf den Weg bringen können.“

Geplant ist insbesondere, die Anzahl der ursprünglich vorgesehenen sieben Konzessionen für private Anbieter von Sportwetten maßvoll zu erhöhen. Zudem soll für Sport- und Pferdewetten ein niedrigerer Steuersatz als die derzeit geltenden fast 17 Prozent festgesetzt werden. Gewerbliche Spielvermittler sollen zukünftig nicht mehr darauf angewiesen sein, in jedem der 16 Bundesländer ein einzelnes Erlaubnisverfahren durchlaufen zu müssen; vielmehr soll eine Bündelung dieser Genehmigungen dahingehend erfolgen, dass eine bundesweit geltende Erlaubnis durch ein Land mit Zustimmung der übrigen Ländern erteilt wird. Konsens bestand auch dahingehend, die Möglichkeiten des Vorgehens der Aufsichtsbehörden gegen illegales Glücksspiel zu stärken.

Minister Storm sagt: „Sollten diese Pläne im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz Ende Oktober beschlossen werden, könnte – nach Beteiligung der jeweiligen Länderparlamente – der Entwurf eines neuen Glücksspielstaatsvertrags im Dezember 2011 unterschriftsreif sein.“


Fundstelle.

Grüße

__________________
gmg
5 27.09.2011 13:25 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.552.857
Nächster Level: 41.283.177

2.730.320 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo gmg,

so viel zur Transparenz i.S. Staatsvertrag.

VGMeike
6 27.09.2011 15:48 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.037.866
Nächster Level: 41.283.177

4.245.311 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Meike
Hallo gmg,

so viel zur Transparenz i.S. Staatsvertrag.

VGMeike


Wo bleibt die Info durch die Piratenpartei...??

Grüße

__________________
gmg
7 27.09.2011 15:52 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.552.857
Nächster Level: 41.283.177

2.730.320 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Stimmt, wir sollten mal bei den Piraten in Berlin anfragen.


Und dann könnten wir über www.fragdenstaat.de
mal bei den einzelnen Entscheidungsträgern hinterfragen,
wie sie denn die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts einhalten wollen


BVerwG 8. Senat, 11.07.2011, 8 C 12/10
"Sie sind auch nicht entbehrlich, weil die Frage der unionsrechtlichen Kohärenz auf der Grundlage der bereits festgestellten Tatsachen zu beantworten wäre. Ob die im Glücksspielstaatsvertrag getroffenen Regelungen über das staatliche Glücksspielmonopol im Bereich der Sportwetten im unionsrechtlichen Sinne geeignet sind, zum Erreichen der legitimen Zwecke der Suchtbekämpfung, des Jugend- und Spielerschutzes, der Begrenzung des Glücksspielangebots sowie der Lenkung der Wettleidenschaft, und der vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung, beizutragen, lässt sich auf der Grundlage der vom Berufungsgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen hinsichtlich der Werbung und des Automatenspiels nicht hinreichend beurteilen."


Denn genau diese Fragen müssten auch bei einem Lizenzmodell, egal wie hoch die Anzahl ist, beantwortet werden.


Und dann kommt noch der Art.102 GG hinzu und es wird richtig spannend, was die Entscheidungsträger antworten.

VG
Meike
8 27.09.2011 16:41 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
bandick bandick ist weiblich
Kaiser


Dabei seit: 12.01.2011
Beiträge: 1.312
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.368.672
Nächster Level: 7.172.237

803.565 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







neues vom glüstv:

http://www.spielautomatonline.de/nachric...zeichnet-werden
9 17.10.2011 17:15 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.037.866
Nächster Level: 41.283.177

4.245.311 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de






2011-10-17 Illegale Online-Glücksspiele wohl ohne Sperren

Der neue Glücksspielstaatsvertrag wird wahrscheinlich keine Netzsperren gegen illegale Glücksspiele im Internet vorsehen. „Es zeichnet sich ab, dass darauf verzichtet werden soll“.

Das sagte der stellvertretende Regierungssprecher von Sachsen-Anhalt, Rainer Metke, am Montag und bestätigte damit einen Bericht des „Spiegels“. Ein Entwurf des Vertrags hatte ursprünglich die Möglichkeit vorgesehen, dass Provider – Anbieter von Internet-Anschlüssen – gezwungen werden können, unerlaubte Angebote zu sperren.

Eine Entscheidung über den neuen Glücksspielstaatsvertrag wird Ende Oktober erwartet. Dann treffen sich die Ministerpräsidenten der Länder in Lübeck, um über den Änderungsvertrag zu beraten. Die Verhandlungen laufen unter Federführung der Staatskanzlei von Sachsen-Anhalt.

Unklar sei, ob es zu einer Einigung mit Schleswig-Holstein kommen werde, sagte Metke. Das Bundesland favorisiert eine weiterreichende Liberalisierung. Es hatte vor kurzem im Alleingang den Markt für Sportwetten, Online-Casinos & Co weitgehend freigegeben.

Offen sei auch die Zahl der Konzessionen für Sportwettenanbieter und die Höhe der Konzessionsabgabe. Ursprünglich war geplant, die Zahl der Konzessionen auf sieben zu beschränken. „Darüber muss noch beraten werden“, sagte Metke. Zudem soll für Wetten nur ein geringer Steuersatz gelten, im Gespräch sind nach Angaben der niedersächsischen Staatskanzlei fünf bis zehn Prozent. Derzeit zahlen staatliche Lotterien, die staatliche Sportwette Oddset und private Anbieter von Pferdewetten eine Abgabe von fast 17 Prozent.


Fundstelle

Grüße

__________________
gmg
10 17.10.2011 18:29 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.552.857
Nächster Level: 41.283.177

2.730.320 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo zusammen,

anbei die Sitzungvorlage 15/877 zu diesem Thema.

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dok...pdf?von=1&bis=0

mit dem anhängenden Ergebnisprotokoll vom 22./23.09.2011.

Ich finde es immer wieder erschreckend, dass man offenbar Entschlüsse fällt, ohne sich im Vorfeld Erkenntnisse beschafft zu haben, die es längst gibt.

- siehe 2f) -

"Die CdS-AG wird gebeten, bis zur Jahres-MPK zu prüfen, wie illegalem Glücksspiel durch Kontrolle der Zahlungsströme wirksam entgegen
gewirkt werden kann."

Anhängend auch der Entwurf mit Stand 06.10.2011.

Da die Exekutive derartiges nie auf dem Dienstweg bekommt, - warum auch-, müssen uns ja hinterher nur drum "kümmern" -, bedanke ich mich recht herzlich dafür, dass ich es dann zumindest privat erhalte.

VG
Meike

Dateianhang:
pdf Glück_Änder_Stand_06102011.pdf (635 KB, 10.319 mal heruntergeladen)
11 18.10.2011 09:31 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.037.866
Nächster Level: 41.283.177

4.245.311 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de







Danke

Grüße

__________________
gmg
12 18.10.2011 09:39 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.552.857
Nächster Level: 41.283.177

2.730.320 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo zusammen,

und für alle finanztechnisch Interessierten, die sich auch mit Geldwäsche und Geldwäscheprävention beschäftigen, bitte ich den Blick auf §4a Abs.4 zu richten mit der entsprechenden Erläuterung.

Als ich das gelesen habe, fragte ich mich, von wem die Damen und Herren beraten werden.

Da steht tatsächlich, "um insbesondere zum Schutz vor Geldwäsche spielbezogene Zahlungsvorgänge beim Konzessionsnehmer kontrollieren zu können" darf der sein Konto bei einem in der Europäischen Union beheimateten Kreditinstitut führen.


Wer soll denn diese Kontrolle durchführen? - In Schleswig Holstein sind die Kommunen übrigens die "Aufsichtsbehörden" für die Verpflichteten des Nichtfinanzsektors.

In welchem EU Mitgliedstaat ist der Sportwettkonzessionär denn Verpflichteter im Sinne des Geldwäschegesetzes?

Wie soll denn diese Kontrolle durchgeführt werden?

Und wie wird es denn bewertet, dass dieser Sportwettkonzessionär nicht legal in allen Mitgliedstaaten tätig sein darf und in einigen EU Mitgliedstaaten illegales Glücksspiel vielleicht genauso wie in Deutschland als Vortat der Geldwäsche betrachtet wird. Wie sollen dementsprechend funktional Kontrollen durchgeführt werden?




VG
Meike
13 18.10.2011 10:01 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.037.866
Nächster Level: 41.283.177

4.245.311 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de






Zahlen Ifo 2010 liegen vor

Schon interessant, dieser modifizierte Entwurf des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland
(Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag – Erster GlüÄndStV)....

Auf S. 72 des pdf. wird noch mit den Zahlen des Jahres 2009 gearbeitet.
Dort wird ausgeführt:
... davon 212.000 Geldgewinnspielgeräte (vgl. ifo 2009)

Jetzt die aktuellen Zahlen lt. ifo 2010 (Tabelle S. 15)
......davon 237.750 Geldgewinnspielgeräte

[Die Tabelle 2010 gibt aber für das Jahr 2009 eine Stückzahl aufgestellte GSG von 227.000 Stück an.]


Grüße

Dateianhang:
pdf ifo-wirtschaftsstudie-2010-2011.pdf (163,28 KB, 139 mal heruntergeladen)


__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 18.10.2011 15:19.

14 18.10.2011 15:17 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.037.866
Nächster Level: 41.283.177

4.245.311 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de






Zitat S. 44

Die Evaluierung der 2006 novellierten Spielverordnung (SpielV) hat indes das erhebliche Gefahrenpotential des gewerblichen Automatenspiels deutlich gemacht. Das gewerbliche Automatenspiel, welches auch weiterhin nicht im Internet angeboten werden darf, wird daher wegen seines hohen Suchtpotentials und der zu verzeichnenden expansiven Entwicklung zusätzlichen Beschränkungen unterworfen, die die automatenbezogenen Regelungen des Bundes (SpielV) ergänzen und flankieren, so dass dieses Spiel wieder stärker in Richtung seines Charakters als bloßes Unterhaltungsspiel akzentuiert und einer weiteren Ausweitung des Marktes entgegengewirkt wird.


Fußnote 2
Die Länder erwarten vom Bund, dass er kurzfristig die Spielverordnung entsprechend der Zusage in dem Schreiben von StS Dr. Heitzer vom 29. März 2011 ändert.

Was stand noch mal in dem Schreiben des StS Dr. Heitzer??? > vgl. Anlage.
Da gab es auch einen Hinweis auf die sog. "selbstverpflichtenden Maßnahmen"....



Der Charakter des "bloßen Unterhaltungsspiels" kann sicherlich nicht an der DVO vom 27. 07. 1951 gemessen werden.
Damals wie auch heute war allerdings sicherlich die folgende Vorgabe wichtig:
"Für den Einsatz soll dem Spieler ein Spiel geboten werden, das ihm ..... eine gewisse Unterhaltung bietet".

Über seinerzeitige "Umgehungsmaßnahmen" (Bargeldauszahlung statt Warenbezugsmarken wurde ebenfalls berichtet.)

Grüße

Dateianhänge:
pdf 2011-03-29 BMWi_BMELV an CDS Robra.pdf (2 MB, 165 mal heruntergeladen)
pdf DVO vom 27. 07. 1951.pdf (30 KB, 178 mal heruntergeladen)


__________________
gmg
15 18.10.2011 16:06 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
jasper
Kaiser


Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.211.008
Nächster Level: 8.476.240

1.265.232 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Was ist denn unter "gewisse Unterhaltung" zu verstehen?

- Etwa eine Bundestagsdebatte? großes Grinsen

Oder z.B.:
http://www.univie.ac.at/ipkw-lammgasse-grimm/src/LV_JG_WISE_06_07/VWien08WS
0607_01_Annaeherung.pdf


oder auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Unterhaltung

oder etwa auch ein "Glücksspiel" - denn:

Glücksspiele sollen dem Zeitvertreib und Vergnügen dienen!

http://de.wikipedia.org/wiki/Gl%C3%BCcksspiel


Weißnicht
16 18.10.2011 16:28 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.037.866
Nächster Level: 41.283.177

4.245.311 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de






Was soll jetzt durch den GlüÄndStV für den Bereich der Spielhallen reguliert werden?

- Glücksspielrechtliche - befristete - Erlaubnis erforderlich
- Verbot von Mehrfachkonzessionen
- Begrenzung der Anzahl Konzessionen pro Gemeinde möglich
- Keine Werbung für den Spielbetrieb erlaubt
- Sperrzeiteinführung (drei Stunden)


Und warum ??
Sämtliche vorliegenden Studien belegen, dass das Suchtpotential bei Geldspielgeräten unter allen Glücksspielen am Höchsten ist. Eine Abhängigkeit wird bei den meisten pathologischen Glückspielern aufgrund ihres Spiels am Geldspielautomaten in einer Spielhalle oder einer Gaststätte diagnostiziert.Das bundesweit flächendeckende Angebot an Gastronomiebetrieben mit aufgestellten Geldspielgeräten und vor allem Spielhallen mit täglichen Öffnungszeiten von oftmals bis zu 24 Stunden unterstreichen den Handlungsbedarf.

Nach einer Darstellung der Universität Hamburg sollen 56 % der Einnahmen des gewerblichen Automatenspiels über Spielverluste Süchtiger generiert werden.

Die in Absatz 1 vorgesehene Abstandsregelung zwischen den Spielhallen und das in Absatz 2 geregelte Verbot mehrerer Spielhallen in einem baulichen Verbund dient der Vermeidung von Mehrfachkonzessionen. Die Beschränkungen sind verhältnismäßig, angemessen und erforderlich, um das gewerbliche Spiel auf das Maß von Unterhaltungsspielen und damit als harmloses Zeitvergnügen zurückzuführen und die Entstehung spielbankenähnlicher Großspielhallen zu verhindern.

Die Begrenzung der Anzahl der in einer Gemeinde zu erteilenden Erlaubnisse für Spielhallen.

Die Regelungen in Absatz 1 sollen sicherstellen, dass von Spielhallen kein übermäßiger werblicher Anreiz zum Spielen ausgeht. Ein typisches Beispiel für übermäßige Anreize sind blickfangmäßig herausgestellte Bezeichnungen der Spielhalle als Casino, Spielbank o. ä.

Mit der Vorgabe in Absatz 2 wird im Sinne der Suchtprävention das zeitliche Angebot der Spielhallen, die Geld- und Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit bereithalten, konkret begrenzt. Solche Sperrzeiten sind auch deshalb sinnvoll, weil viele pathologische Spieler über extrem lange Zeiträume in den Spielhallen verweilen und dieses dauerhafte Spielen mit einer allgemeinen Sperrzeit nachhaltig unterbrochen werden kann.


Bezüglich der Bezeichnung Casino verweise ich auf den Link.

Ich zitiere mal:
Die "Merkur Casino Lightshow" auf der Hamburger Reeperbahn hat den "Best Practice Award Light Advertising 2011" gewonnen.
Zitat off

Grüße

__________________
gmg
17 18.10.2011 16:39 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
jasper
Kaiser


Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.211.008
Nächster Level: 8.476.240

1.265.232 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Was soll jetzt durch den GlüÄndStV für den Bereich der Spielhallen reguliert werden?

Zitat:
Original von gmg
- Glücksspielrechtliche - befristete - Erlaubnis erforderlich
- Verbot von Mehrfachkonzessionen
- Begrenzung der Anzahl Konzessionen pro Gemeinde möglich
- Keine Werbung für den Spielbetrieb erlaubt
- Sperrzeiteinführung (drei Stunden)

Und warum ??


Grüße



Wand Darum ........



Wie kann man in solch einer Zeit so seinen Größenwahn dokumentieren und Politik und Öffentlichkeit suggerieren, dass Automatenaufsteller nur so im Geld schwimmen müssen? wut

Der sollte sich mit seiner fliegenden Untertasse zum Merkur schiessen.
18 18.10.2011 17:02 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
eszet eszet ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 28.08.2009
Beiträge: 242
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 38 [?]
Erfahrungspunkte: 1.296.259
Nächster Level: 1.460.206

163.947 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Solche Projekte sind typisch in der Endphase von Blasen.
19 20.10.2011 10:56 eszet ist offline E-Mail an eszet senden Beiträge von eszet suchen
bandick bandick ist weiblich
Kaiser


Dabei seit: 12.01.2011
Beiträge: 1.312
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.368.672
Nächster Level: 7.172.237

803.565 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







hallo eszet,

wie sieht deine vermutung diesbezüglich denn konkret aus?
20 22.10.2011 09:51 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
Seiten (2): [1] 2 nächste » Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Glücksspielstaatsvertrag der 15 Bundesländer > "Die Nächste" am 22. 09. 2011


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
1 Dateianhänge enthalten Wichtig: Seminar "Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Gewe [...] Seminare und Veranstaltungen   25.02.2024 23:41 von webmaster     Gestern, 05:49 von Puz_zle   Views: 28.719
Antworten: 1
3 Dateianhänge enthalten Wichtig: Nächste Änderung der GewO Stehendes Gewerbe (allgemein)   30.05.2022 21:19 von Puz_zle     17.04.2024 20:50 von Puz_zle   Views: 2.327.679
Antworten: 37
Wochenmarkt - Vergabe an gewerblichen Marktausrichter [...] Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   01.04.2008 07:56 von Wittgensteiner     15.04.2024 16:28 von BS   Views: 22.441
Antworten: 8
Versagung der Bewachungserlaubnis nach § 34 a GewO Bewachungsgewerbe   09.04.2024 09:48 von Jasmin Kranich     09.04.2024 09:48 von Jasmin Kranich   Views: 304
Antworten: 0
Ausschankerlaubnis als Essenslieferdienst? Gaststättenrecht   16.03.2024 03:12 von doni-tom     18.03.2024 13:25 von Civil Servant   Views: 5.926
Antworten: 1

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 318.661 | Views gestern: 422.934 | Views gesamt: 891.347.630


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 242 | Gesamt: 0.268s | PHP: 99.63% | SQL: 0.37%