Glücksspielstaatsvertrag der 15 Bundesländer > "Die Nächste" am 22. 09. 2011 |
gmg
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Glücksspielstaatsvertrag der 15 Bundesländer > "Die Nächste" am 22. 09. 2011 |
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Die Staatskanzleien der 15 Bundesländer treffen sich am 22. September in Quedlinburg (Sachsen-Anhalt), um mit einem neuen Vertragsentwurf Direktiven aus Brüssel zuvorzukommen...
Fundstelle
Na, dann lassen wir uns mal überraschen, wie es weitergeht...
Grüße
__________________ gmg
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1
19.09.2011 07:44 |
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Solon
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gmg
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DER SPIEGEL vom 25. 09. 2011 |
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Der SPIEGEL berichtet unter den Vorabmeldungen über das Treffen vom vom 22. 09. 2011:
Länder planen Niedrigsteuer für Sportwetten
Im Streit der Länder um einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag zeichnet sich ein Kompromiss ab. Bei einer Tagung verständigten sich die Chefs der Staatskanzleien darauf, die Zahl der Konzessionen für Sportwettanbieter nicht, wie ursprünglich geplant, auf sieben zu beschränken. Stattdessen könnten nun mehr Unternehmen einen Zugang zum deutschen Markt erhalten. Zudem soll für Wetten nur ein geringer Steuersatz gelten, im Gespräch sind fünf bis zehn Prozent. Derzeit zahlen staatliche Lotterien, die staatliche Sportwette Oddset und private Anbieter von Pferdewetten eine Abgabe von fast 17 Prozent. Da auf solche Wetten keine Umsatzsteuer anfällt, würden sie somit künftig niedriger besteuert als zum Beispiel Babynahrung, auf die der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent Anwendung findet. Als Argument führen die Staatskanzleichefs ähnliche Regelungen im Ausland an. Festhalten wollen die Länder an einem generellen Verbot von Online-Casino-Spielen. Für den Kompromiss stimmten 15 Länder. Nur Schleswig-Holstein, das eine weiterreichende Liberalisierung favorisiert, enthielt sich der Stimme.
Fundstelle
Grüße
__________________ gmg
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2
26.09.2011 07:53 |
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Solon
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anders
Kaiser
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Läuft in Deutschland die Ungleichbehandlung nicht schon seit mindestens 1979?
Völlig unverständlich ist der Verzicht auf die Mehrwertsteuer, es sei denn im gesamten deutschen Glücksspiel wird darauf verzichtet!Kann Deutschland bei der Schuldenlast wirklich auf die Mehrwertsteuer verzichten?Wie passt das zu den EuGH-Urteilen?
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3
26.09.2011 08:30 |
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Meike
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Hallo zusammen,
hat denn jemand die aktuelle "Endfassung" zu dem Kompromiss des Kompromiss ?
Wenn ja, bitte einstellen.
Und für alle, die dann eine Frage oder auch zwei an das zuständige Ministerium haben, der Hinweis auf ein neues Portal
http://www.kommunalinformationen.de/16_11/16_11_m00.html
Neue Plattform soll Behördenanfragen erleichtern
Seit anderthalb Monaten gibt es das unabhängige Internetportal www.fragdenstaat.de. Dort können Menschen Anfragen an Ministerien und Behörden versenden und veröffentlichen...................
VG
Meike
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26.09.2011 11:08 |
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gmg
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Ich nehme nicht an, dass es für die Öffentlichkeit bereits einen neuen Entwurf gibt.
Aber es gibt immerhin eine neue Pressemitteilung aus der Staatskanzlei des Saarlandes:
Glücksspielstaatsvertrag:
Minister Storm sieht Chancen gestiegen
Pressemitteilung vom 26.09.2011 - 16:00 Uhr .
Am Freitag tagte die Jahreskonferenz der Chefs der Staatskanzleien in Quedlinburg (Sachsen-Anhalt). Gegenstand der Beratungen war auch die Ausgestaltung eines neuen Glücksspielstaatsvertrags, der insbesondere für das Saarland von immenser Bedeutung ist. Es zeichnen sich mittlerweile gute Möglichkeiten für eine politische Verständigung zwischen den Bundesländern ab.
.Minister Andreas Storm, der als Chef der saarländischen Staatskanzlei die Verhandlungen zum Glücksspielstaatsvertrag führt, sagt: „Die Chancen sind gestiegen, dass wir einen neuen Staatsvertrag auf den Weg bringen können.“
Geplant ist insbesondere, die Anzahl der ursprünglich vorgesehenen sieben Konzessionen für private Anbieter von Sportwetten maßvoll zu erhöhen. Zudem soll für Sport- und Pferdewetten ein niedrigerer Steuersatz als die derzeit geltenden fast 17 Prozent festgesetzt werden. Gewerbliche Spielvermittler sollen zukünftig nicht mehr darauf angewiesen sein, in jedem der 16 Bundesländer ein einzelnes Erlaubnisverfahren durchlaufen zu müssen; vielmehr soll eine Bündelung dieser Genehmigungen dahingehend erfolgen, dass eine bundesweit geltende Erlaubnis durch ein Land mit Zustimmung der übrigen Ländern erteilt wird. Konsens bestand auch dahingehend, die Möglichkeiten des Vorgehens der Aufsichtsbehörden gegen illegales Glücksspiel zu stärken.
Minister Storm sagt: „Sollten diese Pläne im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz Ende Oktober beschlossen werden, könnte – nach Beteiligung der jeweiligen Länderparlamente – der Entwurf eines neuen Glücksspielstaatsvertrags im Dezember 2011 unterschriftsreif sein.“
Fundstelle.
Grüße
__________________ gmg
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5
27.09.2011 13:25 |
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Meike
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Hallo gmg,
so viel zur Transparenz i.S. Staatsvertrag.
VGMeike
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6
27.09.2011 15:48 |
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gmg
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo gmg,
so viel zur Transparenz i.S. Staatsvertrag.
VGMeike |
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Wo bleibt die Info durch die Piratenpartei...??
Grüße
__________________ gmg
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7
27.09.2011 15:52 |
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Meike
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Stimmt, wir sollten mal bei den Piraten in Berlin anfragen.
Und dann könnten wir über www.fragdenstaat.de
mal bei den einzelnen Entscheidungsträgern hinterfragen,
wie sie denn die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts einhalten wollen
BVerwG 8. Senat, 11.07.2011, 8 C 12/10
"Sie sind auch nicht entbehrlich, weil die Frage der unionsrechtlichen Kohärenz auf der Grundlage der bereits festgestellten Tatsachen zu beantworten wäre. Ob die im Glücksspielstaatsvertrag getroffenen Regelungen über das staatliche Glücksspielmonopol im Bereich der Sportwetten im unionsrechtlichen Sinne geeignet sind, zum Erreichen der legitimen Zwecke der Suchtbekämpfung, des Jugend- und Spielerschutzes, der Begrenzung des Glücksspielangebots sowie der Lenkung der Wettleidenschaft, und der vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung, beizutragen, lässt sich auf der Grundlage der vom Berufungsgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen hinsichtlich der Werbung und des Automatenspiels nicht hinreichend beurteilen."
Denn genau diese Fragen müssten auch bei einem Lizenzmodell, egal wie hoch die Anzahl ist, beantwortet werden.
Und dann kommt noch der Art.102 GG hinzu und es wird richtig spannend, was die Entscheidungsträger antworten.
VG
Meike
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8
27.09.2011 16:41 |
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bandick
Kaiser
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9
17.10.2011 17:15 |
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gmg
Foren Gott
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2011-10-17 Illegale Online-Glücksspiele wohl ohne Sperren |
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Der neue Glücksspielstaatsvertrag wird wahrscheinlich keine Netzsperren gegen illegale Glücksspiele im Internet vorsehen. „Es zeichnet sich ab, dass darauf verzichtet werden soll“.
Das sagte der stellvertretende Regierungssprecher von Sachsen-Anhalt, Rainer Metke, am Montag und bestätigte damit einen Bericht des „Spiegels“. Ein Entwurf des Vertrags hatte ursprünglich die Möglichkeit vorgesehen, dass Provider – Anbieter von Internet-Anschlüssen – gezwungen werden können, unerlaubte Angebote zu sperren.
Eine Entscheidung über den neuen Glücksspielstaatsvertrag wird Ende Oktober erwartet. Dann treffen sich die Ministerpräsidenten der Länder in Lübeck, um über den Änderungsvertrag zu beraten. Die Verhandlungen laufen unter Federführung der Staatskanzlei von Sachsen-Anhalt.
Unklar sei, ob es zu einer Einigung mit Schleswig-Holstein kommen werde, sagte Metke. Das Bundesland favorisiert eine weiterreichende Liberalisierung. Es hatte vor kurzem im Alleingang den Markt für Sportwetten, Online-Casinos & Co weitgehend freigegeben.
Offen sei auch die Zahl der Konzessionen für Sportwettenanbieter und die Höhe der Konzessionsabgabe. Ursprünglich war geplant, die Zahl der Konzessionen auf sieben zu beschränken. „Darüber muss noch beraten werden“, sagte Metke. Zudem soll für Wetten nur ein geringer Steuersatz gelten, im Gespräch sind nach Angaben der niedersächsischen Staatskanzlei fünf bis zehn Prozent. Derzeit zahlen staatliche Lotterien, die staatliche Sportwette Oddset und private Anbieter von Pferdewetten eine Abgabe von fast 17 Prozent.
Fundstelle
Grüße
__________________ gmg
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10
17.10.2011 18:29 |
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Meike
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Hallo zusammen,
anbei die Sitzungvorlage 15/877 zu diesem Thema.
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dok...pdf?von=1&bis=0
mit dem anhängenden Ergebnisprotokoll vom 22./23.09.2011.
Ich finde es immer wieder erschreckend, dass man offenbar Entschlüsse fällt, ohne sich im Vorfeld Erkenntnisse beschafft zu haben, die es längst gibt.
- siehe 2f) -
"Die CdS-AG wird gebeten, bis zur Jahres-MPK zu prüfen, wie illegalem Glücksspiel durch Kontrolle der Zahlungsströme wirksam entgegen
gewirkt werden kann."
Anhängend auch der Entwurf mit Stand 06.10.2011.
Da die Exekutive derartiges nie auf dem Dienstweg bekommt, - warum auch-, müssen uns ja hinterher nur drum "kümmern" -, bedanke ich mich recht herzlich dafür, dass ich es dann zumindest privat erhalte.
VG
Meike
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11
18.10.2011 09:31 |
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gmg
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Grüße
__________________ gmg
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12
18.10.2011 09:39 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo zusammen,
und für alle finanztechnisch Interessierten, die sich auch mit Geldwäsche und Geldwäscheprävention beschäftigen, bitte ich den Blick auf §4a Abs.4 zu richten mit der entsprechenden Erläuterung.
Als ich das gelesen habe, fragte ich mich, von wem die Damen und Herren beraten werden.
Da steht tatsächlich, "um insbesondere zum Schutz vor Geldwäsche spielbezogene Zahlungsvorgänge beim Konzessionsnehmer kontrollieren zu können" darf der sein Konto bei einem in der Europäischen Union beheimateten Kreditinstitut führen.
Wer soll denn diese Kontrolle durchführen? - In Schleswig Holstein sind die Kommunen übrigens die "Aufsichtsbehörden" für die Verpflichteten des Nichtfinanzsektors.
In welchem EU Mitgliedstaat ist der Sportwettkonzessionär denn Verpflichteter im Sinne des Geldwäschegesetzes?
Wie soll denn diese Kontrolle durchgeführt werden?
Und wie wird es denn bewertet, dass dieser Sportwettkonzessionär nicht legal in allen Mitgliedstaaten tätig sein darf und in einigen EU Mitgliedstaaten illegales Glücksspiel vielleicht genauso wie in Deutschland als Vortat der Geldwäsche betrachtet wird. Wie sollen dementsprechend funktional Kontrollen durchgeführt werden?
VG
Meike
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13
18.10.2011 10:01 |
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gmg
Foren Gott
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Die Evaluierung der 2006 novellierten Spielverordnung (SpielV) hat indes das erhebliche Gefahrenpotential des gewerblichen Automatenspiels deutlich gemacht. Das gewerbliche Automatenspiel, welches auch weiterhin nicht im Internet angeboten werden darf, wird daher wegen seines hohen Suchtpotentials und der zu verzeichnenden expansiven Entwicklung zusätzlichen Beschränkungen unterworfen, die die automatenbezogenen Regelungen des Bundes (SpielV) ergänzen und flankieren, so dass dieses Spiel wieder stärker in Richtung seines Charakters als bloßes Unterhaltungsspiel akzentuiert und einer weiteren Ausweitung des Marktes entgegengewirkt wird.
Fußnote 2
Die Länder erwarten vom Bund, dass er kurzfristig die Spielverordnung entsprechend der Zusage in dem Schreiben von StS Dr. Heitzer vom 29. März 2011 ändert.
Was stand noch mal in dem Schreiben des StS Dr. Heitzer??? > vgl. Anlage.
Da gab es auch einen Hinweis auf die sog. "selbstverpflichtenden Maßnahmen"....
Der Charakter des "bloßen Unterhaltungsspiels" kann sicherlich nicht an der DVO vom 27. 07. 1951 gemessen werden.
Damals wie auch heute war allerdings sicherlich die folgende Vorgabe wichtig:
"Für den Einsatz soll dem Spieler ein Spiel geboten werden, das ihm ..... eine gewisse Unterhaltung bietet".
Über seinerzeitige "Umgehungsmaßnahmen" (Bargeldauszahlung statt Warenbezugsmarken wurde ebenfalls berichtet.)
Grüße
__________________ gmg
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18.10.2011 16:06 |
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jasper
Kaiser
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16
18.10.2011 16:28 |
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gmg
Foren Gott
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Was soll jetzt durch den GlüÄndStV für den Bereich der Spielhallen reguliert werden? |
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- Glücksspielrechtliche - befristete - Erlaubnis erforderlich
- Verbot von Mehrfachkonzessionen
- Begrenzung der Anzahl Konzessionen pro Gemeinde möglich
- Keine Werbung für den Spielbetrieb erlaubt
- Sperrzeiteinführung (drei Stunden)
Und warum ??
Sämtliche vorliegenden Studien belegen, dass das Suchtpotential bei Geldspielgeräten unter allen Glücksspielen am Höchsten ist. Eine Abhängigkeit wird bei den meisten pathologischen Glückspielern aufgrund ihres Spiels am Geldspielautomaten in einer Spielhalle oder einer Gaststätte diagnostiziert.Das bundesweit flächendeckende Angebot an Gastronomiebetrieben mit aufgestellten Geldspielgeräten und vor allem Spielhallen mit täglichen Öffnungszeiten von oftmals bis zu 24 Stunden unterstreichen den Handlungsbedarf.
Nach einer Darstellung der Universität Hamburg sollen 56 % der Einnahmen des gewerblichen Automatenspiels über Spielverluste Süchtiger generiert werden.
Die in Absatz 1 vorgesehene Abstandsregelung zwischen den Spielhallen und das in Absatz 2 geregelte Verbot mehrerer Spielhallen in einem baulichen Verbund dient der Vermeidung von Mehrfachkonzessionen. Die Beschränkungen sind verhältnismäßig, angemessen und erforderlich, um das gewerbliche Spiel auf das Maß von Unterhaltungsspielen und damit als harmloses Zeitvergnügen zurückzuführen und die Entstehung spielbankenähnlicher Großspielhallen zu verhindern.
Die Begrenzung der Anzahl der in einer Gemeinde zu erteilenden Erlaubnisse für Spielhallen.
Die Regelungen in Absatz 1 sollen sicherstellen, dass von Spielhallen kein übermäßiger werblicher Anreiz zum Spielen ausgeht. Ein typisches Beispiel für übermäßige Anreize sind blickfangmäßig herausgestellte Bezeichnungen der Spielhalle als Casino, Spielbank o. ä.
Mit der Vorgabe in Absatz 2 wird im Sinne der Suchtprävention das zeitliche Angebot der Spielhallen, die Geld- und Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit bereithalten, konkret begrenzt. Solche Sperrzeiten sind auch deshalb sinnvoll, weil viele pathologische Spieler über extrem lange Zeiträume in den Spielhallen verweilen und dieses dauerhafte Spielen mit einer allgemeinen Sperrzeit nachhaltig unterbrochen werden kann.
Bezüglich der Bezeichnung Casino verweise ich auf den Link.
Ich zitiere mal:
Die "Merkur Casino Lightshow" auf der Hamburger Reeperbahn hat den "Best Practice Award Light Advertising 2011" gewonnen.
Zitat off
Grüße
__________________ gmg
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17
18.10.2011 16:39 |
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jasper
Kaiser
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RE: Was soll jetzt durch den GlüÄndStV für den Bereich der Spielhallen reguliert werden? |
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Zitat: |
Original von gmg
- Glücksspielrechtliche - befristete - Erlaubnis erforderlich
- Verbot von Mehrfachkonzessionen
- Begrenzung der Anzahl Konzessionen pro Gemeinde möglich
- Keine Werbung für den Spielbetrieb erlaubt
- Sperrzeiteinführung (drei Stunden)
Und warum ??
Grüße |
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Darum ........
Wie kann man in solch einer Zeit so seinen Größenwahn dokumentieren und Politik und Öffentlichkeit suggerieren, dass Automatenaufsteller nur so im Geld schwimmen müssen?
Der sollte sich mit seiner fliegenden Untertasse zum Merkur schiessen.
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18
18.10.2011 17:02 |
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eszet
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Solche Projekte sind typisch in der Endphase von Blasen.
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19
20.10.2011 10:56 |
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bandick
Kaiser
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hallo eszet,
wie sieht deine vermutung diesbezüglich denn konkret aus?
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20
22.10.2011 09:51 |
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