Zugunsten privater Sportwettenvermittler |
schindel
Haudegen
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Zugunsten privater Sportwettenvermittler |
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Hallo liebes Forum,
dies ist mein erster Eintrag hier, lese aber bereits regelmäßig und aufmerksam "bei euch rein".
Eben habe ich gesehen, dass das VG Karlsruhe sich in einem Eilverfahren ebenfalls zugunsten privater Sportwettenvermittler ausgesprochen hat (Az. 1 K 1565/11) - genauso wie bereits einige Gerichte vorher (Arnsberg, Bremen, Aachen,...).
Hauptgrund: "Das Land Baden-Württemberg hat in zahlreichen anderen Fällen seit Oktober 2010 die sofortige Vollziehung von Untersagungsverfügungen nach § 9 GlüStV ausgesetzt und nimmt nun die Vollstreckung von Untersagungsverfügungen wieder auf. Diese Aussetzung führte in ganz Baden-Württemberg dazu, dass faktisch beanstandungsfrei Private außerhalb des staatlichen Sportwettenmonopols Sportwetten vermitteln konnten. Der Antragsgegner hat es damit bewusst hingenommen und geduldet, dass für einen Zeitraum von deutlich mehr als einem halben Jahr die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten außerhalb des staatlichen Sportwettenmonopols erfolgen konnte und dieses ganz überwiegend nicht durchgesetzt wurde. Es wurde mithin davon abgesehen, die mit dem staatlichen Sportwettenmonopol verbundenen Zwecke, insbesondere die Bekämpfung der Spielsucht, durchzusetzen und zu verfolgen. Zugleich haben dadurch die Interessen des Antragstellers, die Tätigkeit der Vermittlung von Sportwetten zumindest tatsächlich ausüben zu könne, an Gewicht gewonnen, da er darauf vertrauen durfte, bis auf weiteres dieser Tätigkeit nachgehen zu können, ohne Vollstreckungsmaßnahmen befürchten zu müssen. Angesichts dessen ist es weder ersichtlich noch vom Antragsgegner hinreichend dargelegt, aufgrund welcher öffentlicher Interessen nach einem mehr als halbjährigen Verzicht auf die sofortige Vollziehbarkeit von Untersagungsverfügungen nach § 9 GlüStV nunmehr diese geboten sein soll, obwohl die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages zum 31.12.2011 auslaufen, eine Fortsetzung des staatlichen Glücksspielmonopols nicht beabsichtigt, sondern vielmehr die Vergabe von Lizenzen an Privatunternehmen zur Veranstaltung von Glücksspiel nach einem neuen Glücksspielstaatsvertrag geplant ist".
Wie viel Sinn derlei Entscheidungen in Bezug auf die anstehende Novellierung machen und welche Relevanz sie auf lange Sicht haben, wird sich allerdings wohl erst noch zeigen.
schindel
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1
28.07.2011 13:08 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo Schindel,
willkommen im Forum.
Wir können hier natürlich gerne auch die vielen OVG-Beschlußlagen, u.a. aus Deinem bundesland, inkl. Bundesverwaltungsgerichtsbesxchlußlage einstellen,
die derartige Beschlußlagen revidiert hatten.
Die Relevanz von VG-Entscheidungen war bis jetzt noch nie entsprechend.
VG
Meike
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2
28.07.2011 16:20 |
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Solon
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bandick
Kaiser
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"Das von vielen Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten mit Spannung erwartete Urteil des Bundesverwaltungsgerichts schafft abschließende Rechtsklarheit hinsichtlich des Prüfungsmaßstabes bezüglich der Prüfung von Verfassungs- und Europarecht, vor allem aber auch zu der Frage, ob - ungeachtet der Gemeinschaftswidrigkeit des Sportwettmonopols, welche durchgängig von allen Gerichten gesehen wird - auf eine fehlende Erlaubnis abgestellt werden kann oder eben nicht."
http://isa-guide.de/law/articles/33564.html
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3
03.08.2011 09:28 |
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bandick
Kaiser
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sorry, hatte ich übersehen.
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5
04.08.2011 09:45 |
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k.osdorf
Tripel-As
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6
04.08.2011 16:48 |
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bandick
Kaiser
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"Es liegen nunmehr aktuell bereits in drei von vier baden-württembergischen Verwaltungsgerichtsbezirken positive Eilentscheidungen zugunsten von Sportwettvermittlern vor." das kann man gut oder schlecht finden, gibt aber zumindest mal eine richtung vor, denn denn dieses heckmeck und die uneindeutigkeit der gerichte und ihrer urteile ist wirklich nervenzehrend und aufreibend. und so bleibt am ende das übliche fazit: "Die Frage der Erlaubnispflichtigkeit des Vermittelns von Sportwetten ist somit nach wie vor nicht abschließend geklärt."
frustrierend.
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07.08.2011 09:05 |
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MEMO
Eroberer
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Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts:
Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 1. April 2010 wird aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.
BVerwG 8 C 12.10
http://www.bverwg.de/enid/c97ea3ce52ec07...heidung_8n.html
und
BVerwG 8 C 11.10
Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 29. März 2010 wird aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.
http://www.bverwg.de/enid/e44764432e6b5b...heidung_8n.html
__________________ Spieler
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09.08.2011 13:07 |
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schindel
Haudegen
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Themenstarter
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Hallo Memo,
vielen Dank fürs Einstellen der Urteilslinks!
Das Resultat:
"Ob die im Glücksspielstaatsvertrag getroffenen Regelungen über das staatliche Glücksspielmonopol im Bereich der Sportwetten im unionsrechtlichen Sinne geeignet sind, zum Erreichen der legitimen Zwecke der Suchtbekämpfung (§ 1 Nr. 1 GlüStV), des Jugend- und Spielerschutzes (§ 1 Nr. 3 GlüStV), der Begrenzung des Glücksspielangebots sowie der Lenkung der Wettleidenschaft (§ 1 Nr. 2 GlüStV) und der vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung (§ 1 Nr. 4 GlüStV) beizutragen, lässt sich auf der Grundlage der vom Berufungsgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen hinsichtlich der Werbung und des Automatenspiels nicht hinreichend beurteilen.
Die Sache war daher nach § 144 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VwGO zur weiteren Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückzuverweisen."
Auf gut deutsch heißt das mal wieder: Viele Worte, viel Arbeit, wenig Ergebnis, wenig Erkenntnis. Toll, unser grandioses Rechtssystem!
schindel
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10.08.2011 12:24 |
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bandick
Kaiser
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10
25.08.2011 07:42 |
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k.osdorf
Tripel-As
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Auch das VG Baden-Würtemberg zieht mit:
http://isa-guide.de/law/articles/33867.html
Mit dieser Entscheidung hat der Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg endgültig seine bisherige Rechtsprechung im Eilverfahren aufgegeben.
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12.09.2011 13:40 |
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96er
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Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hatte einen Sportwettvermittler, der Sportwetten an ein privatrechtlich lizenziertes Unternehmen in einem anderen europäischen Mitgliedsstaat vermittelte, mit Urteil vom 1. April 2011 vom Tatvorwurf des § 284 StGB freigesprochen.
Gegen dieses Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Berlin Berufung eingelegt - denkwürdig, weil die Staatsanwalt selbst noch im Termin beim Amtsgericht ebenfalls einen Freispruch zu Gunsten des Angeklagten beantragt hatte. Ungeachtet dessen ist im vorliegenden Fall dann Berufung durch die Staatsanwaltschaft eingelegt worden.
In einem nunmehr anberaumten Termin zur Durchführung einer Hauptverhandlung vor der Berufungskammer des Landgerichts Berlin - AZ (571) 281/61 Js 2031/10 Ns - hat diese das Urteil des Amtsgerichts bestätigt und den Freispruch zu Gunsten des Angeklagten neuerlich bekräftigt.
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19.09.2011 15:14 |
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bandick
Kaiser
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das ist der (gefühlt) tausendste fall, bei dem sich betroffene auf einen verbotsirrtum berufen können, weil die rechtslage dermaßen verworren und unüberschaubar ist, dass man sich fragen muss, wie die verschiedenen gerichte eigentlich permanent zu unterschiedlichen urteilen und entscheidungen kommen können - dieser riesige interpretationsspielraum von gesetzestexten ist wirklich ein greuel. immerhin wurde anerkannt, dass einem "normalen bürger" nicht zuzumuten ist, in diesem wirrwarr den überblick behalten zu können - das ist ja schon für ausgebildete juristen fast ein ding der unmöglichkeit.
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22.09.2011 09:17 |
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96er
Doppel-As
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Das ist doch echt immer ein hin und her: Die EU sagt nein, der deutsche Bundesgerichtshof sagt ja. Mit der Entscheidung. das Verbot von privaten Sportwetten zu bestätigen, stellt sich der deutsche Bundesgerichthof gegen einen Entscheid der EU und steht in krassem Widerspruch zur Entscheidung des EuGH´s vom September 2010, als argumentiert wurde, dass die Monopolanbieter in Deutschland ihre Angebote massiv bewerben würden und daher das Ziel des Spielerschutzes nicht mehr erkennbar wäre.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...0&pos=0&anz=150
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30.09.2011 12:59 |
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bandick
Kaiser
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http://isa-guide.de/law/articles/34585.html
Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hat in einem Verfahren nach der mündlichen Verhandlung vom 08. Dezember 2011 (Az. 4 A 250/08) die Rechtswidrigkeit einer Untersagungsverfügung der Stadt Wuppertal gegen einen privaten Sportwettenvermittler festgestellt. Die Besonderheit ist, dass der Kläger nicht EU-Staatsbürger ist.
Der Senat stellte klar, dass Drittstaatenangehörige in den Sportwettenverfahren ein Rechtsschutzinteresse haben. Ziel der Untersagungsverfügung sei es gewesen, das (rechtswidrige) Staatsmonopol für Sportwetten durchzusetzen. Auf die Staatsbürgerschaft des Vermittlers käme es hingegen nicht an.
Nach dem VGH Baden-Württemberg liegt nunmehr eine weitere zweitinstanzliche Entscheidung vor, wodurch die Rechtswidrigkeit von Untersagungsverfügungen gegen drittstaatenangehörige Vermittler bestätigt wird.
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10.12.2011 08:34 |
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räubertochter
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Und wieder ein Sieg für die private Sportwettenvermittlung:
Das VG Weimar hat mit einem Hauptsache-Urteil vom 26.06.2012 (AZ: 5 K 882/06) eine Ordnungsverfügung und den später ergangenen Widerspruchsbescheid des Thüringer Landesverwaltungsamtes aus dem Jahre 2006 aufgehoben. Die Klage des Sportwettvermittlers hatte insoweit Erfolg, und das Gericht schließt sich der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, des OVG NRW und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz an.
Damit liegt ein weiteres Hauptsache-Urteil zur bisher geltenden Rechtslage vor, wonach die Ordnungsverfügungen gegen Sportwettvermittler rechtswidrig sind.
http://isa-guide.de/law/articles/36119.html
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11.07.2012 08:11 |
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bandick
Kaiser
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oder auch nicht: ein privates wettbüro in dresden hat ohne die nötige konzession sportwetten vermittelt und muss deshalb 7000 euro zwangsgeld zahlen:
Nach Angaben der Landesdirektion Sachsen vom Freitag ist das der erste derartige Fall im Freistaat seit der Änderung gesetzlicher Regelungen im vergangenen Jahr. Die illegalen Wetten waren bei Vor-Ort-Kontrollen aufgefallen, wie es hieß. Private Wettanbieter dürfen seit der Änderung des Glücksspielstaatsvertrages zum 1. Juli 2012 nur noch Sportwetten anbieten, wenn sie vom Land Hessen eine Konzession erhalten haben und die Landesdirektion Sachsen dem zugestimmt hat. Der Betreiber des Wettbüros habe trotz Verbots weiterhin Sportwetten an einen nicht mehr zugelassenen Wettanbieter vermittelt. Um welches Wettbüro es sich handelt, wollte die Landesdirektion nicht mitteilen.
http://www.focus.de/regional/sachsen/glu...id_1048603.html
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20.07.2013 08:23 |
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