Rechtswidrige Enteignung von Spielstätten |
Rosewood
Haudegen
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Rechtswidrige Enteignung von Spielstätten |
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Zitat: |
Zeitung: Bundesländer planen rigorose Einschnitte bei den privaten Spielhallen
Die 16 Bundesländer, die das Glücksspiel in Deutschland regeln, planen nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" (Dienstagsausgabe) drastische Auflagen für die mehr als 10.000 von privaten Unternehmern betriebenen Spielhallen.
Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die meisten von ihnen sollen nach einer Übergangszeit von fünf Jahren ihre Konzessionen verlieren. Hinzu kommen tägliche Sperrzeiten, in denen die Vergnügungstempel geschlossen sein müssen, und das Verbot, am Eingang oder der Fassade für den Besuch der Spielstätte zu werben. So steht es in einem Entwurf der Länder, in dem die künftigen Regeln für Casinos, Spielhallen, Lotto, Toto und Sportwetten notiert sind.
Im privaten Glücksspielgewerbe sorgen die Pläne für Entsetzen. Marktführer Paul Gauselmann, der Präsident des Verbandes des Automatenindustrie, spricht von einem "Kahlschlag" und kündigt eine "Prozessflut" an. Man werde sich gegen die "rechtswidrige Enteignung" wehren und Schadenersatz in Milliardenhöhe fordern.
"Das ist die Vernichtung unserer Branche", klagt auch Ulrich Schmidt, der Besitzer von Deutschlands zweitgrößter Spielhallen-Gruppe. Von den derzeit etwa 150.000 Automaten, die in solchen Hallen stehen, "werden bis zu 100.000 abgeschaltet", rechnet der Unternehmer vor. Die Ministerpräsidenten der Länder begründen ihr Regelwerk damit, dass die Bevölkerung vor der Spielsucht geschützt und besonders der Jugendschutz gewährleistet werden müsse.
Gauselmann sieht in den Plänen jedoch den Versuch der Länder, die selbst Glücksspiele wie Lotto und Toto, Sportwetten und Spielbanken betreiben, sich ihre vermeintliche Konkurrenz "vom Halse halten". Zudem wäre das geplante Vorgehen gegen die Spielhallen genau das falsche Rezept zur Bekämpfung von Spielsucht. Die Maßnahmen würden den Online-Casinos, Wetten und Poker-Anbietern nur noch mehr Zulauf bescheren.
Dort könnten die Leute, anders als in den Spielhallen, "anonym und unkontrolliert" zocken, sagt Schmidt. Für den Jugend- und Spielerschutz sei das die schlechteste Lösung.
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Quelle: http://www.dernewsticker.de/news.php?tit...210653&i=ccpgmf
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03.05.2011 08:47 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Gruß an alle,
das betrachte ich persönlich auch als rechtlich absolut problematisch und jede Kommune sollte sich auch schriftlich gegen den Glücksspielstaatsvertrag positionieren.
Anbei noch einmal der Gesamtüberblick aus dem Entwurf, Stand 14.04.2011, was den Städten zugemutet werden soll an Glücksspiel.
§10 a
Abs. 3 ________________ 7 Sportwettkonzessionäre
Abs.4_________________ die dürfen auch im Internet Glücksspiel veranstalten und vermitteln
Abs.5__________________die dürfen je bis zu 350 Wettvermittlungsstellen errichten
§27
____________keine begrenzte Anzahl von Buchmachern für Pferdewetten
___________Veranstaltung von Pferdewetten im Internt möglich
§§30,31
____________kl. Lotterien, Gewinnsparen, Klassenlotterie unverändert
§4 Abs.5____________Lotterien nun auch im Internt wieder möglich
§20 Abs.3___________Spielbanken dürfen nun auch Casinospiele und Poker im Internet übertragen, veranstalten und vermitteln
§5 Abs3______________Werbung für Lotterien und Sportwetten im Internet und Fernsehen wieder möglich
Und dann was völlig in contra zu den Zugeständnissen an online Poker, online-Sportwetten &Co steht und somit eine enorme Klagewlle auslösen wird für die kommunen und jedes Strafverfahren zum Erliegen bringen wird.
§26
Abs.1__________keine Werbung an Spielhallen
Abs.2__________Sperrzeit darf nicht weniger als drei Stunden betragen
§25
Abs.1__________Verbot von Mehrfachkonzessionen
Abs.2__________nur eine Sppielhallenkonzession pro Gebäudekomplex
Abs.3__________Anzahl der Spielhallen kann generell eingeschränkt werden
§24__________ Spielhallen benötigen nun auch Erlaubnis nach Staatsavertrag und Gemeinde muss im Rahmen der Erteilung die Erlaubnis der Glücksspielaufsicht einholen
§29
Abs.4__________Altkonzessionen Spielhallen vor dem 06.04.2011 benötigen in 5 Jahren neue Erlaubnis
______________Altkonzessionen ab dem 06.04.2011 werden nach 1 Jahr ungültig
______________bei Betreiberwechsel erlischt Spielhallenkonzession sofort
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2
03.05.2011 09:40 |
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Solon
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Carlo
Routinier
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Das Ganze ist mehr als bedenklich.
Aber gab es nicht bereits vor Jahren eine Änderung der Zulassungsvoraussetzungen für Spielhallen und zwar mit einer festgelegten Frist für die Anpassung bzw. Umstellung von alt auf neu von 5 Jahren?
Wenn nun das Glücksspiel "reguliert" werden soll, dann bitte insgesamt und einheitlich und nicht für den einen Veranstalter so und für den anderen Veranstalter so.
Zum Beispiel darf der eine im Fernsehen werben und der andere nicht, wo bleibt da der Wettbewerb?
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3
03.05.2011 11:23 |
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Carlo
Routinier
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RE: BT-DRS 11/3999 vom 15. 02. 1989 |
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Zitat: |
Original von gmg
In dem Gesamtzusammenhang sollte man sich vllt. noch einmal die BT-DRS 11/3999 vom 15. 02. 1989 durchlesen !
Die Sache ist über 20 Jahre alt, jedoch kann man erstaunlich Parallelen entdecken .....
BT-DRS 11/3999
Grüße |
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gmg
genau das meinte ich!
BT-DRS 11/3999
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5
03.05.2011 11:39 |
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gmg
Foren Gott
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BT-DRS 12/3232 vom 09. 09. 1992 |
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3 Jahre später berichtete die Bundesregierung unter der o. a. DRS über den "Fortgang des Verfahrens"
DRS 12/3232 vom 09. 09. 1992
Ebenfalls lesenswert.
Grüße
__________________ gmg
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03.05.2011 11:43 |
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bandick
Kaiser
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hier noch ein artikel dazu aus der neuen westfälischen, in dem gauselmann anmerkt, dass bei einer durchsetzung stärkerer regeln die hälfte der 10.000 spielstätten vor dem aus atünden, und damit auch arbeitsplätze. zudem würden den kommunen millioneneinnahmen verlorengehen.
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7
05.05.2011 08:13 |
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Meike
Foren Gott
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Da hatte Herr Gauselmann sich augenscheinlich mit seinen Liberalisierungsaktivitäten verzockt und damit die gesamte "Spielhallenlandschaft" auf die falsche Karte gesetzt.
Denn wir erinnern uns:
http://www.sueddeutsche.de/geld/glueckss...nde-1.1063097-2
„Gauselmann will den genau entgegengesetzten Weg von Horak gehen. Geht es nach ihm, werden private Wettanbieter zugelassen, um von ihnen Abgaben kassieren, und die Auflagen für das staatliche Glücksspiel werden gelockert, das dann wieder florieren werde.
In seinen Briefen an Politiker, denen er so gerne Schecks schickt, spricht Gauselmann von einer "liberalen fortschrittlichen Lösung". Er selbst ist bestens darauf vorbereitet. Sein Konzern hat für ein eigenes deutsches Wett-Angebot längst die Internetadresse cashpoint.de eingerichtet. Es fehlt nur noch die Lizenz.“
Und dann gibt es noch die MP die aktuell die gesamte Lage verzocken, da Sie sich auf die falschen Pferde haben setzen lassen, siehe Bsp. Hessen:
http://m.faz.net/RubBEFA4EA6A59441D98AC2...al~Scontent.xml
„Geschäftsführer Heinz-Georg Sundermann sagte am Mittwoch, das Wichtigste sei es, dass es nun nach vielen Jahren klare Rahmenbedingungen gebe. Er deutete zugleich an, dass sich auch die staatlichen Lottogesellschaften stärker im Sportwettenmarkt engagieren wollten. "Lotto Hessen hält es für selbstverständlich, dass sich auch nationale Anbieter um eine Konzession bewerben dürfen.“
…………..
„Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) zeigte sich mit der Einigung zufrieden. Er hatte schon Ende 2009 ein Lizenzmodell ins Gespräch gebracht. Der Vorschlag einer Experimentierklausel im neuen Glücksspielstaatsvertrag sei aus Hessen gekommen, hieß es.“
Am Ende wird es genau so kommen, wie der Chef der Staatskanzlei den worst case bereits dargestellt hatte:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dok...t/MMA15-179.pdf
"Die Rechtsfolgen gestalteten sich in der Tat sehr problematisch. Angesichts der sehr weitgehenden Liberalisierungsvorstellungen in Schleswig-Holstein könnte dort ein weitgehend unbegrenzter Sportwettenmarkt entstehen. Die dort beispielsweise im In-ternet verbreiteten Angebote wären jedoch ebenso wie ausländische Angebote in al-len anderen Bundesländern illegal und könnten als solche entweder unterbunden oder verfolgt werden.
Das allerdings würde die schwerwiegende Frage aufwerfen, ob eine solche abweichende Praxis in einem Bundesland mit europäischem Recht ver-einbar wäre.
Nach dem vom Europäischen Gerichtshof aufgestellten Kohärenzerfor-dernis könnten innerstaatliche Zuständigkeitsregelungen nicht begründen, von einem Gebot der gesamtstaatlichen Kohärenz abzuweichen. "
..............
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05.05.2011 09:22 |
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