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» Rechtswidrige Enteignung von Spielstätten «

Das Ganze ist mehr als bedenklich.

Aber gab es nicht bereits vor Jahren eine Änderung der Zulassungsvoraussetzungen für Spielhallen und zwar mit einer festgelegten Frist für die Anpassung bzw. Umstellung von alt auf neu von 5 Jahren?

Wenn nun das Glücksspiel "reguliert" werden soll, dann bitte insgesamt und einheitlich und nicht für den einen Veranstalter so und für den anderen Veranstalter so.
Zum Beispiel darf der eine im Fernsehen werben und der andere nicht, wo bleibt da der Wettbewerb?



Gepostet am 03.05.2011 um 11:23 von:
Benutzer: Carlo
Der Original-Beitrag :
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