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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » ec cash verbot in spielhallen ! » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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 RE: ec cash verbot in spielhallen ! petergaukler 15.07.2011 15:56
 RE: ec cash verbot in spielhallen ! Meike 15.07.2011 16:34
 RE: ec cash verbot in spielhallen ! gmg 18.07.2011 09:33
 RE: ec cash verbot in spielhallen ! gmg 24.07.2011 13:49
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 RE: ec cash verbot in spielhallen ! gmg 02.08.2011 07:30
 Entwurf Hessisches Spielhallengesetz gmg 05.08.2011 10:59
 RE: Entwurf Hessisches Spielhallengesetz petergaukler 05.08.2011 11:45
 Entwurf Hessisches Spielhallengesetz gmg 05.08.2011 12:09
 RE: ec cash verbot in spielhallen ! gmg 10.08.2011 17:16
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 RE: ec cash verbot in spielhallen ! gmg 21.08.2011 08:37
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 RE: ec cash verbot in spielhallen ! SpeedFive 30.09.2011 18:14
 RE: ec cash verbot in spielhallen ! gmg 30.09.2011 18:35
 RE: ec cash verbot in spielhallen ! gmg 13.10.2011 15:09
 RE: ec cash verbot in spielhallen ! gmg 16.10.2011 18:53
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petergaukler petergaukler ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von petergaukler


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Zitat:
Original von gmg
Hallo Meike,

damit hast Du dann die Lösung für die Spielhallenbetreiber offenbart...

Sie brauchen nur zu dem "örtlichen Kreditinstitut" zu gehen und dieses Kreditinstitut veranlassen, einen Geldausgabeautomaten des Kreditinstitutes in die Spielhalle zu stellen.

Diesen Sachverhalt habe ich aber bis jetzt bei den Kontrollen noch nirgendwo entdecken können....

In Tankstellen, ja da...

Grüße


hallo,
ich habe bis jetzt auch in keiner halle was gesehen was legal sein könnte
bzw. gauselmann casinos -merkur spielotheken zahlen nur noch geringe
beträge aus ,
bei anderen hallen wurde nichts unternommen ,ausser ,dass manche
von 100 € 80 € auszahlen und 20 aufmünzen ! Weißnicht

gruss pg.
91 15.07.2011 15:56 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
Solon
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Meike
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Hallo gmg,

was soll das denn?

"Hallo Meike,

damit hast Du dann die Lösung für die Spielhallenbetreiber offenbart..."


Um was geht es dir hier?

Dein Aktionismus bei den Softwareversionen hatte damals auch vielen Behörden Arbeit gemacht, ohne irgend einen rechtlichen Nährwert, weil Du an etwas "Unternormatives" glaubtest, was es de facto nicht gibt. Damals hattest Du auch zu einer Anzeigenflut aufgerufen. Diese Aufrufe von Dir kenne ich nun aus diversen Bereichen, siehe auch "Jokers Wilde", "Auszaghlungsquoten" &Co.



Jetzt haben wir hier eine abgelaufene Übergangsfrist und Du rufst wieder zur Anzeigenflut auf.
Offenbar hast Du wieder einige Anhänger gefunden, wie pg.


Schön wäre es doch, wenn man einen Sachverhalt darstellt, diesen versucht rechtlich zu ergründen, - ohne sich auf irgend ein Pferd setzen zu lassen-, und wenn es rechtliche Hinweise gibt, d.h. u.a.
"Wer ist Zahlungsdienstleister"
"Wer benötigt für was eine Erlaubnis"
dann sollte man dies emotionslos darstellen.


VG
Meike
61 15.07.2011 16:34 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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Zitat:
Original von Meike

Um was geht es dir hier?

VG
Meike


Es geht um die Mitteilung der vorgefundenen Sachverhalte aus der Aufstellung an die zuständige Behörde.


Und wenn Du Problemlösungmöglichkeiten für die Spielstättenbetreiber aufzeigst, so ist das doch o. K.!

Grüße

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gmg
76 18.07.2011 09:33 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Natürlich findet man auch immer wieder die Handgeräte bei der Aufsicht.

Werden natürlich auch ohne Genehmigung betrieben.

Führt natürlich auch zur Anzeige des Vorganges bei der BAFIN....


Grüße

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EC-Cash Handgerät bei der Aufsicht.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.



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91 24.07.2011 13:49 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Gesetz zur Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Berlin
(Spielhallengesetz Berlin – SpielhG Bln)
Vom 20. Mai 2011

Zitat on
§ 4
Anforderungen an die Gestaltung und Einrichtung von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen
(4) In räumlicher Verbindung zu Unternehmen nach § 1 darf die Inhaberin oder der Inhaber der Erlaubnis nach § 2 Absatz 1 das Aufstellen von Geldausgabeautomaten oder anderen Geräten, mit deren Hilfe sich die Spielerin oder der Spieler Geld beschaffen kann, nicht ermöglichen oder begünstigen.
Zitat off

Grüße

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106 27.07.2011 12:38 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Und immer wieder interessant, die EC-Cash-Infos aus der Aufstellung!

Grüße

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121 02.08.2011 07:30 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Entwurf Hessisches Spielhallengesetz

§ 3 Entwurf des Hessischen Spielhallengesetzes:
(6) In einer Spielhalle dürfen keine technischen Geräte, insbesondere EC- oder Kreditkartenautomaten, zur Bargeldabhebung vorhanden sein.


Es ist absehbar, dass solche Passagen in den Landesspielhallengesetzen aller Bundesländer enthalten sein werden...

Denkbar wäre natürlich auch eine entsprechende Passage in der neuen Spielverordnung......

Grüße

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136 05.08.2011 10:59 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
petergaukler petergaukler ist männlich
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RE: Entwurf Hessisches Spielhallengesetz

Zitat:
Original von gmg
§ 3 Entwurf des Hessischen Spielhallengesetzes:
(6) In einer Spielhalle dürfen keine technischen Geräte, insbesondere EC- oder Kreditkartenautomaten, zur Bargeldabhebung vorhanden sein.


Es ist absehbar, dass solche Passagen in den Landesspielhallengesetzen aller Bundesländer enthalten sein werden...

Denkbar wäre natürlich auch eine entsprechende Passage in der neuen Spielverordnung......

Grüße


hallo gmg.
ab wann gilt denn das neue gesetz in hessen ?
als ich vor kurzem in hessen war interessierte das neu gesetz
niemand ! (wohl noch nicht gültig?)

pg.
151 05.08.2011 11:45 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Entwurf Hessisches Spielhallengesetz

Es handelt sich nach meinem Kenntnisstand aktuell nur um einen Entwurf...

Dieser Entwurf wurde nach erster Lesung an den Innenausschuß überwiesen. Vgl. beigefügtes Plenarprotokoll.


Grüße

Dateianhang:
pdf Plenarprotokoll 18_74 S. 40-50.pdf (398 KB, 309 mal heruntergeladen)


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166 05.08.2011 12:09 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Und dann gibt es die EC-Cash-Handgeräte .
Mit "lustigen" Zettelchen.

Da werde Verträge geschlossen.
Und Verpflichtungserklärungen abgegeben...

Grüße

gmg hat diese Bilder (verkleinerte Versionen) angehängt:
EC-Cash-Handgerät.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet. EC-Cash-Zettelchen.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.



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181 10.08.2011 17:16 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Zitat:
Original von gmg
Und dann gibt es die EC-Cash-Handgeräte .
Mit "lustigen" Zettelchen.

Da werde Verträge geschlossen.
Und Verpflichtungserklärungen abgegeben...

Grüße



ja ja -
die aufsteller sind sehr erfinderisch Lesen
196 10.08.2011 22:04 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Was ist denn nun die Quintessenz dieser Diskussion?

Müssen die Dinger weg, auch wenn nur ein Teil ausgezahlt wird und der Restbetrag von der Aufsicht als Dienstleistung ausgegeben wird? Und wenn ja, wer verfügt die Entfernung?

Christiane

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Viele Grüße aus dem Harz!
61 11.08.2011 16:33 Christiane ist offline E-Mail an Christiane senden Homepage von Christiane Beiträge von Christiane suchen
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Zitat:
Original von Christiane
Was ist denn nun die Quintessenz dieser Diskussion?

Müssen die Dinger weg, auch wenn nur ein Teil ausgezahlt wird und der Restbetrag von der Aufsicht als Dienstleistung ausgegeben wird? Und wenn ja, wer verfügt die Entfernung?

Christiane


Moin

Mitteilung des vorgefundenen Sachverhaltes an die BAFIN.
Anschrift vgl. Beitrag Nr. 19.
Die BAFIN ist dann für alle weiteren Maßnahmen zuständig.

Grüße

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gmg
76 12.08.2011 08:23 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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hi gmg.

das mit den kleinen zetteln sieht man in süddeutschland häufig,

ist dies legitim ?

pg.


P.S. hat die bafin schon mal was unternommen ?
91 12.08.2011 08:44 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Moin pg!

Handelt es sich bei den "kleinen Zettelchen" nicht um eine Maßnahme, um eine nicht vorhandene - aber erforderliche - Erlaubnis zur Bargeldauszahlung zu vertuschen ?

Grüße

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gmg
106 21.08.2011 08:37 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Heute morgen kam noch einmal auf WDR 2 die Geschichte mit Easy-Cash:
Easycash soll Daten ohne Einverständnis nutzen

hier der Link zu der Geschichte.

Grüße

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gmg
121 14.09.2011 07:25 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
SpeedFive SpeedFive ist männlich
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Wäre es nicht auch möglich das Gauselmann selbst eine Lizenz erwirbt und die Dienstleistung Ihren Automatenaufstellern anbietet? Die Gewete produziert ja nun nicht nur Geldwechsler für die Automatenbranche.
61 30.09.2011 18:14 SpeedFive ist offline E-Mail an SpeedFive senden Beiträge von SpeedFive suchen
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ADP wird sicherlich alles versuchen.
Aber bis jetzt haben die Bemühungen - so denn welche erfolgt sein sollten - nicht gefruchtet.

Zumal es ja die Landespielhallengesetze geben wird, die ungeachtet des Verbotes durch das ZAG (das natürlich momentan von kaum einem Spielstättenbetreiber eingehalten wird - die Angezeigten ggf. mal ausgenommen) die Bargeldauszahlung durch den Automaten bzw. die Aufsicht natürlich untersagen werden.


Ich zitiere noch mal kurz:
Gesetz zur Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Berlin
(Spielhallengesetz Berlin – SpielhG Bln)
Vom 20. Mai 2011

§ 4
Anforderungen an die Gestaltung und Einrichtung von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen
(4) In räumlicher Verbindung zu Unternehmen nach § 1 darf die Inhaberin oder der Inhaber der Erlaubnis nach § 2 Absatz 1 das Aufstellen von Geldausgabeautomaten oder anderen Geräten, mit deren Hilfe sich die Spielerin oder der Spieler Geld beschaffen kann, nicht ermöglichen oder begünstigen.
Zitat off


Und die momentan in der Mache befindlichen Landesspielhallengesetze spitzen natürlich alle auf diesen Sachverhalt.

Ich spekuliere mal:
Die Geldausgabe in Spielhallen über Automaten bzw. die Aufsicht an den Spieler wird über kurz oder lang eingestellt werden.
Ganz im Sinne eines guten Spielerschutzes.

Grüße

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gmg
76 30.09.2011 18:35 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Und es geht doch!

Aktuell in der Aufstellung gefunden....

Grüße

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Allerdings gibt es immer noch die folgenden Hinweise (vgl. Aufnahme). Zeigefinger

Die dazu erforderlichen vorgehaltenen Gerätschaften führen natürlich zu einem Vorgang bei der BAFIN....


Grüße

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Devisenhandel übers Internet Stehendes Gewerbe (allgemein)   09.04.2014 13:35 von tumari     19.05.2025 12:30 von Gonzalez   Views: 197.198
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