petergaukler
Kaiser

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Zitat: |
Original von gmg
Hallo Meike,
damit hast Du dann die Lösung für die Spielhallenbetreiber offenbart...
Sie brauchen nur zu dem "örtlichen Kreditinstitut" zu gehen und dieses Kreditinstitut veranlassen, einen Geldausgabeautomaten des Kreditinstitutes in die Spielhalle zu stellen.
Diesen Sachverhalt habe ich aber bis jetzt bei den Kontrollen noch nirgendwo entdecken können....
In Tankstellen, ja da...
Grüße |
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hallo,
ich habe bis jetzt auch in keiner halle was gesehen was legal sein könnte
bzw. gauselmann casinos -merkur spielotheken zahlen nur noch geringe
beträge aus ,
bei anderen hallen wurde nichts unternommen ,ausser ,dass manche
von 100 € 80 € auszahlen und 20 aufmünzen !
gruss pg.
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91
15.07.2011 15:56 |
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Solon
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Meike
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Hallo gmg,
was soll das denn?
"Hallo Meike,
damit hast Du dann die Lösung für die Spielhallenbetreiber offenbart..."
Um was geht es dir hier?
Dein Aktionismus bei den Softwareversionen hatte damals auch vielen Behörden Arbeit gemacht, ohne irgend einen rechtlichen Nährwert, weil Du an etwas "Unternormatives" glaubtest, was es de facto nicht gibt. Damals hattest Du auch zu einer Anzeigenflut aufgerufen. Diese Aufrufe von Dir kenne ich nun aus diversen Bereichen, siehe auch "Jokers Wilde", "Auszaghlungsquoten" &Co.
Jetzt haben wir hier eine abgelaufene Übergangsfrist und Du rufst wieder zur Anzeigenflut auf.
Offenbar hast Du wieder einige Anhänger gefunden, wie pg.
Schön wäre es doch, wenn man einen Sachverhalt darstellt, diesen versucht rechtlich zu ergründen, - ohne sich auf irgend ein Pferd setzen zu lassen-, und wenn es rechtliche Hinweise gibt, d.h. u.a.
"Wer ist Zahlungsdienstleister"
"Wer benötigt für was eine Erlaubnis"
dann sollte man dies emotionslos darstellen.
VG
Meike
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61
15.07.2011 16:34 |
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Solon
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gmg
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Zitat: |
Original von Meike
Um was geht es dir hier?
VG
Meike |
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Es geht um die Mitteilung der vorgefundenen Sachverhalte aus der Aufstellung an die zuständige Behörde.
Und wenn Du Problemlösungmöglichkeiten für die Spielstättenbetreiber aufzeigst, so ist das doch o. K.!
Grüße
__________________ gmg
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76
18.07.2011 09:33 |
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gmg
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Gesetz zur Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Berlin
(Spielhallengesetz Berlin – SpielhG Bln)
Vom 20. Mai 2011
Zitat on
§ 4
Anforderungen an die Gestaltung und Einrichtung von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen
(4) In räumlicher Verbindung zu Unternehmen nach § 1 darf die Inhaberin oder der Inhaber der Erlaubnis nach § 2 Absatz 1 das Aufstellen von Geldausgabeautomaten oder anderen Geräten, mit deren Hilfe sich die Spielerin oder der Spieler Geld beschaffen kann, nicht ermöglichen oder begünstigen.
Zitat off
Grüße
__________________ gmg
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106
27.07.2011 12:38 |
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gmg
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Entwurf Hessisches Spielhallengesetz |
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§ 3 Entwurf des Hessischen Spielhallengesetzes:
(6) In einer Spielhalle dürfen keine technischen Geräte, insbesondere EC- oder Kreditkartenautomaten, zur Bargeldabhebung vorhanden sein.
Es ist absehbar, dass solche Passagen in den Landesspielhallengesetzen aller Bundesländer enthalten sein werden...
Denkbar wäre natürlich auch eine entsprechende Passage in der neuen Spielverordnung......
Grüße
__________________ gmg
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136
05.08.2011 10:59 |
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petergaukler
Kaiser

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RE: Entwurf Hessisches Spielhallengesetz |
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Zitat: |
Original von gmg
§ 3 Entwurf des Hessischen Spielhallengesetzes:
(6) In einer Spielhalle dürfen keine technischen Geräte, insbesondere EC- oder Kreditkartenautomaten, zur Bargeldabhebung vorhanden sein.
Es ist absehbar, dass solche Passagen in den Landesspielhallengesetzen aller Bundesländer enthalten sein werden...
Denkbar wäre natürlich auch eine entsprechende Passage in der neuen Spielverordnung......
Grüße |
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hallo gmg.
ab wann gilt denn das neue gesetz in hessen ?
als ich vor kurzem in hessen war interessierte das neu gesetz
niemand ! (wohl noch nicht gültig?)
pg.
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151
05.08.2011 11:45 |
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gmg
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Entwurf Hessisches Spielhallengesetz |
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Es handelt sich nach meinem Kenntnisstand aktuell nur um einen Entwurf...
Dieser Entwurf wurde nach erster Lesung an den Innenausschuß überwiesen. Vgl. beigefügtes Plenarprotokoll.
Grüße
__________________ gmg
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166
05.08.2011 12:09 |
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petergaukler
Kaiser

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Zitat: |
Original von gmg
Und dann gibt es die EC-Cash-Handgeräte .
Mit "lustigen" Zettelchen.
Da werde Verträge geschlossen.
Und Verpflichtungserklärungen abgegeben...
Grüße |
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ja ja -
die aufsteller sind sehr erfinderisch
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196
10.08.2011 22:04 |
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Christiane

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Was ist denn nun die Quintessenz dieser Diskussion?
Müssen die Dinger weg, auch wenn nur ein Teil ausgezahlt wird und der Restbetrag von der Aufsicht als Dienstleistung ausgegeben wird? Und wenn ja, wer verfügt die Entfernung?
Christiane
__________________ Viele Grüße aus dem Harz!
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61
11.08.2011 16:33 |
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gmg
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Zitat: |
Original von Christiane
Was ist denn nun die Quintessenz dieser Diskussion?
Müssen die Dinger weg, auch wenn nur ein Teil ausgezahlt wird und der Restbetrag von der Aufsicht als Dienstleistung ausgegeben wird? Und wenn ja, wer verfügt die Entfernung?
Christiane |
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Mitteilung des vorgefundenen Sachverhaltes an die BAFIN.
Anschrift vgl. Beitrag Nr. 19.
Die BAFIN ist dann für alle weiteren Maßnahmen zuständig.
Grüße
__________________ gmg
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76
12.08.2011 08:23 |
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petergaukler
Kaiser

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hi gmg.
das mit den kleinen zetteln sieht man in süddeutschland häufig,
ist dies legitim ?
pg.
P.S. hat die bafin schon mal was unternommen ?
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91
12.08.2011 08:44 |
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gmg
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pg!
Handelt es sich bei den "kleinen Zettelchen" nicht um eine Maßnahme, um eine nicht vorhandene - aber erforderliche - Erlaubnis zur Bargeldauszahlung zu vertuschen ?
Grüße
__________________ gmg
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106
21.08.2011 08:37 |
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gmg
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Heute morgen kam noch einmal auf WDR 2 die Geschichte mit Easy-Cash:
Easycash soll Daten ohne Einverständnis nutzen
hier der Link zu der Geschichte.
Grüße
__________________ gmg
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121
14.09.2011 07:25 |
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SpeedFive
Mitglied
 
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Wäre es nicht auch möglich das Gauselmann selbst eine Lizenz erwirbt und die Dienstleistung Ihren Automatenaufstellern anbietet? Die Gewete produziert ja nun nicht nur Geldwechsler für die Automatenbranche.
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61
30.09.2011 18:14 |
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gmg
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ADP wird sicherlich alles versuchen.
Aber bis jetzt haben die Bemühungen - so denn welche erfolgt sein sollten - nicht gefruchtet.
Zumal es ja die Landespielhallengesetze geben wird, die ungeachtet des Verbotes durch das ZAG (das natürlich momentan von kaum einem Spielstättenbetreiber eingehalten wird - die Angezeigten ggf. mal ausgenommen) die Bargeldauszahlung durch den Automaten bzw. die Aufsicht natürlich untersagen werden.
Ich zitiere noch mal kurz:
Gesetz zur Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Berlin
(Spielhallengesetz Berlin – SpielhG Bln)
Vom 20. Mai 2011
§ 4
Anforderungen an die Gestaltung und Einrichtung von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen
(4) In räumlicher Verbindung zu Unternehmen nach § 1 darf die Inhaberin oder der Inhaber der Erlaubnis nach § 2 Absatz 1 das Aufstellen von Geldausgabeautomaten oder anderen Geräten, mit deren Hilfe sich die Spielerin oder der Spieler Geld beschaffen kann, nicht ermöglichen oder begünstigen.
Zitat off
Und die momentan in der Mache befindlichen Landesspielhallengesetze spitzen natürlich alle auf diesen Sachverhalt.
Ich spekuliere mal:
Die Geldausgabe in Spielhallen über Automaten bzw. die Aufsicht an den Spieler wird über kurz oder lang eingestellt werden.
Ganz im Sinne eines guten Spielerschutzes.
Grüße
__________________ gmg
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76
30.09.2011 18:35 |
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