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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » ec cash verbot in spielhallen ! » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen ec cash verbot in spielhallen ! 18 Bewertungen - Durchschnitt: 6,5018 Bewertungen - Durchschnitt: 6,50
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
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 RE: ec cash verbot in spielhallen ! lodermulch 06.12.2013 17:09
 RE: ec cash verbot in spielhallen ! malexx 07.12.2013 20:02
 RE: ec cash verbot in spielhallen ! mistral 08.12.2013 15:50
 RE: ec cash verbot in spielhallen ! Beobachter 02.02.2014 20:24
 Wistra 7/2014 Zur Strafbarkeit der Bargeldausgabe in Spielhallen gmg 31.07.2014 13:03
 RE: Wistra 7/2014 Zur Strafbarkeit der Bargeldausgabe in Spielhallen gmg 31.07.2014 15:39
 RE: Wistra 7/2014 Zur Strafbarkeit der Bargeldausgabe in Spielhallen ruda 13.08.2014 13:27
 RE: ec cash verbot in spielhallen ! Meike 15.08.2014 14:24
 Z A G ruda 20.08.2014 08:43
 RE: ec cash verbot in spielhallen ! Meike 22.08.2014 06:02
 RE: ec cash verbot in spielhallen ! Hartmut Fries 07.07.2016 10:13
 RE: ec cash verbot in spielhallen ! petergaukler 07.07.2016 10:45
 RE: ec cash verbot in spielhallen ! Hartmut Fries 07.07.2016 11:04

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lodermulch lodermulch ist männlich
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als ICH das letzte mal auf spielhallen mit aktivem ec-automat hingewiesen
habe, wurde mein beitrag unkenntlich gemacht.

was denn nun?

im übrigen kann man sowohl in der gauXXXX als auch in der
XXXXolino halle immer noch per karte geld bekommen...
301 06.12.2013 17:09 lodermulch ist offline E-Mail an lodermulch senden Beiträge von lodermulch suchen
Solon
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malexx malexx ist männlich
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Zitat:
Original von lodermulch

im übrigen kann man sowohl in der gauXXXX als auch in der
XXXXolino halle immer noch per karte geld bekommen...



Hallo an alle!

Hier wird es interessant! Wo und Wann? Und vor allem wie?

Scheinheiligkeit in Sachen Spielerschutz?

Gruß
316 07.12.2013 20:02 malexx ist offline E-Mail an malexx senden Beiträge von malexx suchen
Solon
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mistral mistral ist männlich
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Zitat:
Original von lodermulch
als ICH das letzte mal auf spielhallen mit aktivem ec-automat hingewiesen
habe, wurde mein beitrag unkenntlich gemacht.

was denn nun?

im übrigen kann man sowohl in der gauXXXX als auch in der
XXXXolino halle immer noch per karte geld bekommen...


Na, hoffentlich kannst Du diese Behauptung nachweisen!

Verkürzungen bringen übrigens wenig,wenn man si noch zuordnen kann !
Lasse Dich mal beraten.


Zitat gmg gefunden in diesem Forum:

In diesem Jahr habe ich bei der Begehung von Dutzenden von Kozessionen keine "Geldausgabeautomaten der kritischen Art" (welcher Art auch immer) mehr in der Aufstellung vorgefunden.

Zitat off

__________________
Nur eine nationale Regelung kann zu einer Rechtssicherheit führen.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von mistral: 08.12.2013 15:56.

316 08.12.2013 15:50 mistral ist offline E-Mail an mistral senden Beiträge von mistral suchen
Beobachter Beobachter ist männlich
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Wunderbar, das gibt mir doch die Kraft meine gesammelten Unterlagen bei der Staatsanwaltschaft einzureichen.
Ich will nicht wissen wie viele Spielhallen Betreiber in den nächsten Monaten noch besuch von Staatsanwaltschaft/Polizei bekommen.

Bitte über diesen Fall weiter auf dem laufenden halten, ich finde das es einen eigenen Thread verdient hat.
301 02.02.2014 20:24 Beobachter ist offline E-Mail an Beobachter senden Beiträge von Beobachter suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Wistra 7/2014 Zur Strafbarkeit der Bargeldausgabe in Spielhallen

Ist ja - scheinbar - ruhig geworden zu diesem Thema.

Gerade konnte ich eine Abhandlung in der Wistra 07/2014 zu diesem Thema studieren....
Staatsanwalt Dr. Udo Weiß aus Berlin hat ausgeführt und zusammengestellt.

Als Spielhallenbetreiber würde ich auf keinen Fall mehr Bargeld in meiner Spielhalle auszahlen. Aber: Ich wiederhole mich.....

Eventuell informieren die Verbände noch einmal die Aufstellerschaft umfassend?

Wenn ich mir die Möglichkeiten eines Steuerprüfers nur ansatzweise vorstelle, bedeutet das bei jedem Fall, welcher nach dem "kritischen Zeitpunkt" (mittlerweile über 3 Jahre her) noch ausgezahlt hat, dass ein Strafverfahren einzuleiten wäre.
In der Buchführung ist jeder EC-Cash-Vorgang bestens dokumentiert. Und die Belege sind bei der Bank noch über Jahre hinweg dauerhaft gespeichert und somit ggf. jederzeit reproduzierbar.

Grüße

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316 31.07.2014 13:03 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: Wistra 7/2014 Zur Strafbarkeit der Bargeldausgabe in Spielhallen

Zutreffend vom Herrn Staatsanwalt auf den Punkt gebracht!
Er scheint ein Realist zu sein..... Respekt

Grüße

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RE: Wistra 7/2014 Zur Strafbarkeit der Bargeldausgabe in Spielhallen

Dieser Staatsanwalt fand also die Regelung des ZAG nicht exotisch. Beim VG Gera wurde im vergangenen Jahr ein Verfahren eingestellt, weil die Regelung keiner kennen muss.

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Freundliche Grüße Kaiserin
346 13.08.2014 13:27 ruda ist offline E-Mail an ruda senden Homepage von ruda Beiträge von ruda suchen
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Hallo Ruda,

das wäre dann wirklich ein äußerst exotischer Einstellungsgrund.

Könntest Du bitte vom VG Gera den genauen Wortlaut der Einstellung angeben?


VG
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301 15.08.2014 14:24 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Z A G

Das Verfahren wird gemäß § 153 Abs. 1 StPO eingestellt. Gründe: Die Schuld ist gering, ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht nicht. Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft, er hat den rechtswidrigen Zustand alsbald abstellen lassen. Aufgrund des geringen Bekanntheitsgrades der Norm ist von einem -vermeidbaren- Verbotsirrtum auszugehen, der jedoch zur Minderung der Schuld führt. Ende des Zitats
Tja, liebe Leser, so ist das Leben. Das Ziel ist erreicht.

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Freundliche Grüße Kaiserin
316 20.08.2014 08:43 ruda ist offline E-Mail an ruda senden Homepage von ruda Beiträge von ruda suchen
Meike
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Hallo Ruda,
hallo zusammen,

das ist doch mal eine "sehr kreative" Einstellungsbegründung.


Das heißt also, dass man den Tätern die strafrechtlichen Normen
mehr bekannt machen muss, damit diese verfolgbar sind?


Wäre toll, wenn die Presse also mehr das ZAG bekannt macht,
damit die Strafverfolgungsbehörde auch bei bestimmten Staatsanwaltschaften "Unterstützung" bei der Verfolgung dieser erhält.


VG
Meike
301 22.08.2014 06:02 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hi aus Herzogenrath,

zum Begriff der Spielhalle und der Aufstellung von EC-Cash Automaten hat das OVG Münster am 19.11.2015 - 4 B 710/1 S entschieden, dass in "Funktionsräumen" wie Toiletten, Aufsichtsgänge aufgestellt werden dürfen.

Im konkreten Fall war der EC-Cash Automat im Foyer außerhalb der Spielhallen 1 + 2 aufgestellt. Der Beschluss ist vollkommen an mir vorbei gegangen.

Dateianhang:
pdf EC-Cash_OVGMünster_191115.pdf (281 KB, 244 mal heruntergeladen)


__________________
Grüße vom Westzipfel

Hartmut Fries
316 07.07.2016 10:13 Hartmut Fries ist offline E-Mail an Hartmut Fries senden Homepage von Hartmut Fries Beiträge von Hartmut Fries suchen
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Themenstarter Thema begonnen von petergaukler


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verwirrend !

Weißnicht
331 07.07.2016 10:45 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Rd.Nr. 5 Satz 3 ff. des Beschlusses erklärt:

Feststehe hier lediglich, dass der umstrittene EC-Kartenautomat außerhalb der Spielhallen 1 und 2 bereitgehalten worden sei.

Spielhallen im Sinne des § 16 (6) Nr. 2 NRWAG GlüStV seine im Einklang mit der insoweit maßgeblichen Definition des § 3 (7) GlüStV nur solche Räume, in denen GSG aufgestellt würden.

Zu diesen Räumen zähle jedoch insbesondere nicht das Foyer, in dem sich die Theke mit der Aufsicht für die Spielhallen befinde, wo der EC-Kartenautomat bereitgehalten worden ist.
Augen rollen

__________________
Grüße vom Westzipfel

Hartmut Fries
346 07.07.2016 11:04 Hartmut Fries ist offline E-Mail an Hartmut Fries senden Homepage von Hartmut Fries Beiträge von Hartmut Fries suchen
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