"Gewinnentnahme" per Tastenkombi (Cheat) bei novomatic mit coolfire    |
alfi1950
Tripel-As

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"Gewinnentnahme" per Tastenkombi (Cheat) bei novomatic mit coolfire |
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"Gewinnentnahme" per Tastenkombination (Cheat) bei novomatic mit coolfire
Beleglose Spielergewinnauszahlung ist per PTB-Richtlinie 4.x ganz einfach per Tastenkombination an allen novomatic mit coolfire möglich.
So gehts:
2 Personen mit Migrationshintergrund bieten dem Spielhallenbetreiber an, dass sie per geheimer Tastenkombination (Cheat) in wenigen Sekunden eine bestimmte Anzahl von "Aktionsspiele" auslösen können und dadurch dann 1000 EURO ausgezahlt würden. Dieser Betrag wird dann ganz normal als „Spielergewinn“ verbucht. Der Gewinn, also die 1000 EURO wird 40 zu 60 aufgeteilt.
Nun hat der Spielhallenbetreiber an einem Tag ganz auf die Schnelle bei 12 Geräten 12 x 600 = 7200 EURO steuerfreien „Spielergewinn“ in der Tasche und die 2 Personen mit Migrationshintergrund 12 x 400 = 4800 EURO steuerfreien „Spielergewinn in ihren Taschen.
Wohl gemerkt, an einem Tag in einer Spielhalle, alles per Tastenkombination oder auf Neudeutsch per "Cheat" und belegfrei.
Mir stellen sich die Fragen,
wie lange läuft das schon so ab und zwar ohne dass wir Spielhallenbetreiber außer in Forum von Auszahlquoten >80% davon etwas mitbekommen haben?
Was sagen unsere Mitbewerber die Spielbankbetreiber dazu, deren Geräte mit der gleichen coolfire- Technik laufen?
Cheat = http://de.wikipedia.org/wiki/Cheat
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13.04.2011 17:08 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
 

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Hallo alfi,
ist die Anzahl der AGs, die gewonnen werden können, denn im regulären Spiel- und Gewinnplan vorhanden?
Könnte es sich hierbei nicht um eine "Hintertür" handeln, die bereits vorprogrammiert wurde, um in
bestimmten Spielsegmenten "Probeläufe" zu testen. - Dies wäre bei Programmierern nicht unüblich.
Welche Art von Migrationshintergrund hatten die Herren denn? - Hatten sie vielleicht den gleichen wie die Programmierer?
Was sagt denn der Hersteller dazu? - die netten Infos zu dem "unüblichen Spielverhalten" und die Abschalthinweise zu bestimmten Spielen kennen doch die Kunden und werden doch sicherlich entsprechend kritisch hinterfragt haben, oder nicht?
Oder warten alle auf die mal wieder für verfristet erklärte Software, denn dieses verwaltungsrechtlich nicht haltbare Spiel treibt die PtB in Absprache mit dem BMWi - die hatten es als angeblich probates Mittel verkauft- und den Herstellern doch seit Jahren und offenbar stört es nur wenige.
Gruß
Meike
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2
13.04.2011 20:07 |
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Solon
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gmg
Foren Gott
 

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Lässt die Novomatic nicht in "Russland" programmieren ?
Grüße
__________________ gmg
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3
13.04.2011 21:36 |
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dieter116
König
   
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Wozu bracune denn die ' Personen ' den Aufsteller ?
Läuft das ganze denn im Sevice- oder Aufstellermenu ?
Auch halte ich da Verhältniss von 40 zu 60 für unwahrscheinlich.
Die sehr wenigen , die das überhaupt machen würden , würden nicht mehr als 20 % geben.
Ausserdem wäre die Info sicher schon beim Hersteller.
Ich halte das Ganze für nicht zutreffend .
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4
14.04.2011 07:47 |
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jasper
Kaiser
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Davon habe ich auch schön gehört. Auf Nachfragen beim Händler/Hersteller kommt wie in solchen Fällen üblich nur mehrmaliges Schulterzucken und man könnte ja mal die Ausdrucke kontrollieren.
Schenkt man jedoch dem AWI- Positionspapier Glauben, dann wird solch eine Geldentnahme bzw. beleglose Spielergewinnauszahlung nicht funktionieren, denn da heißt es ja:
"2. Spiel braucht klare Regeln.
Jedes Spiel hat Regeln und Grenzen, auch das Automatenspiel. Spieldauer, maximaler Verlust und Gewinn sind gesetzlich genau definiert und werden bei jedem Automaten kontrolliert. Die Grenzen sind wichtig, um die Attraktivität des Spiels zu erhalten und Spieler davor zu schützen, sich finanziell zu schaden. Die Automatenwirtschaft setzt sich für den Spielerschutz ein, informiert Kunden über den richtigen Umgang mit Spielgeräten und vermittelt sie bei Bedarf an das professionelle Hilfesystem. Die Branche schult ihre Mitarbeiter, damit diese auffälliges Spielverhalten erkennen und auf Spieler zugehen. Die Automatenwirtschaft ist bereit, eine Spielerkarte einzuführen, die den Jugend- und Spielerschutz stärkt, und gemeinsam mit der Bundesregierung Präventionsmaßnahmen voranzubringen. Denn Suchtverhalten ist ein grundlegendes Problem – und keines, das erst an Geldspielautomaten entsteht."
Qualle: http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=8306
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5
14.04.2011 07:49 |
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Kölner
Doppel-As

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Geht es nur mir so, oder erweckt Alfi1950s Beitrag auch bei Euch den Eindruck, dass dieter 116 die Antworten gegeben hat?
Finde diese Zitierweise echt nicht in Ordnung. Das sollte korregiert werden.
Wenn Alfi es nicht kann, dann bitte vom Webmaster.
Danke!
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7
14.04.2011 16:16 |
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Meike
Foren Gott
 

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Hallo jasper,
hast Du Deinen Händler mal gefragt, was man an den Ausdrucken erkennen können soll.
Offensichtlich wissen die nicht, dass die Ausdrucke nicht die einzelnen Geschäftsfvorfälle erfasst,
wenn die Automaten der AO entsprechen würden, wäre das ja alles kein Problem.
Aber leider hält die PtB sich auch dabei nicht an die vorgegebenen Spielregeln, d.h. die lassen entgegen gesetzl Bestimmungen
Automaten zu, die nicht der AO entsprechen.
Somit ist nicht nur den Menschen Tür und Tor geöffnet, die den Aufsteller finanziell schädigen wollen,
sondern auch denen, die Steuern verkürzen oder Geld waschen wollen.
Und da man auch im aktuellen Referentenentwurf zum GWG weder die Spielhallen, noch die Buchmacher, geschweige denn die Sportwetten mit rein nehmen möchte, müssen aktuell nur die Spielbanken sich um Geldwäscheprävention "kümmern".
---------------------
Alfi, und um auf Deine Eingangsfrage dann teilweise einzugehene, wird dann die Spielbank eher Betroffener sein, als dass sie partizipieren wird.
Ich gehe davon aus, dass die Spielbanken, die Euch gegenüber einen großen Vorteil hat, da sie ihre Produkte weltweit auch bei jmd. anders einkaufen kann,
entsprechend reagieren / nachhaken wird.
Gruß
Meike
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8
15.04.2011 06:12 |
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dieter116
König
   
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@ Alfi :
wie es sich nun anhört, hast du wohl recht.
Ich dachte anfangs , dass es nur mit einer manipulierten Software , wie damals beim Novoline geht.
Aber, dass es von aussen , ohne Hilfe des Aufstellers und mit der Originalsoftware gehen soll, ist natürlich unglaublich.
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10
15.04.2011 07:17 |
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malexx
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Hallo an alle!
Diese Manipulation lässt sich nachprüfen. Man zähle in allen Spielen die Einsätze und die Gewinne gegeneinander. Ist alles sauber, geht die Rechnung mit plus minus Null auf...
Gruß
Malexx
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11
15.04.2011 12:10 |
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Meike
Foren Gott
 

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Hallo malexx,
wie meinst Du das denn?
Wenn Du das Spiel XY hast, siehst Du in der "normalen Spielstatistik"
Total games
played
won
oder PU
SP mit den %
und was willst du da gegeneinander zählen?
Gruß
Meike
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12
15.04.2011 12:25 |
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malexx
Mitglied
 
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo malexx,
wie meinst Du das denn?
Wenn Du das Spiel XY hast, siehst Du in der "normalen Spielstatistik"
Total games
played
won
oder PU
SP mit den %
und was willst du da gegeneinander zählen?
Gruß
Meike |
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Hallo Meike,
die Gewinne "won" müssen in der Summe sehr nah am "Auswurf" sein...
Gruß
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15.04.2011 13:19 |
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Meike
Foren Gott
 

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Hallo malexx,
das kann nicht funktionieren, da der Auswurf die Auszahlung in € registriert und in fast 100% der Fällen nicht einmal identisch ist mit den registrierten Gewinnen des Kontrollmoduls, d.h. wenn die Gewinnpunkte in € gewandelt werden.
Die Gewinnpunkte aus der Spielstatistik sind ebenfalls nicht identisch mit den umgewandelten Punkten. Da der Spieler die gewonnenen Punkte meist sofort wieder einsetzt. D.h. Du hast immer eine sehr hohe Summe "won" and "Played". Hinzu kommt, dass die Aufzeichnung vom zeitintervall nicht identisch sein muss mit der Kassenaufzeichnung.
Das Problem ist ja, - deswegen mecker ich seit 2007-, dass die Buchhaltung nicht der AO entspricht.
Daher wüsste ich nicht, wie Du diese Art der Manipulation über die Kassenstreifen nachweisen möchtest.
So jedenfalls kann es nicht funktionieren.
Gruß
Meike
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15
15.04.2011 14:02 |
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Meike
Foren Gott
 

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Hallo zusammen,
tapier hatte die "Altpraxis" der sogenannten Gigaspiele erklärt,
alfi hat die neue Praxis erklärt
und nun scheint es doch so, dass es seit Jahren programmierte "Hintertüren" gibt. - Nix von wegen "hohe kriminelle Energie von irgendwelchen Menschen im Hinterhof", wie es so gerne in PM zu lesen ist.
Und da die PtB das Spiel ohnehin nicht mehr prüft und den §33 e GewO offenbar für sich zumindest seit 2007 nie als Mussvorschrift erkannt hat,
frage ich mich, warum die Aufstellerverbände sich für Ihre Unternehmen nicht wehren, dass sie
a) geschädigt werden können
b) in die sogenannte "Schmuddelecke" gedrängt werden können
Noch sonderbarer finde ich, dass das Bundesfinanzministerium sich nicht gegen die Praxis der PtB und des BMWI wehrt.
Gruß
Meike
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16
17.04.2011 07:27 |
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mert_do
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Servus@all
denke nicht das das Ohne Hilfsmittel funktioniert wieso sollen die Personen 60% abgeben Spielotheken und Automaten gibt es ja genug
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17
17.04.2011 18:52 |
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Sandy

Eroberer
  
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den unterschied zw played und won werden die meisstsen hier nie kapieren - das war auch zu erwarten - man wll aber auch nicht von diesem vollidioten beamten gedöns vorführen lassen... DDR
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18
17.04.2011 19:33 |
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LKKS
Kaiser
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Railwaystation? oder was will uns die TS in einem grauenhaften Deutsch mitteilen?
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19
18.04.2011 06:46 |
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L.Duke
Eroberer
  
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Das würde endlich diese wahnwitzigen AQ erklären.
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20
19.04.2011 17:15 |
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