Nichtbezahlte UsSt auf Geldspielgeräte |
barnie
Foren As
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Hallo Edu 1,
welche "Beteiligten" haben sich schon einmal "geeinigt"?
Es gibt gewisse Unternehmerkreise, die ein Interesse daran haben, dass die Umsatzsteuer "erhalten" bleibt, weil dann die Automatenaufsteller beim Kauf oder bei der Anmietung von Automaten einen Vorsteuerabzug geltend machen können, was wiederum nicht unerheblich das Geschäft belebt. Deshalb tun gewisse Unternehmerkreise auch einiges, damit die Umsatzsteuer erhalten bleibt.
Wenn Du wüsstest, wie da hinter den Kulissen so einige Sachen gelaufen sind, damit die Umsatzsteuer weiter bestehen bleibt, würde Dir sicherlich schlecht werden.
Tatsache ist, dass derzeit die Umsatzsteuer vom Unternehmer und nicht vom Endverbraucher getragen wird, da der Unternehmer die Umsatzsteuer nicht auf den Spielgast abwälzen kann. Der BFH (Urteil v. 10.11.2010, Az. XI R 79/07) will hier eine sogenannte "kalkulatorische Abwälzbarkeit" genügen lassen. Das widerspricht aber dem Umsatzsteuersystem und der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und deshalb die Verfassungsbeschwerde mit dem Az. 1 BvR 523/11.
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21
16.01.2012 16:57 |
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Solon
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Edu1
Jungspund
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Hallo Barnie,
vielen Dank für deine fundierten Ausführungen bezüglich der Bereitschaft der Unternehmer zur (freiwilligen) Zahlung der UsST. Das deckt sich auch mit den mir zugetragenen Informationen zum Zeitpunkt der Absprachen mit den Finanzbehörden.
Neben den Vorteilen welche du ja auf der steuerlichen sprich buchhalterischen Seite zu Recht anführst, wollten wohl die Unternehmer auch in der Diskussion befindliche "Grausamkeiten" fiskalischer Art von Tisch bekommen, welche da wohl schon in der Planung waren....oder ?
Deswegen dann wohl auch die schnelle Einigung auf das procedere der seit Jahren praktizierten Erhebung der UsSTauch ohne Rechtssicherheit.
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22
16.01.2012 21:15 |
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Solon
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Otten
Doppel-As
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Aber Du bist Dir schon bewusst, dass die Urteile der hohen Gerichte oft im Einklang stehen?
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24
17.01.2012 14:32 |
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koeppx
Eroberer
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Hallo Walter B,
ich stimme dir wirklich zu. Die Meinung hat unser Kämmerer leider auch, da sobald einer eine Halle auf finanzieller Not zumachen muss, schnappen sich immer die ausländischen Kollegen direkt die Halle und machen neu auf. Desweiteren werden große Hallen bei uns die Schmidtgruppe als Grund für die hohe Steuer genannt. Weil die machen trotz der Steuer einen Palast auf. Als Kleinbetreiber kann man sich doch kaum überm Wasser halten.
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25
17.01.2012 15:10 |
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Otten
Doppel-As
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Zitat: |
Original von koeppx
Hallo Walter B,
ich stimme dir wirklich zu. Die Meinung hat unser Kämmerer leider auch, da sobald einer eine Halle auf finanzieller Not zumachen muss, schnappen sich immer die ausländischen Kollegen direkt die Halle und machen neu auf. Desweiteren werden große Hallen bei uns die Schmidtgruppe als Grund für die hohe Steuer genannt. Weil die machen trotz der Steuer einen Palast auf. Als Kleinbetreiber kann man sich doch kaum überm Wasser halten. |
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Ich spreche nicht im Namen von Walter B. aber ich zitiere mal einen Kleinaufsteller und da werden die Gründe, warum sich trotz hoher Belastungen kleine und mittlere Betriebe noch halten können, sehr genau beschrieben:
1. Die Möglichkeit, Umsatzsteuer auszusetzen, hat vielen Unternehmen die nötige Liquidität verschafft, sich über die Zeit zu retten. Nicht alle haben bis jetzt nachzahlen müssen. Wenn die dicke Keule kommt, lassen sich die Ämter oft auf eine ewig lange Ratenzahlung ein, oder du versilberst Omas Häuschen. Es ist wie bei Drei-Wetter-Taft: die Halle bleibt. Aber der Kunde hat diese Steuer garantiert nicht bezahlt.
2. In einigen Fällen ist es sogar vorgekommen, dass du bereits gezahlte Umsatzsteuer aussetzen, zurückerhalten und auf Vergnügungsteuer umbuchen lassen konntest. Das Geld ist direkt im Finanzamt umgebucht worden. Effekt nach außen: die Halle bleibt, dem Unternehmer geht's doch gut! Er kann die Steuer zahlen!
3. Große Unternehmen, die überregional agieren, können die Steuer einigermaßen mühelos querabwälzen. Eine Halle in Hamburg und eine Halle, sagen wir in Bayern, gleicht die Gesamt-Steuerbelastung schon gut aus. (Aber: die Vergnügungsteuer soll ja eine Aufwandsteuer des Spielgastes sein. In diesem Fall zahlen die bayrischen Kunden, trotz gesetzlichem Verbot der Bagatellsteuer, die Hamburger Steuer mit - ohne es zu wissen.)
4. Ganz große Unternehmen holen sich einfach frisches Geld aus dem mütterlichen Ausland und schon stimmt die Kasse wieder. Ich glaub, ich brauch hier keine Namen zu nennen. Oftmals ist dabei so viel Kohle übrig, dass noch ein paar kleine ortsansässige Aufsteller zwecks Marktanteilen aufgekauft werden. Die Zahl der Hallen bleibt konstant, die Zahl der Familienunternehmer sinkt. Diese Zahl in der Statistik interessiert die Richter jedoch nicht.
5. In einigen Steuerkommunen wird Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag gewährt. Sieht nach außen hin toll aus, oder? Die Halle bleibt.
6. In anderen Kommunen wird die Steuer gar nicht erst erhoben! Die Behörden halten sozusagen die Füsse still und machen nichts. Wenn du eine Einsatzsatzung hast, aber noch den alten Pauschalbetrag zahlst und das Amt macht nix, ja dann läßt es sich gut überleben. Die dicke Keule kommt vermutlich irgendwann später.
7. Dann gibt es noch die Kollegen, die mit Hilfe kreativer Buchhaltung und Unternehmensführung mehr oder minder erfolgreich ums Überleben kämpfen. Dazu gehört auch, alle paar Monate einen Neuanfang zu wagen. Und Pfändungen z.B. ins Leere laufen zu lassen. Geht auch eine geraume Zeit gut. Die Halle bleibt.
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26
17.01.2012 15:34 |
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anders
Kaiser
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Hallo Otten,
ist sicherlich realistisch, nur warum konnte es denn erst soweit kommen?
Fast jeder Beteiligte kennt diese Vorgänge, nur unsere lieben Politiker nicht!
Macht Dir das keine Sorgen?
Und was könnte uns da jetzt noch helfen?
Eine „nationale Glücksspielregelung ohne Ausnahmen“!
Gruß
anders
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27
17.01.2012 15:50 |
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Otten
Doppel-As
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Ich hoffe jetzt hat auch der letzte Kämmerer begriffen, warum es die kleinen Aufsteller noch gibt.
Nicht weil es denen so gut geht!
Die Vielfachmegakonzessionen können durchaus eine höhere VgSt bezahlen,
aber die Aufsteller, welche sich an die Gesetze hielten und mit ihren Einfachkonzessionen sauber arbeiten wollten, wurde die Grundlage entzogen!
Eine Staffelung der VgSt wäre die Lösung!
12 Geräte X. VgSt,
ab 24 Geräte Y. VgSt.
Ab 24 Geräte eine Steigerung der VgSt.
Das wäre ehrlich und sauber!
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28
17.01.2012 16:17 |
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anders
Kaiser
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Hamburg
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Hallo Otten,
ein sehr guter Vorschlag, der die vermeintlichen Vorteile ausgleicht.
Aber sollten wir dann nicht auch noch die Hallengrößen nach der Wirtschaftlichkeit anpassen?
Gruß
anders
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29
18.01.2012 11:11 |
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gmg
Foren Gott
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FG Hamburg 3. Senat, Beschluss vom 16.11.2011, 3 V 166/11 |
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Zitat: |
Original von Walter B
Es wird allerhöchste Zeit, dass der BFH endlich Recht spricht und die UsSt
auf Geldspielgeräte auch für die komischen Vögel in der Branche endlich fällig wird, welche diese nicht bezahlen, weil sie noch mit Aussetzung der Vollziehung ihre Geschäfte betreiben.
Das heißt, viele "ausländische Kollegen" betreiben ihre Spielhallen, ohne Umsatzsteuer zu bezahlen!
Deshalb sind auch noch Spielhallen in Betrieb oder werden immer wieder von Quereinsteigern übernommen, weil man ohne Umsatzsteuer kalkuliert!
Deshalb geht`s denen so gut!
Und wenn die Nachzahlung kommt, sind sie weg! |
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Jetzt geht es lustig weiter:
Umsatzsteuer: Keine AdV für USt auf Spielgeräteumsätze
1. a) Es bestehen keine ernsthaften Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der Umsatzbesteuerung von Geldspielgeräten mehr (nach EuGH und BFH "Leo-Libera").
b) Die maßgeblichen verfassungs- und unionsrechtlichen Fragen sind durch EuGH und BFH geklärt. Etwaige Restzweifel erreichen nicht den für eine AdV notwendigen Grad ernsthafter Zweifel.
FG Hamburg 3. Senat, Beschluss vom 16.11.2011, 3 V 166/11
§ 4 Nr 9b UStG 2005, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 69 FGO
Fundstelle
Grüße
__________________ gmg
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30
01.02.2012 20:13 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo gmg,
ist das FG Hamburg bei Euch meinungsbildend?
Gibt es dazu bereits eine neue OFD Vfg., die die Koblenzer aufhebt?
Falls ja, hätte ich gerne
VG
Meike
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31
02.02.2012 05:08 |
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jasper
Kaiser
Dabei seit: 19.08.2006
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RE: FG Hamburg 3. Senat, Beschluss vom 16.11.2011, 3 V 166/11 |
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Solch ein Urteil weckt beim mir massive Restzweifel an der Kompetenz dieser FA- Richter
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32
02.02.2012 14:59 |
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