Kommunale Sonderregelung für Industriespielhallenbetreiber: |
r2d2
Tripel-As
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Kommunale Sonderregelung für Industriespielhallenbetreiber: |
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Kommunale Sonderregelung für Industriespielhallenbetreiber:
Vergnügungssteuererhebung per Sonderregelung
Aus verlässlicher Quelle habe ich gehört, dass
immer mehr Kommunen (Gemeindekassen/Stadtkämmerer) dazu übergehen, von Industriespielhallenbetreiber nur „Excel-Tabellen“zum Nachweis ihrer Kassen abzuverlangen.
Von den „gemeinen“ Automatenaufstellern hingegen weiterhin die Geräteausdrucke in Kopie!
Auch hier wird scheinbar mit zweierlei Maß gemessen und das, obwohl die Gerätesoftware der Industriespielhallenbetreiber "geknackt" wurde:
http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=6018
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1
27.03.2010 13:03 |
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Solon
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Walter B
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RE: Kommunale Sonderregelung für Industriespielhallenbetreiber: |
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...und wie schaut das Beim FA aus.
Akzeptieren die auch Excel der Großspielhallenbetreiber?
Gmg kannst Du was dazu sagen?
__________________ Gruß vom Walter
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2
27.03.2010 13:14 |
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Solon
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gmg
Foren Gott
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RE: Kommunale Sonderregelung für Industriespielhallenbetreiber: |
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Excel-Tabellen sind
- von wem auch immer und
- bei wem auch immer
nicht akzeptabel !
Grüße
__________________ gmg
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3
27.03.2010 13:31 |
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alfi1950
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@gmg,
bis Du Dir sicher?
Welche örtliche Finanzbehörde ist für ein bundsweit tätiges Unternehmen zuständig?
Ich war der Meinung, dass die kommunale Abgabenordnung auf den Bestimmungen der Abgabenordnung (AO) aufbaut und entsprechend anzuwenden ist. Ganz besonders bei der Durchführung der Besteuerung und beim Erhebungsverfahren.
Haben die Kommunen doch Sonderrechte?
Oder sehen die "Excel-Tabellen" garnicht wie "Excel-Tabellen" aus
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4
27.03.2010 13:59 |
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gmg
Foren Gott
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Hallo alfi,
ich habe eine grundsätzliche Aussage abgegeben. Diese ist nicht einzelfallbezogen.
Für bundesweit tätige Konzerne gibt es eine Konzernbetriebsprüfung.
"Natürlich" macht es jede Kommune so, wie sie es macht.
Auch dort herrscht sicherlich eine Informationsdefizit.
Wer sollte mit vllt. 5000 Kommunen - am besten gleichzeitig - kommunizieren und Hinweise geben?
Grüße
__________________ gmg
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5
27.03.2010 14:10 |
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gmg
Foren Gott
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Vergnügungsbesteuerung der Spielgeräte |
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Es erscheint schwer, bei der Sachverhalt
"Vergnügungssteuererhebung auf der Basis von Gerätezahlen - mitgeteilt auf einer Excel-Tabelle-"
nicht die Fassung zu verlieren !
Wärend "das Fachwissen" sich bemüht, die Gerätekassenausdrucke manipulationssicherer erstellen zu lassen, und auch schon ein Konzept erarbeitet hat,
PTB-Workshop 2009
gehen "die Unwissenden" her und gestatten Excel-Tabellen als Basisinformation zur Vergnügungsteuererhebung, bloß weil sie vorgeblich über keinen Platz für die vielen Auslesestreifen verfügen !
Es fehlt scheinbar wirklich ein besserer Informationsfluß zwischen allen beteiligten Parteien !
Grüße
__________________ gmg
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6
28.03.2010 10:28 |
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Meike
Foren Gott
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Gruß an alle,
ich hatte hier im Forum eine entsprechende Umfrage gestellt und auch außerhalb der Umfrage
wurde ich von vielen Mitarbeitern der Kommunen darüber informiert, dass oftmals nicht einmal
excel-Tabellen vom Steuerpflichtigen abgegeben werden, sondern vielmehr "freihändig" Blankoformulare
der Kommunen mit Zahlen bestückt werden, ohne sonstigen Nachweis!
Vielleicht hier noch ein allgemeiner Hinweis.
Die Vergnügungssteuer ist eine Kommunale Steuer und erfolgt vom Grunsatz nach dem Kommunalabgabengesetz/
der Kommunalabgabenordnung.
Diese hat wiederum Bestimmungen der Bundes- und Landesgesetze, so auch der Abgabenordnung, wie sie für die
Einkommensteuer Anwendung findet, zu beachten.
Jeder der sich intensiver mit dem Thema auseinander setzen möchte, sollte sich daher die Rechtsprechung zum §30 AO
anschauen.
Gruß
Meike
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7
28.03.2010 12:52 |
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gmg
Foren Gott
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Wie wäre es mit dem allseits bekannten "Bierdeckel" ?
Grüße
__________________ gmg
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8
28.03.2010 13:33 |
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