Ziska
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Ein fröhliches
Mir drückt da mal wieder der Sand im Schuh, und ich weiß hier bekomm ich Hilfe...
Folgender Fall:
Ein Herr möchte bei uns am Strand eine Bungee-Trampolin-Anlage aufbauen. Der Pachtvertrag steht. Er hat mir auch eine gültige Reisegewerbekarte und die Versicherungspapiere vorgelegt.
Muss er jetzt trotzdem noch nach 14 das Gewerbe anzeigen?
Habe ich sonst irgendweclhe Auflagen zu erteilen?
Danke schon jetzt für Antworten!
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12.05.2009 15:48 |
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Solon
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Solon
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Manfred Milbrodt unregistriert
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Hallo aus Schwentinental,
da durch die Bauaufsichtsbehörde noch eine Gebrauchsabnahme (§ 82 LBO) für den "fliegenden Bau"
erfolgen muss, sind auch die Kollegen vom zuständigen Kreisbauamt zu informieren.
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16
13.05.2009 07:59 |
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Ziska
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Themenstarter
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und wie immer bin ich begeistert wie schnell man hier hilfe bekommt...
schön dank!
dann werd ich noch eine mitteilung zum kreis schicken!
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1
13.05.2009 08:35 |
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