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Ein fröhliches
Mir drückt da mal wieder der Sand im Schuh, und ich weiß hier bekomm ich Hilfe...
Folgender Fall:
Ein Herr möchte bei uns am Strand eine Bungee-Trampolin-Anlage aufbauen. Der Pachtvertrag steht. Er hat mir auch eine gültige Reisegewerbekarte und die Versicherungspapiere vorgelegt.
Muss er jetzt trotzdem noch nach 14 das Gewerbe anzeigen?
Habe ich sonst irgendweclhe Auflagen zu erteilen?
Danke schon jetzt für Antworten!
Gepostet am 12.05.2009 um 15:48 von:
Benutzer: Ziska
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=35361#post35361
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