Forum-Gewerberecht

» Bungee-Trampolin-Anlage «

Ich bin der gleichen Meinung wie Stralsundchen.

Der Herr hat ja bereits eine Reisegewerbekarte, mit der er sich an den Strand stellen kann und dort eine Bungee-Trampolin-Anlage aufbauen darf. Das Ganze erfolgt ja vermutlich auch ohne vorherige Bestellung, da die Leute dort vorbeilaufen und zufällig die Anlage sehen und deswegen dann nutzen (oder auch nicht    ).
Auf jeden Fall ist die Arbeit des Herrn mit der RGK abgedeckt - ein stehendes Gewerbe ist nicht anzumelden.

Zu evtl. Auflagen kann auch ich leider nichts sagen.



Gepostet am 13.05.2009 um 07:47 von:
Benutzer: Marina P.
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=35369#post35369


Beitrags-Print by Breuer76