Thema: Bungee-Trampolin-Anlage |
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Ich bin der gleichen Meinung wie Stralsundchen.
Der Herr hat ja bereits eine Reisegewerbekarte, mit der er sich an den Strand stellen kann und dort eine Bungee-Trampolin-Anlage aufbauen darf. Das Ganze erfolgt ja vermutlich auch ohne vorherige Bestellung, da die Leute dort vorbeilaufen und zufällig die Anlage sehen und deswegen dann nutzen (oder auch nicht
).
Auf jeden Fall ist die Arbeit des Herrn mit der RGK abgedeckt - ein stehendes Gewerbe ist nicht anzumelden.
Zu evtl. Auflagen kann auch ich leider nichts sagen.
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Thema: Gewerbeanmeldung von Beteilungs-GmbH´s |
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Hallo Ulrike,
wir haben den Gemeinden in unserem Landkreis nahegelegt, nur eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen.
Wenn jetzt also die GmbH nur als phG der GmbH & Co. KG auftritt und außer dem keine anderen Aufgaben wahrnimmt, reicht es völlig aus, nur EINE Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Hier wird dann die GmbH & Co. KG erfasst, und als phG dann die GmbH eingetragen. (Es sei denn, der Bürger besteht darauf, zwei mal die Gebühren zu bezahlen
)
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Thema: Verzicht auf Gewerbeanzeigen? |
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Hallo Kollege Mischner,
mir geht es genau um diese GmbH & Co. oHG, die jetzt als AG & Co. KG auftritt. Ich frage mich, warum diese Umfirmierung überhaupt nötig war...
Genug den Kopf darüber zerbrochen, es ist bereits Freitag und somit sind wir dem Wochenende schon sehr nahe.
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Thema: Verzicht auf Gewerbeanzeigen? |
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Hallo Herr Schuster,
dass eine AG & Co. KG phG einer anderen AG & Co. KG sein kann, hat der Kollege René Land vorhin schon erklärt, einfach mal ein paar Beiträge weiter oben schauen.
Allerdings verstehe ich den Sinn trotzdem nicht. Warum muss es immer wieder solche neuen Regelungen geben, aus denen doch keiner schlau wird?
Und wie regelt sich jetzt die Gewerbemeldung? Erforderlich oder nicht?
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Thema: Verzicht auf Gewerbeanzeigen? |
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Puh, ehrlich gesagt weiß ich zu dem Fall selbst nicht mehr.
Also nochmal zum Verständnis: Eine GmbH & Co. oHG wird in eine AG & Co. KG umgewandelt, gleiche Handelsregisternummer.
Der persönlich haftende Gesellschafter der GmbH & Co. oHG war diee "... AG & Co. KG", der phG bleibt nach der Umwandlung der gleiche.
Nach meiner Auffassung ändert sich nun ja der phG nicht, und somit ist doch auch keine neue Gewerbemeldung erforderlich, oder?
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Thema: Verzicht auf Gewerbeanzeigen? |
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Das Komische an diesem Fall ist, dass als persönlich haftender Gesellschafter ebenfalls eine AG & Co. KG im Handelsregisterauszug eingetragen ist, die auch vor der Umfirmierung schon phG war...
Ist das überhaupt möglich? Ich verstehe dabei nur Bahnhof
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Thema: Ostern 2009 |
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Na, es scheinen doch noch einige hier zu sein, die ihren Osterurlaub noch nicht angetreten haben.
All denen (und auch den bereits im Osterurlaub verschwundenen Kollegen) wünsche ich
, viel Spaß beim naschen
und Ostereier suchen
Und noch was: Endlich
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