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Hallo!
Also m.E. entweder Reisegewerbe oder stehendes Gewerbe! Oder? Da er eine gültige RGK hat, fällt dann die Anzeige nach § 14 weg.
Zu möglichen Auflagen kann ich leider nichts sagen...



Gepostet am 12.05.2009 um 17:03 von:
Benutzer: Stralsundchen
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=35366#post35366


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