unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite


Hier kommen die News:  14 Jahre im Netz [ 21.01.2019 - 12:33 ]  10 Jahre Forum-Gewerberecht ... [ 21.01.2015 - 06:55 ]  Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen ... [ 16.09.2014 - 10:49 ]  Wir sind 9 [ 21.01.2014 - 13:51 ] 

Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Gewerbeanmeldung für Handelsvertreter » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Gewerbeanmeldung für Handelsvertreter
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Gewerbeanmeldung für Handelsvertreter G. Schneider 04.05.2009 11:05
 RE: Gewerbeanmeldung für Handelsvertreter Civil Servant 04.05.2009 12:19
 RE: Gewerbeanmeldung für Handelsvertreter B.Henseler 04.05.2009 13:26
 RE: Gewerbeanmeldung für Handelsvertreter Thomas Mischner 04.05.2009 13:52
 RE: Gewerbeanmeldung für Handelsvertreter Civil Servant 04.05.2009 14:19
 RE: Gewerbeanmeldung für Handelsvertreter Roesje 30.05.2023 14:59
 RE: Gewerbeanmeldung für Handelsvertreter Doc 26.05.2023 09:32
 RE: Gewerbeanmeldung für Handelsvertreter Civil Servant 26.05.2023 10:08

Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
G. Schneider G. Schneider ist weiblich
Eroberer


images/avatars/avatar-232.gif

Dabei seit: 14.02.2008
Beiträge: 71
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 32 [?]
Erfahrungspunkte: 447.304
Nächster Level: 453.790

6.486 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Gewerbeanmeldung für Handelsvertreter

Hallo zusammen,

wir führen hier im Ort eine Musterhausausstellung. Die einzelnen Firmen der Musterhäuser sind bei uns gewerblich angemeldet. Nun arbeiten in den Musterhäuser verschiedene Handelsvertreter, die alle (oder zumindest fast alle) an ihrem Wohnort ein Gewerbe als Handelsvertreter angezeigt haben. Unsere Steuerabteilung ist nun der Ansicht, dass sich die Handelsvertreter der einzelnen Musterhäuser bei uns als unselbstständige Zweigstelle anmelden sollten.
Nach § 42 Abs. 2 GewO ist eine gewerbliche Niederlassung nur vorhanden, wenn der Gewerbetreibende einen zum dauernden Gebrauch eingerichteten, ständig oder in regelmäßiger Wiederkehr von ihm benutzten Raum für den Betrieb seines Gewerbes besitzt. Als Raum genügt eine bestimmbare Fläche, bei dem z.B. Kundengespräche, Büroarbeiten und Telefonate durchgeführt werden. Dies würde also demnach so zutreffen. Allerdings ist die Zurverfügungstellung des Musterhauses eine freiwillige, widerrufliche Leistung der Musterhausfirma.

Wir sind hier geteilter Meinung ob wir eine Anzeigepflicht durchsetzen können.

Über Meinungen hierzu wäre ich dankbar.

Gruß
G. Schneider
1 04.05.2009 11:05 G. Schneider ist offline E-Mail an G. Schneider senden Beiträge von G. Schneider suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-284.gif

Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.407
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 55 [?]
Erfahrungspunkte: 22.630.159
Nächster Level: 26.073.450

3.443.291 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ich selbst habe einen Vertrag über einen Hausbau in einem Musterhaus unterschrieben. In diesem Fall war es so, dass sich der HV dort in der Tat regelmäßig aufgehalten hat. Ich würde von daher auch von einer gewerblichen Niederlassung ausgehen.
1 04.05.2009 12:19 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

B.Henseler   Zeige B.Henseler auf Karte B.Henseler ist weiblich
Eroberer


Dabei seit: 14.05.2007
Beiträge: 72
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 473.467
Nächster Level: 555.345

81.878 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo!

Ich finde man kann es auch anders sehen....

Wenn den Handelsvertretern, die Räumlichkeiten jederzeit widerruflich zur Verfügung gestellt werden, heißt das doch, dass es sich nicht um deren "eigene" Betriebsstätte handelt. Es wird vermutlich keine Miete gezahlt, eine Postzustellung an den Handelsvertreter unter dieser Adresse ist vermutlich auch nicht möglich, da ja nicht von jedem Handelsvertreter ein Briefkasten, Firmenschild etc. angebracht wird (geh ich jetzt mal von aus). Ferner wird er seine Tätigkeit der Firma unter seiner Privatanschrift in Rechnung stellen usw.

Ich finde man kann das auch mit Versicherungsvertretern vergleichen, die oft auch ein Gemeinschaftsbüro der Gesellschaft nutzen, das Gewerbe jedoch unter ihrer Wohnadresse anmelden.

So handhaben wir das auf jeden Fall hier.

Gruss

__________________
B. Henseler
1 04.05.2009 13:26 B.Henseler ist offline E-Mail an B.Henseler senden Beiträge von B.Henseler suchen
Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
Moderator


Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.813
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 51 [?]
Erfahrungspunkte: 13.097.441
Nächster Level: 13.849.320

751.879 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

das

Zitat:
Original von B.Henseler
Wenn den Handelsvertretern, die Räumlichkeiten jederzeit widerruflich zur Verfügung gestellt werden, heißt das doch, dass es sich nicht um deren "eigene" Betriebsstätte handelt. Es wird vermutlich keine Miete gezahlt, eine Postzustellung an den Handelsvertreter unter dieser Adresse ist vermutlich auch nicht möglich, da ja nicht von jedem Handelsvertreter ein Briefkasten, Firmenschild etc. angebracht wird (geh ich jetzt mal von aus). Ferner wird er seine Tätigkeit der Firma unter seiner Privatanschrift in Rechnung stellen usw.

Ich finde man kann das auch mit Versicherungsvertretern vergleichen, die oft auch ein Gemeinschaftsbüro der Gesellschaft nutzen, das Gewerbe jedoch unter ihrer Wohnadresse anmelden.

So handhaben wir das auf jeden Fall hier.


sehe ich nun wiederum ebenfalls anders.

Wenn der Handelsvertreter in einem Musterhaus für Kunden erreichbar ist, also von diesem Ort aus am allgemeinen Wirtschaftsverkehr teilnimmt (und das nicht nur einmalig, sondern über einen gewissen Zeitraum hinweg), handelt es sich ohne Frage um eine anzeigepflichtige gewerbliche Niederlassung. Entscheiden ist doch einzig und allein, dass der Gewerbetreibende unter dieser Anschrift tätig ist. Die zivilrechtliche Ausgestaltung des Nutzungsverhältnisses (z. B. ob dieses jederzeit widerruflich ist, ob überhaupt ein schriftlicher Vertrag besteht) kann dafür keine Rolle spielen. Letztlich könnte ein Gewerbetreibender auch ohne zivilrechtliche Befugnis faktisch sein Gewerbe ausüben, was ihn nicht von der Anzeigepflicht entbindet. Was die Versicherungsvertreter (sowie Vertreter gewisser Finanzdienstleistungsunternehmen) betrifft: selbstverständlich müssen diese unter der Anschrift des „Gemeinschaftsbüros“ eine Gewerbeanzeige erstatten. Wieso eigentlich nicht?

Schöne Grüße
Th. Mischner
16 04.05.2009 13:52 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-284.gif

Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.407
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 55 [?]
Erfahrungspunkte: 22.630.159
Nächster Level: 26.073.450

3.443.291 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de









Stimme dem Kollegen Mischner voll zu und ergänze noch, dass das Thema Büros von Versicherungsvermittlern, die das Gewerbe zu Hause angemeldet haben, wenn ich mich recht entsinne sogar auf höherer Ebene schon mal behandelt wurde. Ergebnis war, dass auch an der Büroanschrift eine Anmeldung fällig war.

Aber eine Frage noch in dem Zusammenhang: Weiß jemand, ob in den Fällen zweier Meldungen auch eine Aufteilung der Gewerbesteuer erfolgt?

1 04.05.2009 14:19 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Roesje Roesje ist weiblich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-262.gif

Dabei seit: 22.07.2009
Beiträge: 1.768
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 10.212.592
Nächster Level: 11.777.899

1.565.307 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Civil Servant


Stimme dem Kollegen Mischner voll zu und ergänze noch, dass das Thema Büros von Versicherungsvermittlern, die das Gewerbe zu Hause angemeldet haben, wenn ich mich recht entsinne sogar auf höherer Ebene schon mal behandelt wurde. Ergebnis war, dass auch an der Büroanschrift eine Anmeldung fällig war.

Aber eine Frage noch in dem Zusammenhang: Weiß jemand, ob in den Fällen zweier Meldungen auch eine Aufteilung der Gewerbesteuer erfolgt?



Wie es sein sollte, weiß ich nicht. Ich könnte mir denken, dass es theoretisch so sein müsste, wenn tatsächlich eine Zweigniederlassung vorliegt. Bei unselbständigen Zweigstellen ergibt das aber eigentlich keinen Sinn, da die Zweigstelle ja zur Hauptniederlassung gehört und von dort alle Geschäfte abgewickelt werden.

Darüber hinaus kenne ich es leider mit unserem FA nur so, dass die ziemlich häufig sowieso falsche Adressen besteuern, die auch kaum die Gewerbeanzeigen interessieren und ich gar nicht wissen will, wie viele Gewerbesteuerbescheide grundfalsch sind (was die Orte anbetrifft). Die Unkenntnis der Gewerbetreibenden, was mit Betriebsbeginn und Betriebsaufgabe gemeint ist und die hohe Quote aus Unwissenheit getätigter falscher Angaben in den Gewerbeanzeigen tun ihr Übriges, wenn kein SB gegencheckt und hinterfragt.

Der häufigste Fehler, der passiert: Gewerbebetrieb ist hier, Gewerbetreibender wohnt woanders und lässt sich den Steuerbescheid nachhause schicken...flupp, ist die Betriebsstätte plötzlich die Privatanschrift und nicht mehr dort, wo das Gewerbe angemeldet ist.
So berichtet zumindest meine Kollegin von der Steuerstelle, die zum Glück darauf achtet, ob auch eine Gewerbemeldung vorliegt und wohl sehr häufig mit dem FA wegen falscher Betriebsstätten usw. telefoniert.

__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!
16 30.05.2023 14:59 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
Doc Doc ist männlich
Foren As


Dabei seit: 02.12.2020
Beiträge: 77
Bundesland:
Schleswig-Holstein

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 26 [?]
Erfahrungspunkte: 125.133
Nächster Level: 125.609

476 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Muss ein Musterhaus generell von einer Baufirma angemeldet werden?

Unabhänig davon wie oft Mitarbeiter das Musterhaus wirklich besuchen und dort Kunden empfangen?
1 26.05.2023 09:32 Doc ist offline E-Mail an Doc senden Beiträge von Doc suchen
Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-284.gif

Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.407
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 55 [?]
Erfahrungspunkte: 22.630.159
Nächster Level: 26.073.450

3.443.291 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moinsen,

ich selbst habe mein Haus nach einem Musterhaus bauen lassen. Bei mir war es so, dass ein Handelsvertreter (selbstständiger Gewerbetreibender) dort Interessenten empfangen und beraten hat. Er hat dort auch den Vertrag mit meiner Frau und mir unterschrieben. Das Musterhaus hat insofern für ihn eine Art Bürofunktion mit persönlichem Kundenkontakt. Von daher scheint eine Gewerbeanmeldung vertretbar. In meinem Fall war es eine Art Musterhaus-Siedlung. Dort waren insofern recht viele Bauwillige unterwegs.

Es kann natürlich sein, dass im hier interessierenden Fall die tatsächlichen Umstände etwas abweichen, was insofern zu einem anderen Ergebnis führen kann.

Beste Grüße
1 26.05.2023 10:08 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Gewerbeanmeldung für Handelsvertreter


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Gewerbeanmeldung juristische Person/ GmbH/ Handelsregi [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   13.05.2025 13:58 von Costa     Heute, 15:46 von Roesje   Views: 151
Antworten: 3
§ 55a GewO für Tätowierer Reisegewerbe (Titel III GewO)   29.04.2025 11:34 von JaKo     12.05.2025 10:47 von gewerbe-sgh   Views: 297
Antworten: 6
29.4.2025 Seminar "Gesellschaftsrecht für Gewerberechtler" Seminare und Veranstaltungen   08.04.2025 11:40 von webmaster     08.04.2025 11:40 von webmaster   Views: 1.535
Antworten: 0
1 Dateianhänge enthalten Wichtig: Seminar "Gesellschaftsrecht für Gewerberechtler" am 29 [...] Seminare und Veranstaltungen   26.03.2025 07:00 von webmaster     26.03.2025 07:00 von webmaster   Views: 3.384
Antworten: 0
Essensausgabe für Kinder Stehendes Gewerbe (allgemein)   30.01.2025 10:19 von Gewerbe5030     30.01.2025 16:34 von Civil Servant   Views: 12.615
Antworten: 2

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 1.193.932 | Views gestern: 1.237.800 | Views gesamt: 1.107.753.793


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 132 | Gesamt: 0.296s | PHP: 99.66% | SQL: 0.34%

Loading...