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Autor Beitrag
Thema: Betreiben einer Photovoltaikanlage
B.Henseler

Antworten: 152
Hits: 2.043.959
17.03.2010 11:02 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo!

Der Zusatz "e.K." kann nur verwandt werden, wenn eine entsprechende Eintragung in das Handelsregister, Abteilung A nachgewiesen wird. Sonst könnte sich ja jeder diesen Zusatz verpassen

Gruss
Thema: Eintragung Handelsregister
B.Henseler

Antworten: 2
Hits: 3.315
02.03.2010 12:09 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo!

Ein Gesellschafterwechsel bei einer GmbH ist rein gewerbemelderechtlich erstmal uninteressant. Oder meinten Sie Geschäftsführerwechsel?

Hier besteht zwar auch keine Meldepflicht des Gewerbetreibenden, diesen bei uns anzuzeigen. Wir fragen aber höflich nach den persönlichen Daten des Geschäftsführers (soweit sie nicht schon dem Handelsregisterauszug zu entnehmen sind) und erfassen das dann auch in unserem Programm, um ganz einfach bei zu erteilenden Gewerberegisterauskünften auf dem aktuellsten Stand zu sein.

Was anderes ist es natürlich wenn Gesellschafter einer Personengesellschaft (KG, OHG etc.) wechseln. Dann besteht eine Pflicht zur Gewerbeabmeldung durch den alten Gesellschafter und eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung durch den neuen Gesellschafter.

Gruss
Thema: Consulting
B.Henseler

Antworten: 7
Hits: 3.111
18.02.2010 11:59 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo!

Was ist mit "Weiterleitung von Reisen" gemeint? Evtl. auch die Reisevermittlung? Dann wäre in jedem Fall ein Polizeiliches Führungszeugnis und ein Gewerbezentralregiserauszug zu verlangen ( § 38 GewO). Die Formulierung "Consulting u. Verkauf"wäre mir im übrigen auch zu allgemein. Das würde ich in der Anmeldung konkretisieren.

Gruss
Thema: Seniorenhilfe
B.Henseler

Antworten: 1
Hits: 4.005
18.02.2010 11:56 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo!

Also wir nehmen das hier als Dienstleistungsgewerbe (Erledigen von Einkäufen, Behörden- u. Botengänge für Dritte) auf.

Voraussetzungen sind nicht zu erfüllen.

Gruss
Thema: Gewerbeummeldung Taxiunternehmen
B.Henseler

Antworten: 4
Hits: 4.802
09.02.2010 13:13 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo!

Ich bin da ganz Ihrer Meinung. Wenn die Tätigkeit sich nicht ändert, muss auch nichts in der Gewerbemeldung geändert werden.

Anders würde ich es sehen, wenn die Fahrzeuge nunmehr auch für andere "Transportdienstleistungen" wie Kurierfahrten o. ä. genutzt würden, dann würde ich das entsprechend erweitern lassen. Wenn es bei Personenbeförderung bleibt, ist es meiner Meinung nach unerheblich mit welchem Fahrzeug diese durchgeführt wird.

Gruss
Thema: Gaststättenerlaubnis für Catering-Firma
B.Henseler

Antworten: 9
Hits: 34.335
25.11.2009 14:47 Forum: Gaststättenrecht


Hallo!

Das sehe ich genauso!

Es findet kein "Verzehr an Ort und Stelle statt", somit ist auch keine Erlaubnis nach § 2 GastG erforderlich. Wir nehmen in diesen Fällen eine Gewerbeanzeige entgegen und fertig!

Gruss
Thema: Photovoltaikanlagen - Gewerbeanmeldung?
B.Henseler

Antworten: 2
Hits: 4.119
16.07.2009 12:40 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo!

Das Thema wurde bereits schon mehrfach erörtert. Einfach mal unter "Suchen" als Suchbegriff "Photovoltaikanlage" eingeben. Da müssten Sie direkt fündig werden.

Gruss
Thema: Zuverlässigkeitsnachweise
B.Henseler

Antworten: 6
Hits: 4.978
24.06.2009 16:04 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Hallo!

Wir fordern
1. Polizeiliches Führungszeugnis für die verantwortliche Person

und

2. Gewerbezentralregisterauszug
3. Auskunft aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichts
4. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
5. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Stadtsteueramtes

sowohl für die verantwortliche Person als auch für die juristische Person (falls vorhanden).

Klar beschweren sich manche, dass bei anderen Gemeinden nicht so viele Unterlagen gefordert würden und es nur bei uns so streng genommen wird, aber:

Kommen diese Beschwerden nicht ständig im Rahmen irgendwelcher Antragsverfahren?

Da steh ich drüber.....:-))

Gruss
Thema: Anzeigepflicht bei Gaststätte
B.Henseler

Antworten: 10
Hits: 12.589
11.05.2009 16:25 Forum: Gaststättenrecht


Hallo!

Er kann zwar mit der Gaststätte umziehen und auch eine entsprechende Gewerbeummeldung vornehmen, aber die Erteilung einer neuen Gaststättenkonzession mit erneuter Zuverlässigkeitsprüfung ist auf jeden Fall erforderlich!

Wie Sie schon erwähnt haben, ist die Konzession nicht nur personen-, sonder auch raumgebunden.

Sie würden wahrscheinlich gar nicht darüber nachdenken, wenn jetzt ein Gastwirt aus einer anderen Stadt bei Ihnen eine Gaststätte eröffnen wollte (gleicher Art u. gleichen Namens)...

Dann würden Sie auch nicht die Konzession der anderen Stadt akzeptieren, oder?

Also, er muss halt in den sauren Apfel beissen....

Gruss
Thema: Gewerbeanmeldung für Handelsvertreter
B.Henseler

Antworten: 7
Hits: 298.485
04.05.2009 13:26 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo!

Ich finde man kann es auch anders sehen....

Wenn den Handelsvertretern, die Räumlichkeiten jederzeit widerruflich zur Verfügung gestellt werden, heißt das doch, dass es sich nicht um deren "eigene" Betriebsstätte handelt. Es wird vermutlich keine Miete gezahlt, eine Postzustellung an den Handelsvertreter unter dieser Adresse ist vermutlich auch nicht möglich, da ja nicht von jedem Handelsvertreter ein Briefkasten, Firmenschild etc. angebracht wird (geh ich jetzt mal von aus). Ferner wird er seine Tätigkeit der Firma unter seiner Privatanschrift in Rechnung stellen usw.

Ich finde man kann das auch mit Versicherungsvertretern vergleichen, die oft auch ein Gemeinschaftsbüro der Gesellschaft nutzen, das Gewerbe jedoch unter ihrer Wohnadresse anmelden.

So handhaben wir das auf jeden Fall hier.

Gruss
Thema: GmbH i.G zu GmbH
B.Henseler

Antworten: 6
Hits: 8.783
16.04.2009 13:02 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo!
Meiner Meinung nach ist weder die Gewerbeab- und anmeldung, noch die Ummeldung erforderlich. Es handelt sich nicht um einen anzeigepflichtigen Tatbestand gem. § 14 GewO. Die Rechtsform ändert sich nicht. Es ist und bleibt eine GmbH. Diese hat sich zunächst i.G. befunden u. wird dann irgendwann später in das Handelsregister eingetragen.

Wenn wir Kenntnis über diese Handelsregistereintragung erhalten haben, überarbeiten wir unsere Betriebekartei entsprechend u. stellen dem Gewerbetreibenden einen überarbeiteten Gewerbeschein aus.

Falls Sie natürlich während der Gründungsphase den Gründungsgesellschafter als ausschliesslichen Gewerbetreibenden ansehen u. auf ihn auch eine entsprechende Gewerbeanmeldung (und nur auf ihn als Einzelfirma) vornehmen, würde natürlich eine Änderung der Rechtsform vorliegen. Dann müsste die Einzelfirma (des Gründungsgesellschafters) abgemeldet u. die GmbH angemeldet werden.
Thema: Voraussetzung Wellnessmasseur
B.Henseler

Antworten: 2
Hits: 5.238
09.03.2009 13:22 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo!

Ich hätte auch kein Problem damit, die Anmeldung bereits entgegen zu nehmen, dass es sich lediglich um ein anzeigepflichtiges, nicht jedoch um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt.

Gruss
Thema: Umwandlung Einzelunternehmen in GmbH
B.Henseler

Antworten: 4
Hits: 12.523
09.03.2009 13:16 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo!

Bei Änderung der Rechtsform muss eine Gewerbeabmeldung für die Einzelfirma und eine Neuanmeldung für die GmbH erfolgen.

Unter Punkt 23/24 kann dann in der jeweiligen Gewerbemeldung auch der Meldegrund "Wechsel der Rechtsform" angekreuzt werden.

Gruss
Thema: alle Geschäftsführer eintragen?
B.Henseler

Antworten: 5
Hits: 6.024
05.03.2009 10:10 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo!

Wir machen es genauso! Derjenige Geschäftsführer, der die Anmeldung vornimmt muss sich ausweisen, aber es werden trotzdem die persönlichen Daten aller anderen Geschäftsführer mit aufgenommen. Ist der Geschäftsführer, der die Anmeldung vornimmt, lt. Handelsregisterauszug alleinvertretungsberechtigt, reicht uns auch nur seine Unterschrift.

Gruss
Thema: Korrekturmeldung Gebühren?
B.Henseler

Antworten: 6
Hits: 3.957
26.02.2009 10:59 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo!

Die Frage wäre für mich, ob es sich um anzeigepflichtige Tatbestände handelt.

Die Änderung des Firmennamens im Handelsregister z.B. ist kein anzeigepflichtiger Tatbestand. Dies würden wir aufgrund der Handelsregistermitteilung sogar, wenn die Firma dies nicht selbst tut, v.A.w. ändern, um das Register zu aktualisieren

Wenn die Firma eine entsprechende Bestätigung wünscht, erhält Sie diese und weil wir so nett sind auch gebührenfrei:-))

Gruss
Thema: Geschäftsführerwechsel bei einer GmbH
B.Henseler

Antworten: 7
Hits: 21.160
05.02.2009 12:08 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo!

Wir schreiben die Firma an, mit der Bitte uns die persönlichen Daten der neuen Geschäftsführer und das Datum des Geschäftsführerwechsels mitzuteilen.

Anschliessend werden die Daten in migewa lediglich akualisiert. Das klappt eigentlich reibungslos.
Thema: Festsetzung einer "Gesundheitsmesse"als Ausstellung oder Spezialmarkt?
B.Henseler

Antworten: 4
Hits: 4.159
24.09.2007 08:12 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Vielen Dank für die Beiträge!

Ich habe die Veranstaltung inzwischen als Spezialmarkt festgesetzt...

Einen schönen Tag noch allen Forenmitgliedern!
Thema: Festsetzung einer "Gesundheitsmesse"als Ausstellung oder Spezialmarkt?
B.Henseler

Antworten: 4
Hits: 4.159
Festsetzung einer "Gesundheitsmesse"als Ausstellung oder Spezialmarkt? 25.07.2007 12:46 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Hallo!
Ich habe folg. Frage:
Bei uns soll demnächst eine sogenannte Gesundheitsmesse zu den Themen Gesundheit, Kosmetik, Wellness stattfinden. Überwiegend stellen sich die einzelnen Unternehmen (ca. 40) mit ihren Produkten vor. Teilnehmer sind z.B. Fitnessstudios, Kosmetikstudios, Ernährungsberater, Sanitätshäuser, Feng-Shui-Berater, Naturheilpraxen etc.. Mein erster Gedanke war: "Festsetzung als Ausstellung". Beim genaueren Betrachten, fehlt es hier aber wohl am "repräsentativen Angebot". In der Stadt, in der diese "Messe" in den vergangenen Jahren durchgeführt wurde, wurde die Veranstaltung als Spezialmarkt festgesetzt. Bei Durchsicht der Teilnehmerliste könnte ich bei ca. 7 Teilnehmern einen direkten Verkauf von Waren annehmen (Die Definition eines Spezialmarktes setzt ja das "Feilbieten von Waren" voraus). Die übrigen Teilnehmer" informieren jedoch eher zum Zwecke der Absatzförderung" (wie Unternehmen für Gesundheitsmöbel oder Sanitätsartikel, Treppenlifte etc.), womit wir wieder eher bei einer Ausstellung wären, wenn das Angebot repräsentativ wäre...
Wie würden Sie diese Veranstaltung festsetzen?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen (dies ist mein erster Beitrag/Frage in diesem Forum)
Viele Grüsse
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