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Hallo!

Ich finde man kann es auch anders sehen....

Wenn den Handelsvertretern, die Räumlichkeiten jederzeit widerruflich zur Verfügung gestellt werden, heißt das doch, dass es sich nicht um deren "eigene" Betriebsstätte handelt. Es wird vermutlich keine Miete gezahlt, eine Postzustellung an den Handelsvertreter unter dieser Adresse ist vermutlich auch nicht möglich, da ja nicht von jedem Handelsvertreter ein Briefkasten, Firmenschild etc. angebracht wird (geh ich jetzt mal von aus). Ferner wird er seine Tätigkeit der Firma unter seiner Privatanschrift in Rechnung stellen usw.

Ich finde man kann das auch mit Versicherungsvertretern vergleichen, die oft auch ein Gemeinschaftsbüro der Gesellschaft nutzen, das Gewerbe jedoch unter ihrer Wohnadresse anmelden.

So handhaben wir das auf jeden Fall hier.

Gruss



Gepostet am 04.05.2009 um 13:26 von:
Benutzer: B.Henseler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=35090#post35090


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