Die Sargträger der Automatenaufstellerschat[ |
r2d2
Tripel-As
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Die Sargträger der Automatenaufstellerschat[ |
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Die Sargträger der Automatenaufstellerschat
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1
25.04.2009 16:49 |
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Solon
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alfi1950
Tripel-As
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welche Personen treffen sich den in "der Brauerei" in Berlin einmal im Monat? Ist das Treffen öffentlich?
Was sind die Themen dieser Treffen?
Schein ja kein schlechter Laden zu sein: http://www.brauhaus-lemke.com/
Ich bitte diese Verbände um eine öffentliche Aufklärung hier im Forum!
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2
26.04.2009 14:36 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Gruß an alle,
das ist ja unglaublich wieviel die AMA in einem Geschäftsjahr an Ausgaben für Gutachtenerstellung hat.
- Seite 2 -
Prof. Ossenbühl Vor- und Hauptgutachten mit modifiziertem Hauptgutachten = 95.000,-DM zzgl. MWSt.
-Seite 3-
Prof. Birk = 35.000,-DM zzgl. MWSt
Prof. Dr. Dahs zum Glücksspielbegriff = 35.000,-DM zzgl. MWSt
- Seite 4 -
Prof. Dr. Dahs zur Einsatzrückgewähr = 10.000,-DM
Unabhängig von den Gesamtausgaben in Höhe von 175.000,-DM finde ich die Nennung
"modifiziertes Hauptgutachten" etwas sonderbar.
Kann mir jmd. erklären wo der Unterschied zwischen dem ursprünglichem und dem "modifizierten" Gutachten lag?
Ist das "95.000,-DM-Gutachten" zur "großen Änderung der SpielV" irgendwo nachlesbar?
Gruß
Meike
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3
26.04.2009 16:23 |
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gmg
Foren Gott
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Zitat: |
Original von Meike
das ist ja unglaublich wieviel die AMA in einem Geschäftsjahr an Ausgaben für Gutachtenerstellung hat.
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Wieso viel ?
Es ging um die Änderung der Spielverordnung!
Es handelt sich also nur um "Peanuts".
Grüße
__________________ gmg
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4
26.04.2009 16:50 |
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jasper
Kaiser
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Mein lieber Herr r2d2!
Hallo gmg,
bitte ließ Dir auch Punkt 2 des Protokolls durch! – Demnach ging es nicht nur um die Änderung der Spielverordnung, sondern auch darum, die BRD vor dem Milliarden Euro schweren Umsatzsteuerrückerstattungsanspruch der Autimatenunternehmer zu schützen.- Alle Achtung, wir sprechen hier von Verbänden die vorgeben die Interessen der Automatenunternehmer zu vertreten!
Es handelte sich also in Tat nur um "Peanuts". – Nicht bekannt ist bislang, was von der BRD beigesteuert wurde. – Evtl. zum Ausgleich die heutige Spielverordnung?
Hier Punkt 2. des Protokolls:
„2. Umsatzsteuer auf Geld-Gewinnspielgeräte
2.1 Stand des Verfahrens vor dem FG Münster
Die Meinung. daß die Umsatzsteuerpflicht auf Einkünfte aus Geld-Gewinnspielgeräten erhalten bleiben muß, wurde von allen AMA-Verbänden nachdrücklich bestätigt. Der Prozeßstoff ist bereits dem Einzelrichter beim Finanzgericht Münster zugeleitet worden. Zwischenzeitlich wurde das von Prof. Birk vorgelegte Gutachten in der Rohfassung in das Verfahren „eingespeist“, damit es noch in dem laufenden Prozeß berücksichtigt werden kann.
2.2 .Gutachten Prof. Dr. Birk
Prof. Birk stellt in Übereinstimmung mit der Auffassung der AMA-Verbände unmissverständlich fest. daß die Umsätze aus dem Betrieb von Geld-Gewinn-Spielgeräten urnsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig sind.
Prof. Birk hat zwischenzeitlich um ein Honorar in Höhe von 35.000.00 DM zuzüglich 16 % Mehrwertsteuer gebeten. Die AMA-Verbände stimmten diesem Honorar zu.
2.3 Gutachten Prof. Dr. Dahs
Mit dem Ziel, Geld-Gewinn-Spfelgeräte im gewerbe- und strafrechtlichen Sinne von Casinogeräten (insbesondere Slotmachines) abzugrenzen, wurde Prof. Dans von den AMAVerbänden beauftragt, sein aus dem Jahr 1989 stammendes Gutachten zur Frage des Glücksspielbegriffes nach § 284 StGB entsprechend zu aktualisieren. In Abstimmung mit Herrn Prof. Dahs ist auf Vorschlag des VDAI Herr RA Dr. Hans Odenthai um Zuarbeit gebeten worden. Der AMA beschließt hierzu die Kostenübernahme von max. 35.000,00 DM zuzüglich 16 % Mehrwertsteuer.“
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5
27.04.2009 04:28 |
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hansi
Doppel-As
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................ in das Verfahren „eingespeist“, damit es noch in dem laufenden Prozeß berücksichtigt werden kann.
"eingespeist" OHNE WORT - Das sagt doch alles über deren Glaubwürdigkeit und Arbeitsweise aus!
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6
28.04.2009 06:40 |
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