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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Technische Richtlinie Version 4.1 » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Technische Richtlinie Version 4.1 5 Bewertungen - Durchschnitt: 10,005 Bewertungen - Durchschnitt: 10,005 Bewertungen - Durchschnitt: 10,005 Bewertungen - Durchschnitt: 10,005 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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Text Technische Richtlinie Version 4.1

Moin Moin aus Thüringen,

die "Technische Richtlinie zur Sicherung der Prüfbarkeit und Durchführung der Bauartprüfung von Geldspielgeräten - Entwurf der Version 4.1 vom 9. Dezember 2008" - TR 4.1 - befindet sich derzeit noch im Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission (Nummer : 2008/576/D, Stillhaltefrist 18. März 2009) und ist hier > unter "Entwurfsdokument" als Word-Dokument abrufbar und nach Inkrafttreten sicherlich dann hier >

__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
1 14.03.2009 12:33 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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Danke

Bis zum 18.03.2009 sind noch einige Tag hin. Bei all den Ungereimtheiten sollte man sich doch tatsächlich mal bei der Kommission beschweren!
Mit etwas Glück werden dadruch die PTB, das BMWi und die Hersteller wach. anbeten

Da ich meine Mietverträge für meine Spielhallen erfüllen möchte:
Eine eMail an meinen Verband ist bereits raus!
Wenn der nichts macht bin ich draußen und mache es selbst!
2 14.03.2009 12:54 alfi1950 ist offline E-Mail an alfi1950 senden Beiträge von alfi1950 suchen
Solon
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RE: Technische Richtlinie Version 4.1

Zitat:
Original von Puz.zle
Moin Moin aus Thüringen,

die "Technische Richtlinie zur Sicherung der Prüfbarkeit und Durchführung der Bauartprüfung von Geldspielgeräten - Entwurf der Version 4.1 vom 9. Dezember 2008" - TR 4.1 - befindet sich derzeit noch im Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission (Nummer : 2008/576/D, Stillhaltefrist 18. März 2009) und ist hier > unter "Entwurfsdokument" als Word-Dokument abrufbar und nach Inkrafttreten sicherlich dann hier >


Danke, Puzzle !

Wenn ich mir überlege, wen ich alles um den Entwurf der TR 4.1 gebeten hatte, und jetzt hier dieser wunderbare Link !! Respekt

http://ec.europa.eu/enterprise/tris/pisa...120080576DE.DOC

Viele Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 14.03.2009 15:28.

3 14.03.2009 13:17 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: Technische Richtlinie Version 4.1

@ alle

Wenn ich mir nur die Begründung ansehe:

Zitat on
Die vorliegende Version 4.1 der Technischen Richtlinie ist die erste vollständige Technische Richtlinie in Umsetzung von § 13 Abs. 2 der Spielverordnung. Zitat off

Jetzt wird erst mal gelesen.

Grüße

__________________
gmg
4 14.03.2009 13:55 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
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Hallo Puzzle,

herzlichen Dank !!


Gruß an alle,

auf der homepage der PTB kann man solche wichtigen Informationen / Ankündigungen leider nicht nachlesen.

- Da bin ich ja mal gespannt, wie sich die EU-DLR demnächst auf die PTB auswirken werden betr. der Informationspolitik. -


Weiß jmd. wer alles an dem Entwurf mitgearbeitet hat ?

Nach dem ich den Entwurf gelesen habe, frage ich mich, ob die TR und ihre Modifizierungen jetzt immer in gleicher
zeitlicher Schlagzahl erfolgen sollen?

Wenn das Ziel eine ABM war, so wurde dies zu 100% erfüllt.

Für die nächste Modifizierung im Rahmen der ABM anbei nur zwei Punkte von vielen:

1.
1.2 "Ferner sind alle eingebauten Schnittstellen bzw. vorgesehenen Anschlussmöglichkeiten für Zusatzgeräte (siehe 1.7) prüfbar."

- bei 1.7 steht jedoch nur "Geldspielgeräte erfüllen auch gemeinsam mit Zusatzgeräten die Anforderungen der Spielverordnung."

Anmerkung: Eine DIN der Schnittstellen fehlt noch immer. Wie eine Prüfbarkeit erfolgen soll und durch wen ist nicht nachvollziehbar. Warum die Prüfbehörde glaubt, dass ein Geldspielgerät mit einem Zusatzgerät, welches zudem definiert ist als "Zusatzgeräte sind solche Geräte, die nicht zur Bauart gehören", die Anforderungen der SpielV erfüllen soll, ist nicht nachvollziehbar. Auf der IMA waren Zusatzgeräte, welche in Kombination mit einem Geldspielgerät, unter Ausnutzung aller Möglichkeiten des Zusatzgerätes, definitiv nicht die Anforderungen der SpielV z.B. § 9 SpielV erfüllen.


2.
1.4 "Falls nicht die gesamte Software zur Auslesung vorgesehen ist, wird im Rahmen der
Bauartzulassung festgelegt, welche Softwareteile die Bauart bestimmen und in die Auslesung einzubeziehen sind."

Dieser Satz passt sehr schön von der Intention zu

1.3 "... und deren Kontrolle nicht erschwert ist."

Frage: Wie soll hier die Übereinstimmung mit der zugelassenen Bauart, wie in §7 Abs.1 SpielV gefordert, möglich sein?

In diesen Kontext passt auch schön:
1.3 "... Die Geldspielgeräte sind so gebaut, dass für die Überprüfung keine herstellerspezifische Hardware erforderlich ist."

Frage: Und was ist mit der herstellerspezifischen Software?


Soweit 2 Punkte von vielen deren Zielrichtung aus §14 Abs.3 SpielV nur im Rahmen einer ABM schlüssig sind.


Gruß
Meike
5 15.03.2009 10:29 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
jasper
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Kann mir bitte einer schreiben, wo ich den Entwurf der PTB-RL Version 4.1 finde, AUSSER BEI EU- KOMMISSION?

wut Warum wurde solch ein wichtiger Entwurf nicht öffentlich zur Diskussion gestellt, z.B. im Automaten Markt oder über die Verbände den Aufstellern zugänglich gemacht?

Zitat Entwurf:
"Vorbemerkungen
Die Technische Richtlinie richtet sich an die Hersteller von Spielgeräten, die eine Bauartzulassung bei der PTB beantragen. Sie gilt für Geldspielgeräte im Sinne von § 33c GewO. Gemäß § 13 Abs. 2 Spielverordnung (SpielV) dient sie dem Vollzug der Bauartprüfung und -zulassung."

Diese "Hersteller" sind nicht selten auch Aufsteller!! Wand

Warum also nur die Hersteller???

Lesen Hier ist Platz für die Antwort der PTB: ______________________


Alfi ich hoffe Du kommst nicht zu spät Respekt
6 15.03.2009 14:32 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
hansi hansi ist männlich
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@Jasper,
so könnte die Antwort der PTB ausfallen:

- Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen
den Vorhang zu und alle Fragen offen. -


Original aus "Der gute Mensch von Sezuan"
7 17.03.2009 08:38 hansi ist offline E-Mail an hansi senden Beiträge von hansi suchen
alfi1950 alfi1950 ist männlich
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Dieses "Vorlageverfahren" schein eine Farce zu sein.
Vgl. ISO-Zertifizierung und PAS usw.....

Nachdem sich mein ehemaliger Verband nicht gekümmert hat, habe ich mich bei der EU- Kommission gemeldet. Hier die Antwort:

Dear"alfi",
Thank you for your message. I would like to inform you that the standstill period expires on 18 March 2009 and that the services of the Commission have decided to not react to the Technical guidelines on ensuring the verifiability and no exploit of the type testing of cash gaming machines.
With best regards

vielen Dank fuer ihre Nachricht. Ich informiere Sie gerne dass die Ruhehalte Periode am 18 Maerz 2009 ablaeuft und dass die Komission sich entschlossen hat keinen Einspruch gegen die Technischen Richtlinien bzgl der Ueberpruefung und Einfuehrung von typen spezivikatonen von Geldspielautomaten erheben wird.

Nun werden wir also bald überall zu lesen bekommen:
"PTB-Richtlinie Version 4.1 jetzt von der EU- Kommission notifiziet!!" großes Grinsen
8 17.03.2009 12:14 alfi1950 ist offline E-Mail an alfi1950 senden Beiträge von alfi1950 suchen
Meike
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Gruß an alle,

nach dem "Interview" von Herrn Prof. Dr. Richter betr. "der Beratung" der Bundesregierung,
- siehe Frontal 21 - bekommt für mich der Halbsatz

unter 3.1 ".............und deren Kontrolle nicht erschwert ist."

einen ganz bitteren Nachgeschmack.


Gruß
Meike
9 12.04.2009 16:03 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
jasper
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Welche Kontrolle??


Die PTB ist fühlt sich für nichts zuständig und schieb die Verantwortung ans BMWi und das BMWi schiebt die Verantwortung an die PTB und die PTB hält "die Versprechen" der Herstelleraufsteller weiterhin für ausreichend.

Zitat r2d2:
Was muss passieren, dass was passiert?

Quelle: http://www.forum-gewerberecht.de/thread,threadid-4967.html
10 14.04.2009 09:56 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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Moin

21. April 2009: Technische Richtlinie, Version 4.1, veröffentlicht

Die neue Version 4.1 ist unter dem Menüpunkt "Richtlinien, Merkblätter" veröffentlicht. Sie löst ab 1. Juni 2009 die Vorgängerversion 4.0 und das Merkblatt in der Version 3.2 ab (konkret: Sie gilt für alle Zulassungsanträge, deren Bearbeitung für Juni 2009 und später aufgerufen wird)

Inhaltlich sind gegenüber der Version 4.0 überwiegend Präzisierungen aufgenommen worden, die sich aus Erkenntnissen der laufenden Prüftätigkeit ergeben haben.

Strukturell ist es die erste vollständige Version, die die bisherige Technische Richtlinie und das bisherige Merkblatt in einem Dokument vereint.

Diese vollständige Technische Richtlinie hat der EU-Kommission und den EU-Mitgliegsstaaten zur Notifizierung vorgelegen. Veränderungen haben sich daraus nicht ergeben.

Link:
http://a00096.berlin.ptb.de/pls/portal/d..._2009-04-21.PDF


Grüße

__________________
gmg
11 22.04.2009 07:37 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Zitat:
Original von gmg
Moin

21. April 2009: Technische Richtlinie, Version 4.1, veröffentlicht

Die neue Version 4.1 ist unter dem Menüpunkt "Richtlinien, Merkblätter"
....
Link:
http://a00096.berlin.ptb.de/pls/portal/d..._2009-04-21.PDF
.........

Umsetzung der gesetzlichen Regelungen aus §12 und §13 der SpielV in Abschnitten 2 und 3 der TR:

Schöne technische Richtlinie, die unter 3.8 folgendes zum Besten gibt:
Zitat-Anfang:
Basierend auf den langjährigen Erfahrungen können die vom Hersteller aus eigenem Interesse vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen für die Spielsteuerung in der Regel als ausreichend angesehen werden. Das gilt auch für die Kontrolleinrichtung und für die Aufbereitungseinheit der steuerlichen Daten einschließlich der Kommunikation mit der Spielsteuerung, wenn diese Programme integraler Teil der Software für die Spielsteuerung sind. Trifft diese Bewertung im Einzelfall nicht zu, werden geeignete Sicherungsmaßnahmen eingefordert.
Zitat-Ende

Nun wird nicht nur die Technik sondern die (einseitige) Erfahrung mit Herstellern zulassungsrelevant. Aber was sind die von der PTB angenommenen "Eigeninteressen" bei den Sicherungsmaßnahmen? Klar ist, dass der Herstller eigene Interessen verfolgt. Aber welche? Auch sollte man sich beim weiteren Studium des Punktes 3.8 fragen, warum ein Hersteller bereit sein sollte, zukünftig das Kontrollmodul extern als eigenständige Hardware zu realisieren, wenn er sich bei der internen Softwaremodul-Lösung die Signatur des Schnittstellenprotokolls sparen kann. Wodurch eine weitere Hürde bei "neuen Ideen" abgebaut wäre.
Ferner bleibt im billigen Ermessen, was man als geeigenete Sicherungsmaßnahme wählen wird, wenn das Vertrauen in den Hersteller dann doch einmal enttäuscht wird.

Ferner lohnt ein schüchterner Blick auf 2.4 und dann frag man sich, ob überhaupt irgendwas zugelassen sein dürfte. Klar ist aber damit, dass AO und GoBS tatsächliche Ziellinien sein sollen (weil gesetzlich gefordert).

Gruss vom Rudi


.
12 22.04.2009 10:27 RudiCartell ist offline E-Mail an RudiCartell senden Beiträge von RudiCartell suchen
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Die Beschwerde gegen die technischen Richtlinie Version 4.1

@ alle

Gegen die TR 4. 1 der PTB ist Beschwerde eingelegt worden ( vgl. Anlage ).

Grüße

Dateianhang:
pdf uavd_bmwi_17.03.09.pdf (79,11 KB, 381 mal heruntergeladen)


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gmg
13 23.04.2009 16:23 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Hallo gmg,

hattest Du denn noch andere Beschwerden, z.B. der anderen Aufstellerverbände gefunden?

Du kennst da doch einige und verfügst über gute Quellen.

Gruß
Meike
14 29.04.2009 06:00 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
r2d2 r2d2 ist männlich
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2004  SpielVO Familienbande.jpg r2d2 hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. r2d2 versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei r2d2 liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an r2d2. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet. 2004  SpielVO ein Familienspiel.jpg r2d2 hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. r2d2 versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei r2d2 liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an r2d2. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.

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