Geldspielgeräte in Wettannahmestellen |
Solon
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Gewerbeordnung Arnsberg
Doppel-As
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RE: Geldspielgeräte in Wettannahmestellen |
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Richtig,
raus damit.
Sonst sind die Geräte in Null-Komma-Nix wieder in Betrieb.
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2
24.02.2006 07:57 |
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Solon
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OJ Neuss
Haudegen
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RE: Geldspielgeräte in Wettannahmestellen |
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Helau und guten Morgen aus Neuss,
ich hoffe, bei den einzelnen Kolleginnen und Kollegen halten sich die Kopfschmerzen in Grenzen.
Kurz zum Thema:
Alternativ zum Abräumen hat es sich bewährt, den Geldeinwurfschlitz solcher Automaten mittels Klebesiegel zu versiegeln. Das Abräumen erfolgt dann zwangsläufig.
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
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3
24.02.2006 08:40 |
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Hartmut Fries
König
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RE: Geldspielgeräte in Wettannahmestellen |
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Hi aus Herzogenrath,
ich möchte mich der Frage von M. Wirths zu 1. anschließen, ich habe heute auch die Anfrage bei einem geduldeten (nicht lizensierten) Wettbüro nach der Aufstellung von Geldspielgeräten bekommen.
Zulassen oder nicht
oder einfach Urteil des BVerfG am 28.03.2006 abwarten
Gruß
Hartmut Fries
__________________ Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
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4
14.03.2006 14:57 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! ...... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Wann darf ich Auto fahren?? Wenn ich einen Führerschein habe (also die Lizens in Händen halte), oder etwa nicht??
Wann darf ich also Automaten aufstellen?? Wenn ich eine Wettannahmestelle eines konzessionierten Buchmachers betreibe (also auch hier die Lizens in Händen halte), oder etwa nicht??
Also, m. E. ganz einfach. Wenn ich ein illegales Wettbüro betreibe, darf ich doch nicht auch noch illegal Geldspielgeräte aufstellen, oder
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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5
14.03.2006 15:26 |
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Antonia Thien
König
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Wenn schon illegal, dann auch sch... egal, oder?!
Nee, aber ernsthaft, ich sehe das ganz genauso wie Herr Kramer. Die Formulierung in der SpielV ist doch sowas von eindeutig!
Schöne Grüße
A. Thien
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6
14.03.2006 15:34 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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Wie fast immer: Vollste Zustimmung zum Beitrag der LeckerPottsliebenden Kollegin Thien und auch zum Beitrag des lieben Kollegen Kramer.
Konzessionierter Buchmacher = Buchmacher mit Konzession!
Wettbüro ohne Zulassung = Wettbüro ohne Zulassung!
= keine GSG!
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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7
14.03.2006 19:40 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo, lieber Kollege v.N.d.W.
Das hast Du aber wieder mal kurz, prägnant und lieb gesagt! :
und
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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8
14.03.2006 19:59 |
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