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Hallo zusammen,

Frage an die Nutzer des Forums im Bereich Mönchengladbach :
Dürfen in der Stadt Mönchengladbach Geldspielgeräte in Wettannahmestellen aufgestellt
werden ?
Dieses wurde von einem hiesigen Sportwettbüro ( nicht lizensiert ) geäußert.
Mir ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 der Spielverordnung nur bekannt, dass dieses in Wettannahmestellen konzessionierter Buchmachergewerbe möglich ist.

Weitere Frage:
In hiesigen Spielhallen sind die Fun Games Spielgeräte "nur" vom Stromkreis abgeklemmt
( Stecker raus ) und stehen weiterhin in der Spielhalle.
M.E. müssen diese Geräte entfernt werden.
Liege ich da richtig ? Kopfkratz   verwirrt  

Gruß aus dem "Närrischen Oberberg"



Gepostet am 23.02.2006 um 15:24 von:
Benutzer: Manfred Wirths
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2683#post2683


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